Geflügelpest
H5N1-Virus - Stallpflicht im Landkreis Emsland - Ausbruchsgeschehen

31.10.2025: Weiterer Vogelgrippefall im Landkreis Emsland
Im Emsland ist ein weiterer Fall der Hochpathogenen Aviären Influenza (H5N1) bestätigt worden. Betroffen ist ein Putenmastbetrieb mit rund 18.000 Tieren in der Samtgemeinde Lengerich. Laut Friedrich-Löffler-Institut handelt es sich um das Virus H5N1. Der Bestand wurde tierschutzgerecht getötet, der Betrieb wird gereinigt und desinfiziert. Rund um den Ausbruchsbetrieb gelten wiederum Schutzmaßnahmen nach Tierseuchenrecht (Schutzzone (3 km) und Überwachungszone (10 km)). (Link zur ganzen Meldung)
30.10.25: Erster Vogelgrippe-Fall im Landkreis Emsland bestätigt
In einer Putenmastanlage in Geeste ist im Zuge des aktuellen bundesweiten Geflügelpestgeschehens erstmals im Landkreis Emsland die hochpathogene Aviäre Influenza (H5N1) festgestellt worden. Betroffen ist ein Bestand mit rund 4.400 Tieren, das Friedrich-Löffler-Institut hat den Befund bestätigt. Die Tiere wurden tierschutzgerecht getötet und der Betrieb desinfiziert.
Rund um den Ausbruchsbetrieb wurden eine Schutzzone (3 km) und eine Überwachungszone (10 km) eingerichtet. In diesen Bereichen gelten Transportverbote für Geflügel und Eier sowie strenge Biosicherheitsmaßnahmen. Auch Teile des Landkreises Grafschaft Bentheim liegen in der Überwachungszone und sind von entsprechenden Regelungen betroffen. Sämtliche Maßnahmen dienen dem Schutz vor einer weiteren Ausbreitung des Virus. (Link zur ganzen Meldung)
28.10.25: Stallpflicht im Emsland
Um die heimischen Geflügelbestände bestmöglich vor einer Einschleppung der Aviären Influenza (Geflügelpest) des Subtyps H5N1 zu schützen, hat der Landkreis Emsland am 28. Oktober 2025 eine Allgemeinverfügung erlassen. Demnach ist sämtliches Geflügel – darunter Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse – in Haltungen mit mehr als 50 Tieren ab sofort einzustallen. Die Stallpflicht gilt bis auf Weiteres. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit sind Kleinhaltungen mit weniger als 50 Tieren von der Stallpflicht ausgenommen. (Link zur ganzen Meldung)
Die zugrunde liegenden Allgemeinverfügungen
- Allgemeinverfügung Nr. 8/2025 zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel (veröffentlicht in Amtsblatt Nr. 36 - ausgegeben am 31.10.2025)
- Allgemeinverfügung Nr. 7/2025 zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel (veröffentlicht in Amtsblatt Nr. 35 - ausgegeben am 30.10.2025)
- Allgemeinverfügung Nr. 6/2025 zum Schutz gegen die Geflügelpest ("Stallpflicht", Inkrafttreten 29.10.2025, veröffentlicht in Amtsblatt Nr. 34 - ausgegeben am 28.10.2025)
Formulare/Ausnahmegenehmigungen
- Antrag Ausnahmegenehmigung - Inhouse Bebrütung (Table Hatching) (PDF-Datei)
- Antrag Ausnahmegenehmigung - Verbringen von Schlachtgeflügel (PDF-Datei)
- Antrag Ausnahmegenehmigung - Verbringen von Bruteiern und Konsumeiern (PDF-Datei)
- Antrag Ausnahmegenehmigung - Verbringen von Junggeflügel (PDF-Datei)
Aktuelle Restriktionszonen