Nahverkehrsplan Landkreis Emsland
Der Landkreis Emsland hat als Aufgabenträger für den straßengebundenen öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) gemäß § 6 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG), für das gesamte Kreisgebiet einen Nahverkehrsplan für einen Zeitraum von fünf Jahren aufzustellen. Der Nahverkehrsplan ist das wesentliche Instrument zur Steuerung der ÖPNV-Entwicklung im Landkreis Emsland.
Der Landkreis Emsland leitet nun das formelle öffentliche Beteiligungsverfahren ein (gem. § 6 Abs. 4 NNVG).
Stellungnahmen können bis einschließlich Samstag, 31. Januar 2026 per E-Mail an nvp@emsland.de gerichtet werden.
Entwurf für den 5. Nahverkehrsplan 2025 – 2030 für den Landkreis Emsland mit Beteiligungsverfahren vom 01.12.2025 bis zum 31.01.2026 (PDF)