Geflügelpest
H5N1-Virus - Stallpflicht im Landkreis Emsland - Ausbruchsgeschehen

11.12.2025: Tierseuchenrechtliche Maßnahmen in Geeste enden teilweise
Zum Schutz vor einer Ausbreitung der Geflügelgrippe hatte der Landkreis Emsland für den Bereich der Gemeinde Geeste mehrere Allgemeinverfügungen erlassen, die tierseuchenbehördliche Maßnahmen vorsahen (AV 8, 9, 12 und 13, s.u.). Nach Aufhebung werden ab Mittwoch, 17. Dezember, Teile der betroffenen Gemeindegebiete wieder frei von tierseuchenrechtlichen Einschränkungen sein. (Link zur ganzen Meldung)
27.11.2025: HPAI-Virus in Zuchtgänsebetrieb in Lengerich nachgewiesen
In einem Zuchtgänsebetrieb in der Samtgemeinde Lengerich ist ein weiterer Ausbruch der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI) festgestellt worden. Der Halter hat in seiner Herde vermehrt tote Tiere vorgefunden und den Landkreis Emsland entsprechend informiert. Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) hat die HPAI H5N1-Infektion bestätigt. Insgesamt befanden sich in dem Betrieb etwa 3200 Zuchtgänse, die bereits fachgerecht getötet wurden. (Link zur ganzen Meldung)
20.11.2025: In Samtgemeinde Lengerich erhöht sich Zahl der Fälle auf insgesamt vier
Ein weiterer Fall von Geflügelpest ist in der Samtgemeinde Lengerich durch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) amtlich festgestellt worden. In einem Putenmastbetrieb mit 10.000 Putenhähnen ist die hochpathogene aviäre Influenza (HPAI) H5N1 nachgewiesen worden. Der Landkreis Emsland erlässt zur Festlegung der Restriktionszonen (Schutzzone und Überwachungszone) eine Allgemeinverfügung (s.u.). (Link zur ganzen Meldung)
18.11.2025: Weitere Geflügelhaltung in Samtgemeinde Lengerich betroffen
In der Samtgemeinde Lengerich ist ein weiterer Fall von Geflügelpest festgestellt worden. Es handelt sich um einen weiteren Putenmastbetrieb in unmittelbarer Nähe des Betriebes, in dem bereits am vergangenen Freitag (14. November) der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI)-Virus amtlich bestätigt wurde. Damit erhöht sich die Zahl der amtlich festgestellten Vogelgrippefälle in der Samtgemeinde Lengerich auf drei, kreisweit auf insgesamt fünf Fälle. (Link zur ganzen Meldung)
15.11.2025: Restriktionszone aus Nachbarkreis ragt ins Emsland
Die Restriktionszone eines Falls der Vogelgrippe in der Grafschaft Bentheim reicht in den Landkreis Emsland hinein, die entsprechende Schutzzone wurde per Allgemeinverfügung (s. unten, Nr. 39) angeordnet und ist auch in der unten stehenden Kartenansicht dargestellt.
14.11.2025: Zwei weitere Geflügelbetriebe betroffen
Im Landkreis Emsland wurden zwei weitere Vogelgrippefälle (HPAI-Virus H5N) bestätigt: In Geeste trat nahe dem ersten Ausbruch ein weiterer Befall in einem Betrieb mit über 53.000 Masthähnchen auf. In der Nachbarschaft zum bestehenden Ausbruch in der Samtgemeinde Lengerich ist nun auch ein Putenmastbetrieb mit rund 10.600 Tieren betroffen. Die Tiere wurden tierschutzgerecht getötet und die Betriebe im Anschluss gründlich gereinigt, die Restriktionszonen entsprechend angepasst. (Link zur ganzen Meldung)
31.10.2025: Weiterer Vogelgrippefall im Landkreis Emsland
Im Emsland ist ein weiterer Fall der Hochpathogenen Aviären Influenza (H5N1) bestätigt worden. Betroffen ist ein Putenmastbetrieb mit rund 18.000 Tieren in der Samtgemeinde Lengerich. Laut Friedrich-Löffler-Institut handelt es sich um das Virus H5N1. Der Bestand wurde tierschutzgerecht getötet, der Betrieb wird gereinigt und desinfiziert. Rund um den Ausbruchsbetrieb gelten wiederum Schutzmaßnahmen nach Tierseuchenrecht (Schutzzone (3 km) und Überwachungszone (10 km)). (Link zur ganzen Meldung)
30.10.25: Erster Vogelgrippe-Fall im Landkreis Emsland bestätigt
In einer Putenmastanlage in Geeste ist im Zuge des aktuellen bundesweiten Geflügelpestgeschehens erstmals im Landkreis Emsland die hochpathogene Aviäre Influenza (H5N1) festgestellt worden. Betroffen ist ein Bestand mit rund 4.400 Tieren, das Friedrich-Löffler-Institut hat den Befund bestätigt. Die Tiere wurden tierschutzgerecht getötet und der Betrieb desinfiziert.
Rund um den Ausbruchsbetrieb wurden eine Schutzzone (3 km) und eine Überwachungszone (10 km) eingerichtet. In diesen Bereichen gelten Transportverbote für Geflügel und Eier sowie strenge Biosicherheitsmaßnahmen. Auch Teile des Landkreises Grafschaft Bentheim liegen in der Überwachungszone und sind von entsprechenden Regelungen betroffen. Sämtliche Maßnahmen dienen dem Schutz vor einer weiteren Ausbreitung des Virus. (Link zur ganzen Meldung)
28.10.25: Stallpflicht im Emsland
Um die heimischen Geflügelbestände bestmöglich vor einer Einschleppung der Aviären Influenza (Geflügelpest) des Subtyps H5N1 zu schützen, hat der Landkreis Emsland am 28. Oktober 2025 eine Allgemeinverfügung erlassen. Demnach ist sämtliches Geflügel – darunter Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse – in Haltungen mit mehr als 50 Tieren ab sofort einzustallen. Die Stallpflicht gilt bis auf Weiteres. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit sind Kleinhaltungen mit weniger als 50 Tieren von der Stallpflicht ausgenommen. (Link zur ganzen Meldung)
Die zugrunde liegenden Allgemeinverfügungen
- Allgemeinverfügungen Nr. 21, 22 und 23/2025 zur Aufhebung der Allgemeinverfügungen Nr. 7, 8, 9, 10 und 11/2025 des Landkreises Emsland zum Schutz gegen die Geflügelpest sowie Allgemeinverfügung Nr. 24/2025 zur Aufhebung angeordneter Maßnahmen für die Schutzzone (hier: aviäre Influenza) vom 20.11.2025 (veröffentlicht in Amtsblatt Nr. 48 - ausgegeben am 15.12.2025)
- Allgemeinverfügung Nr. 20/2025 zur Aufhebung angeordneter Maßnahmen für die Schutzzonen (hier: aviäre Influenza) (veröffentlicht in Amtsblatt Nr. 47 - ausgegeben am 11.12.2025)
- Allgemeinverfügung Nr. 19/2025 zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel (veröffentlicht in Amtsblatt Nr. 46 - ausgegeben am 07.12.2025)
- Allgemeinverfügung Nr. 18/2025 zur Aufhebung angeordneter Maßnahmen für die Schutzzone (hier: aviäre Influenza) vom 14.11.2025 (veröffentlicht in Amtsblatt Nr. 45 - ausgegeben am 05.12.2025)
- Allgemeinverfügung Nr. 17/2025 zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel (veröffentlicht in Amtsblatt Nr. 43 - ausgegeben am 27.11.2025)
- Allgemeinverfügung Nr. 16/2025 zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel (veröffentlicht in Amtsblatt Nr. 42 - ausgegeben am 24.11.2025)
- Allgemeinverfügungen Nr. 13/2025, Nr. 14/2025 und Nr. 15/2025 zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel (veröffentlicht in Amtsblatt Nr. 41 - ausgegeben am 20.11.2025)
- Allgemeinverfügung Nr. 12/2025 zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel (veröffentlicht in Amtsblatt Nr. 40 - ausgegeben am 18.11.2025)
- Allgemeinverfügung Nr. 11/2025 zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel (veröffentlicht in Amtsblatt Nr. 39 - ausgegeben am 15.11.2025)
- Allgemeinverfügungen Nr. 9/2025 und 10/2025 zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel (veröffentlicht in Amtsblatt Nr. 38 - ausgegeben am 14.11.2025)
- Allgemeinverfügung Nr. 8/2025 zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel (veröffentlicht in Amtsblatt Nr. 36 - ausgegeben am 31.10.2025)
- Allgemeinverfügung Nr. 7/2025 zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel (veröffentlicht in Amtsblatt Nr. 35 - ausgegeben am 30.10.2025)
- Allgemeinverfügung Nr. 6/2025 zum Schutz gegen die Geflügelpest ("Stallpflicht", Inkrafttreten 29.10.2025, veröffentlicht in Amtsblatt Nr. 34 - ausgegeben am 28.10.2025)
Formulare/Ausnahmegenehmigungen
- Antrag Ausnahmegenehmigung - Inhouse Bebrütung (Table Hatching) (PDF-Datei)
- Antrag Ausnahmegenehmigung - Verbringen von Schlachtgeflügel (PDF-Datei)
- Antrag Ausnahmegenehmigung - Verbringen von Bruteiern und Konsumeiern (PDF-Datei)
- Antrag Ausnahmegenehmigung - Verbringen von Junggeflügel (PDF-Datei)
Aktuelle Restriktionszonen