Windkraft im Emsland

 

Das Sachliche Teilprogramm Windenergie 2024 Landkreis Emsland

 

Mit der letzten Novellierung des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes (NROG) vom 19.04.2024 haben die Träger der Regionalplanung (und somit der Landkreis Emsland) die Möglichkeit erhalten, die Festlegung von Flächen für die Windenergie an Land in einem Sachlichen Teilprogramm Windenergie zum Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) festzulegen. Von dieser Option hat der Landkreis Emsland Gebrauch gemacht, um die dem Landkreis vom Land Niedersachsen auferlegten Flächenziele für Windenergie zeitnah planerisch zu sichern.


Der Kreistag des Landkreises Emsland hat in seiner Sitzung am 27.01.2025 das Sachliche Teilprogramm Windenergie 2024 für den Landkreis Emsland als Satzung beschlossen. Mit Bescheid vom 03.06.2025 hat das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems das Sachliche Teilprogramm Windenergie unter Auflagen genehmigt. Gleichzeitig hat das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems festgestellt, dass das Sachliche Teilprogramm mit den Teilflächenzielen für Windenergie sowohl für den Stichtag 31.12.2027 als auch für den Stichtag 31.12.2032 in Einklang steht.


Die Bekanntmachung über die Genehmigung des Sachlichen Teilprogramms Windenergie 2024 erfolgte im Amtsblatt Nr. 22 (2025) für den Landkreis Emsland am 13.06.2025. Damit ist das Sachliche Teilprogramm in Kraft getreten.
Das Sachliche Teilprogramm Windenergie 2024 Landkreis Emsland und die zugehörigen Unterlagen liegen zur Einsicht beim Landkreis Emsland, Kreishaus 1, Ordeniederung 1, 49716 Meppen während der Dienststunden aus.

 

Darüber hinaus können die Unterlagen, die den Auflagen des Amtes für regionale Landesentwicklung Weser-Ems entsprechen, auf dieser Seite als PDF-Dateien abgerufen werden.