Nahverkehrsplan Landkreis Emsland
Der Landkreis Emsland hat als Aufgabenträger für den straßengebundenen öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) gemäß § 6 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG), für das gesamte Kreisgebiet einen Nahverkehrsplan für einen Zeitraum von fünf Jahren aufzustellen. Der Nahverkehrsplan ist das wesentliche Instrument zur Steuerung der ÖPNV-Entwicklung im Landkreis Emsland.
Die Neuaufstellung des 5. Nahverkehrsplan für den Landkreis Emsland wurde am 16. März 2026 vom Kreistag beschlossen und ist bis zum 15. März 2031 gültig.
5. Nahverkehrsplan (16.3.2026 – 15.3.2031) für den Landkreis Emsland (PDF)