Bauantrag online
WICHTIG: Sie müssen bauvorlageberechtigter Entwurfsfasserin oder Entwurfsverfasser sein, um den Antrag zu übermitteln - Anträge durch die Bauherrenschaft sind gemäß Niedersächsischer Bauordnung (NBauO) nicht zulässig!
Die digitale Abwicklung der Bauverfahren erfolgt über die Plattformlösung Prosoz Elan Comfort.
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Für alle Baumaßnahmen, die nicht verfahrensfrei (§ 60 NBauO (Niedersächsische Bauordnung) und Anhang) oder anzeigepflichtig (§ 62 NBauO) sind, ist vor Baubeginn eine Baugenehmigung bei der Bauaufsichtsbehörde einzuholen.
Die Bauaufsichtsbehörde prüft im Genehmigungsverfahren, ob die beantragte Baumaßnahme dem öffentlichen Baurecht entspricht. Hierzu werden andere Behörden, deren Belange (Baunebenrecht) betroffen sein können, beteiligt.
Die Baumaßnahme wird genehmigt, wenn das Bauvorhaben dem öffentlichen Baurecht entspricht. Die Baugenehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach ihrer Erteilung mit der Baumaßnahme begonnen wird und wenn die Ausführung 3 Jahre unterbrochen worden ist. Auf Antrag kann die Gültigkeit der Baugenehmigung um 3 Jahre verlängert werden. Dieser Antrag muss zwingend vor Fristablauf bei der Bauaufsicht eingegangen sein.
Für das Antragsverfahren sind folgende Schritte erforderlich:
Die Bauherrin oder der Bauherr erteilt einer oder einem Entwurfsverfassenden den Auftrag zur Einreichung eines Antrags. Damit wird die oder der Entwurfsverfassende Bevollmächtigte/r der Bauherrin oder des Bauherrn. Die Formularassistenten zum Ausfüllen von Anträgen für Bauvorhaben sind nebenstehend auf dieser Seite zu finden. Mit einem Klick auf den Online-Service werden Sie an eine externe Webseite weitergeleitet. Die Webseite öffnet sich in einem neuen Fenster. Für die Einreichung digitaler Anträge ist nach § 3a Niedersächsische Bauordnung eine Authentifizierung der antragstellenden Person vorgeschrieben. Hierfür benötigt die oder der Entwurfsverfassende ein Nutzerkonto (BundID oder ein „Mein Unternehmenskonto (MUK)“ auf Basis von ELSTER (einmalige Anmeldung).
RECHTSGRUNDLAGEN
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
- Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO)
- Niedersächsische Verordnung über Bauvorlagen sowie baurechtliche Anträge, Anzeigen und Mitteilungen (Niedersächsische Bauvorlagenverordnung - NBauVorlVO)
- Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (Baugebührenordnung - BauGO)
- Niedersächsisches Verwaltungskostengesetz (NVwKostG)
WELCHE GEBÜHREN FALLEN AN?
Für die digitale Bearbeitung des Antrags entstehen keine zusätzlichen Kosten. Es entstehen lediglich die Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) an. Diese richten sich nach dem jeweiligen Bauanliegen.
WELCHE SCHRITTE SIND ERFORDERLICH?
Für das Antragsverfahren sind folgende Schritte erforderlich:
- Die Bauherrin oder der Bauherr erteilt einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser den Auftrag zur Einreichung eines Antrags. Damit wird die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser Bevollmächtigte/r der Bauherrin oder des Bauherrn.
- Nach Anmeldung im OpenR@thaus ruft die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser bei der Dienstleistung Bauantrag Online das für den Antrag benötigte Formular auf. Bei Anträgen nach § 3a Niedersächsische Bauordnung öffnet sich dann ein Anmeldefenster für das digitale Bauantragsverfahren. Die Anmeldung kann dann wahlweise über die BundID Anmeldung oder Mein Unternehmenskonto (MUK) erfolgen. In beiden Verfahren ist eine vorhergehende Registrierung erforderlich.
- Nach erfolgter Anmeldung im Servicekonto Plus gelangt man zurück ins OpenRathaus. Dort können dann das Formular für den Antrag ausgefüllt, die gefertigten Bauvorlagen im PDF-Format als Anlagen hochgeladen und abschließend durch einen Klick auf die Senden-Schaltfläche digital abgesendet werden.
- Der Bauantrag und die Bauvorlagen gehen in der Anwendung Prosoz Elan Comfort beim Landkreis Emsland ein. Die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfverfasser erhält per Mail eine Bestätigung über den Antragseingang mit den erforderlichen Daten.
- • Die Bauaufsichtsbehörde bearbeitet den Bauantrag und stellt sämtlichen Schriftverkehr digital zu Verfügung. Die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser erhalten über neue Dokumente jeweils eine Benachrichtigung per E-Mail. Nachzureichende Bauvorlagen werden von der Entwurfsverfasserin oder dem Entwurfsverfasser hochgeladen. Nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens werden die Baugenehmigung und die genehmigten Bauvorlagen durch die Bauaufsichtsbehörde zum Download bereitgestellt.
Zur digitalen Antragstellung gelangen Sie im OpenR@thaus.
HILFREICHE LINKS