Nahverkehrsplan Landkreis Emsland

Der Landkreis Emsland hat als Aufgabenträger für den straßengebundenen öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) gemäß § 6 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG), für das gesamte Kreisgebiet einen Nahverkehrsplan für einen Zeitraum von fünf Jahren aufzustellen. Der Nahverkehrsplan ist das wesentliche Instrument zur Steuerung der ÖPNV-Entwicklung im Landkreis Emsland.

 

Die Neuaufstellung des 5. Nahverkehrsplan für den Landkreis Emsland wurde am 16. März 2026 vom Kreistag beschlossen und ist bis zum 15. März 2031 gültig.