Geflügelpest
H5N1-Virus - Stallpflicht endet

14.03.2026: Aufstallpflicht im Landkreis Emsland endet
Ab Samstag, 14. März, wird die seit dem 28. Oktober 2025 geltende Aufstallpflicht zum Schutz vor Geflügelpest im Landkreis Emsland aufgehoben.
Ausnahme: In Teilen der Gemeinde Rhede gilt weiterhin eine Überwachungszone wegen eines Geflügelpestausbruchs im niederländischen Vlagtwedde. Dort bleibt die Aufstallpflicht vorerst bestehen; eine Aufhebung der Zone wird für nächste Woche erwartet.
Trotz Aufhebung bleibt ein Restrisiko durch Wildvögel bestehen. Daher sind konsequente Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin wichtig (z. B. Reinigung von Schuhen und Geräten sowie Schutz von Futter, Wasser und Einstreu vor Wildvögeln).
17.02.2026: Geflügelpest in den Niederlanden: Überwachungszone betrifft Rhede
Nach dem Ausbruch der hochpathogenen Geflügelpest im niederländischen Vlagtwedde (Provinz Groningen) wurde eine Überwachungszone im Umkreis von zehn Kilometern eingerichtet. Diese reicht in den Landkreis Emsland und betrifft Teile der Gemeinde Rhede.
Der Landkreis Emsland ordnet per Allgemeinverfügung ab Mittwoch, 18. Februar, Schutzmaßnahmen an. In der Zone liegen zehn gewerbliche Betriebe mit rund 436.000 Tieren sowie 28 Hobbyhaltungen mit über 410 Tieren. Es gelten Transportbeschränkungen, strenge Hygieneauflagen und ein Verbot der Teilausstallung. Die Zone bleibt mindestens 30 Tage bestehen.
Im Landkreis Emsland selbst gibt es keine Hinweise auf den Ausbruch der Geflügelpest. Es gilt aber weiterhin die angeordnete Aufstallungspflicht für Geflügel.
Zugrundeliegende Allgemeinverfügungen
Formulare/Ausnahmegenehmigungen
- Antrag Ausnahmegenehmigung - Inhouse Bebrütung (Table Hatching) (PDF-Datei)
- Antrag Ausnahmegenehmigung - Verbringen von Schlachtgeflügel (PDF-Datei)
- Antrag Ausnahmegenehmigung - Verbringen von Bruteiern und Konsumeiern (PDF-Datei)
- Antrag Ausnahmegenehmigung - Verbringen von Junggeflügel (PDF-Datei)
Aktuelle Restriktionszonen