Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)


Informationen zur Einführung des Fahrerqualifizierungsnachweises und der Einrichtung des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters


Gemäß den Vorgaben der EU-Richtlinie 2018/645 wird ab dem 23.05.2021 der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) eingeführt, der den bisherigen Eintrag der Schlüsselzahl 95 im Führerschein sukzessive ersetzen wird. Hierzu wird durch das Kraftfahrtbundesamt ein zentrales elektronisches Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) eingerichtet, dass den Austausch zwischen den EU-Mitgliedstaaten über ausgestellte und entzogene Teilnahmebescheinigungen gewährleisten soll.

 


Urheber: BDR

 

Ab dem 23.05.2021 wird die Schlüsselzahl 95 als Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation nicht mehr in den Führerschein eingetragen. Die Berufskraftfahrerinnen und -fahrer erhalten stattdessen einen Fahrerqualifizierungsnachweis. Das ist eine Karte, die dem Führerschein in Form und Größe (siehe oben) ähnelt.

 

Der Fahrerqualifizierungsnachweis wird ausgestellt über den

 

  • Erwerb der Grundqualifikation,
  • Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation sowie
  • Abschluss der vorgeschriebenen Weiterbildungsmaßnahme

 

Aufgrund eines Antrages bestellt die Fahrerlaubnisbehörde einen Fahrerqualifizierungsnachweis bei der Bundesdruckerei.


 

  • Wo kann der Fahrerqualifizierungsnachweis beantragt werden?

Der Fahrerqualifizierungsnachweis kann schriftlich oder persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden (Vordruck hier abrufbar).


Für eine persönliche Vorsprache benötigen Sie einen Termin. Nutzen Sie daher unsere Terminverwaltung (openkreishaus.emsland.de) und suchen Sie sich aus, wann Sie persönlich vorsprechen wollen.

 

  • Welche Unterlagen müssen für die Beantragung des Fahrerqualifizierungsnachweises vorgelegt werden?

Bei Antragstellung ist der Personalausweis, ein biometrisches Lichtbild und der gültige Führerschein (ggf. in Kopie) vorzulegen. Da frühestens im Oktober 2021 erste Nachweise zur Berufskraftfahrerqualifikation elektronisch gespeichert und abgerufen werden können, sind wie gehabt die Nachweise zur Grundqualifikation bzw. beschleunigte Grundqualifikation oder entsprechender Weiterbildungen vorzulegen.

 

  • Was passiert bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Änderung des Fahrerqualifizierungsnachweises?

Bei Änderungen der den Angaben auf dem Fahrerqualifizierungsnachweis zugrundeliegenden Tatsachen ist auf Antrag ein neuer FQN auszustellen. Der alte Nachweis ist der Behörde zurückzugeben.


Wird ein Fahrerqualifizierungsnachweis wegen Verlust, Diebstahl oder Erneuerung eines vorhandenen Fahrerqualifizierungsnachweises beantragt, sind der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen:


1. bei Verlust: eine schriftliche Erklärung über den Verlust
2. bei Diebstahl: der Nachweis einer Anzeige
3. bei Erneuerung: der bisherige Fahrerqualifizierungsnachweis

 

  • Was passiert, wenn ein neuer EU Kartenführerschein erstellt werden muss?

Ab dem 23.05.2021 wird die Schlüsselzahl „95“ nicht mehr im Führerschein eingetragen. D. h. neben dem Fahrerlaubnisantrag muss zusätzlich ein Antrag auf Ausstellung eines FQN gestellt werden, damit die Berufskraftfahrerqualifikation nachgewiesen werden kann.

 

  • Wann verlieren die ausgestellten Weiterbildungsnachweise ihre Gültigkeit?

Weiterbildungsnachweise, die nach den bis zum Ablauf des 21. Dezember 2016 geltenden Vorschriften ausgefertigten worden sind, bleiben bis zum Ablauf des 21. Dezember 2021 gültig. Weiterbildungsnachweise, die nach den bis zum Ablauf des 23. August 2017 geltenden Vorschriften ausgefertigt worden sind, bleiben bis zum Ablauf des 23. August 2022 gültig.

 

  • Welche Vorteile hat der Fahrerqualifizierungsnachweis?

Der Fahrerqualifizierungsnachweis kann auch in den Fällen ausgestellt werden, in denen bislang der Eintrag der Schlüsselzahl „95“ in den Führerschein nicht möglich war, z. B. bei ausländischen Führerscheinen. Eine Abholung bei der Behörde ist nicht mehr erforderlich, denn der Fahrerqualifizierungsnachweis kann direkt an die Antragsteller zugestellt werden.

 

  • Was kostet der Fahrerqualifizierungsnachweis?

Für die Ausstellung und den Versand eines Fahrerqualifizierungsnachweises (innerhalb Deutschlands) wird eine Gebühr in Höhe von 32,50 € erhoben. Eine Zusendung des FQN mittels Direktversand in einen EU Mitgliedstaat ist grds. möglich. Gebühren hierfür betragen 33,60 €. Bei Verlust oder Diebstahl des Fahrerqualifizierungsnachweises beträgt die Gebühr 36,90 € (Ausland = 38,00 €).

Sollen spezielle Aus- und Weiterbildungsmaßahmen (§§ 2 Abs.5, § 4 Abs. 4 Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung) anerkannt werden, beträgt die Gebühr zusätzlich 7,00 €.

 

  • Wie erhalte ich den FQN?

Der Fahrerqualifizierungsnachweis wird standardmäßig im Direktversand bestellt und Ihnen vom Hersteller der Bundesdruckerei in Berlin direkt nach Hause geschickt.