Nahverkehrsplan Landkreis Emsland

 

 

Der Landkreis Emsland hat als Aufgabenträger für den straßengebundenen öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) gemäß § 6 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG), für das gesamte Kreisgebiet einen Nahverkehrsplan für einen Zeitraum von fünf Jahren aufzustellen. Der Nahverkehrsplan ist das wesentliche Instrument zur Steuerung der ÖPNV-Entwicklung im Landkreis Emsland.

 

Der Landkreis Emsland leitet nun das formelle öffentliche Beteiligungsverfahren ein (gem. § 6 Abs. 4 NNVG).

 

Stellungnahmen können bis einschließlich Samstag, 31. Januar 2026 per E-Mail an nvp@emsland.de gerichtet werden.