Windkraft im Emsland

 

Rückblick: bisheriger Planungsprozess

 

Politischer Beschluss des Sachlichen Teilprogramm Windenergie


In der Kreistagssitzung am 27.01.2025 ist bei einer Enthaltung und keiner Gegenstimme das Sachliche Teilprogramm Windenergie für den Landkreis Emsland bestehend aus zeichnerischer und beschreibender Darstellung gemäß NROG § 5 Abs. 5 als Satzung beschlossen worden. Die entsprechenden Dokumente finden Sie im Folgenden (pdf-Dateien):

 

 

 

Im folgenden Viewer finden Interessierte den Planungsstand (vom 27.01.2025) mit der detaillierten Gebietskulisse.

 

 

 


Eine Kurzzusammenfassung des Planungsprozesse, der Hintergründe und des Ablaufes des Planungsverfahrens können der folgenden Präsentation (pdf) entnommen werden:

 

 

 


 

 

Weitere Erläuterungen zum Verfahren und den Hintergründen erfolgen in den beiden folgenden Videos von Landrat Marc-André Burgdorf und Jan-Christoph Sicard von der Planungsgruppe Umwelt, Hannover (beide Videos Stand Frühjahr 2024) sowie in der Rubrik "Fragen & Antworten" am Ende dieser Seite 

 

 

 

 

 


 

 

Öffentliche Beteiligung – 1. Entwurf

 

Einwendungen und Anregungen zum ersten Entwurf des sachlichen Teilprogramms Windenergie konnten im Zuge des formellen Beteiligungsverfahrens vom 01.07. bis 19.08.2024 über eine Beteiligungsplattform eingebracht werden. Alternativ konnten schriftliche Stellungnahmen im Beteiligungszeitraum auch postalisch eingereicht werden.

 

Insgesamt sind zum 1. Entwurf 289 Stellungnahmen eingegangen:
- 139 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange
- 150 Stellungnahmen von Privatpersonen

 

Überdurchschnittlich häufig vorgebrachte Kritikpunkte waren
- zu geringe Abstände zur Wohnbebauung (Gesundheitsrisiken, Einschränkung der Lebensqualität)
- Wertminderung von Immobilien
- Beeinträchtigung wichtiger Waldfunktionen (Ökologie, Erholung)
- Gefährdung von Vögeln und Fledermäusen
- Beeinträchtigung von Naherholungsgebieten
- Beeinträchtigung und Zerstörung des Landschaftsbilds

 

Neben Forderungen nach Nicht-Festlegung sind aber auch zahlreiche Forderungen nach zusätzlichen Flächenfestlegungen bzw. Erweiterungen eingegangen. Durch Berücksichtigung der im 1. Beteiligungsverfahren vorgebrachten wesentlichen Belange wurde die räumliche Anpassung von insgesamt 24 Vorranggebieten Windenergienutzung erforderlich (siehe folgende Tabelle). 

 

 

Nr VR WEN

Name VR WEN

Gemeinde

Art der Änderung

PFK-Nr

01

VR WEN 01 Rhede

Rhede

Verkleinerung

2

02

VR WEN 02 Papenburg-Surwold

Papenburg, Surwold

Verkleinerung

4

05

VR WEN 05 Sögel-Werpeloh

Sögel, Werpeloh

Verkleinerung

8

06

VR WEN 06 Breddenberg-Börger

Breddenberg, Börger

Verkleinerung

8

07

VR WEN 07 Lattensberg

Lattensberg

Vergrößerung

8

08

VR WEN 08 Spahnharrenstätte-Süd

Spahnharrenstätte

Verkleinerung

8

11

VR WEN 11 Neudersum

Neudersum

Verkleinerung

10

14

VR WEN 14 Börgerwald

Surwold

Verkleinerung

14

17

VR WEN 17 Wippingen

Wippingen

Verkleinerung

19

18

VR WEN 18 Renkenberge

Renkenberge

Verkleinerung

22

22

VR WEN 22 Rütenmoor

Haren (Ems)

Verkleinerung

25

24

VR WEN 24 Tinnen

Haren (Ems)

Verkleinerung

30

27

VR WEN 27 Groß Berßen

Groß Berßen

Verkleinerung

42

29

VR WEN 29 Emmeln

Emmeln

Entfällt

50

32

VR WEN 32 Klein Berßen

Klein Berßen

Verkleinerung

58

33

VR WEN 33 Wesuwer Moor

Haren (Ems)

Entfällt

59

35

VR WEN 35 Haselünne

Haselünne

Verkleinerung

68

37

VR WEN 37 Herzlake

Herzlake

Entfällt

70

41

VR WEN 41 Klosterholte

Haselünne

Verkleinerung

79

42

VR WEN 42 Schwefingen

Schwefingen

Verkleinerung

80

46

VR WEN 46 Langen

Langen

Verkleinerung

96

47

VR WEN 47 Andervenne

Andervenne

Vergrößerung

97

51

VR WEN 51 Freren

Freren

Verkleinerung

108

57

VR WEN 57 Salzbergen

Salzbergen

Verkleinerung

118

 

Zur Einsicht finden Sie im Folgenden die Planungsdokumente zur abgeschlossenen öffentlichen Beteiligung zum ersten Entwurf (pdf-Dateien):

 

 


 

Öffentliche Beteiligung – 2. Entwurf


Aufgrund der vorgenommenen wesentlichen Änderungen am 1. Entwurf war eine erneute Beteiligung auf Grundlage des 2. Entwurfs durchzuführen. Diese Beteilung erfolgte beschränkt auf die gegenüber dem 1. Entwurf vorgenommenen Änderungen vom 13.11. bis 02.12.2024.

 

Insgesamt sind zum 2. Entwurf 97 Stellungnahmen eingegangen:
- 70 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange
- 27 Stellungnahmen von Privatpersonen

 

Aus den Stellungnahmen zum 2. Entwurf haben sich keine weiteren wesentlichen Belange ergeben, die eine erneute Planänderung erforderlich gemacht hätten.

 

Zur Einsicht finden Sie im Folgenden die Planungsdokumente zur abgeschlossenen Beteiligung zum zweiten Entwurf (pdf-Dateien):