Putenmastbetrieb von Geflügelpest betroffen
In Samtgemeinde Lengerich erhöht sich Zahl der Fälle auf insgesamt vier
Lengerich. Ein weiterer Fall von Geflügelpest ist in der Samtgemeinde Lengerich durch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) amtlich festgestellt worden. In einem Putenmastbetrieb mit 10.000 Putenhähnen ist die hochpathogene aviäre Influenza (HPAI) H5N1 nachgewiesen worden. Damit erhöht sich die Zahl der betroffenen Tierhaltungen in der Samtgemeinde Lengerich auf insgesamt vier Fälle. Der Landkreis Emsland erlässt zur Festlegung der Restriktionszonen (Schutzzone und Überwachungszone) eine Allgemeinverfügung. Diese tritt am 21. November in Kraft.
Die Schutzzone in einem Radius von 3 km um den Ausbruchsbetrieb umfasst zehn gewerbliche Betriebe mit über 183.000 Stück Geflügel und 26 Hobbyhaltungen mit rund 370 Tieren. In der Überwachungszone (10 km Radius um Ausbruchsbetrieb) liegen 26 gewerbliche Betriebe mit etwa 3,1 Mio. Tieren und 242 Hobbyhaltungen mit rund 3600 Stück Geflügel.
Der Ausbruch der Vogelgrippe in einem Putenmastbetrieb in Lohne Wietmarschen (Landkreis Grafschaft Bentheim) hat hinsichtlich der Restriktionszonen auch Auswirkungen auf den Landkreis Emsland. Wegen der Lage des betroffenen Betriebs ragen Schutzzone und Überwachungszone in den Bereich der Gemeinde Twist und Geeste sowie der Stadt Lingen (Ems) hinein. Der Landkreis Emsland erlässt zur Festlegung der Restriktionszonen auf seinem Gebiet mit Wirkung zum 21. November eine Allgemeinverfügung.
Der im Landkreis Emsland liegende Teil der Schutzzone umfasst einen gewerblichen Betrieb mit 37.000 Tieren; in der Überwachungszone liegen 22 gewerbliche Betriebe mit über 1,12 Mio. Tieren sowie 114 Hobbyhaltungen mit rund 1300 Tieren.
Zu den präventiven Maßnahmen zum Schutz vor einer Ausbreitung des HPAI-Virus gehört die Festlegung von Restriktionszonen rund um einen Ausbruchsbetrieb. Da die Verbreitung der Geflügelpest auf andere Bestände insbesondere durch den Handel mit betroffenen Tieren, deren Eiern oder sonstigen Produkten erfolgt, ist in den Restriktionszonen der Transport von lebendem Geflügel und von Eiern verboten. Eine Verbreitung des HPAI-Virus kann auch indirekt erfolgen, z. B. durch verunreinigte Fahrzeuge, Personen, Geräte, Verpackungsmaterial, Kontakt zu Wildvögeln usw. Die besondere Beachtung von Hygienemaßnahmen wird ebenfalls angeordnet. Um einer Virusverschleppung aus infizierten Beständen vorzubeugen, sind die genannten Maßnahmen konsequent durchzuführen.
Nach der Räumung des Ausbruchbestandes wird dieser gereinigt und desinfiziert. Frühestens 21 Tage nach der Reinigung des Betriebs, kann die Schutzzone aufgehoben werden. Das Gebiet wird dann Teil der Überwachungszone, die frühestens nach 30 Tagen aufgehoben werden kann. Um einer Virusverschleppung aus infizierten Beständen vorzubeugen, sind die genannten Maßnahmen konsequent durchzuführen.
Kreisweit sind derzeit sechs Geflügelhaltungen von der Geflügelpest betroffen. Eine Ansicht der Restriktionszonen und weitere Informationen sind hier zu finden.