Pflicht zum Führerscheintausch

Der Lappen geht, die Karte kommt! Die „alten Lappen“ – ob rosa oder grau – haben ausgedient. Denn alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen in den nächsten Jahren in einen neuen, fälschungssicheren EU Führerschein umgetauscht werden. Bundesweit betrifft diese Regelung über 40 Millionen Führerscheine.


Aufgrund der hohen Menge an umzutauschenden Führerscheinen erfolgt dies gestaffelt.

 

Die beigefügten Tabellen zeigen die nun vorhandenen Regelungen und die Zeiträume, die zu beachten sind. Nach Ablauf der jeweiligen Frist verliert der Führerschein seine Gültigkeit.

 

  

 

1. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind (hierbei handelt es sich um alte graue bzw. rosa Papierführerscheine):

 

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

Vor 1953

19.01.2033

1953 bis 1958

19.01.2022

1959 bis 1964

19.01.2023

1965 bis 1970

19.01.2024

1971 oder später

19.01.2025

 

 

2. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind (hierbei handelt es sich um unbefristete Kartenführerscheine, die vom 01.01.1999 bis 18.01.2013 ausgestellt wurden):

 

Ausstellungsjahr

 Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

1999 bis 2001  19.01.2026
2002 bis 2004  19.01.2027
2005 bis 2007   19.01.2028
2008  19.01.2029
2009  19.01.2030
2010  19.01.2031
2011  19.01.2032
2012 bis 18.01.2013  19.01.2033


 

Anmerkung:
Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

 


 

 

Der Umtausch des Führerscheins soll so reibungslos wie möglich erfolgen. Um lange Warte- und Bearbeitungszeiten zu vermeiden, wird daher empfohlen, eine Antragstellung rechtzeitig vorzunehmen.

 

  • Wie bzw. wo kann ich den Führerschein umtauschen?

Zur Beantragung der Umstellung sprechen Sie bei Ihrer Führerscheinstelle in Meppen oder im Bürgerbüro Ihrer örtlichen Wohnsitzgemeinde / Stadtverwaltung persönlich vor. Nach dem einmaligen Behördengang wird der neue Kartenführerschein Ihnen bequem und direkt nach Hause geschickt (sog. Direktversand).

 

Bei Vorsprachen in der Führerscheinstelle nutzen Sie bitte unsere Terminverwaltung (openkreishaus.emsland.de) und suchen Sie sich aus, wann Sie persönlich vorsprechen wollen.

 

  • Welche Unterlagen sind erforderlich?

Sie benötigen Ihren bisherigen Führerschein, ein gültiges Ausweisdokument, ein biometrisches Lichtbild und, sofern der bisherige Führerschein nicht vom Landkreis Emsland ausgestellt wurde, eine sogenannte „Karteikartenabschrift" (= Auskunft aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister). Die Karteikartenabschrift erhalten Sie bei der ausstellenden Behörde Ihres bisherigen Führerscheins.

  

  • Was muss ich bezahlen?

Die Antragsgebühr beträgt 30,30 € inkl. Direktversand.


  

 


 

Weitere häufig gestellte Fragen (FAQ)

 

 

  • Warum müssen auch die vom 1. Januar 1999 bis 19. Januar 2013 bereits ausgestellten EU-Kartenführerscheine umgetauscht werden?

Der Umtausch erfolgt auf Grund von EU-Vorgaben, zu deren Umsetzung Deutschland verpflichtet ist.
Bereits 2006 hatte die EU beschlossen, die unterschiedlichen Regelungen der einzelnen Mitgliedstaaten und die mehr als 110 verschiedenen Führerscheinmuster zu vereinheitlichen.
Die Vereinheitlichung der Führerscheine soll ihn vor allem fälschungssicherer machen, um Missbrauch zu verhindern. Nach dem Umtausch hat Ihr neuer EU-Führerschein die gleiche Befristung auf 15 Jahre, wie alle seit 19. Januar 2013 hergestellten Führerscheine.

 

  • Erfolgt mit dem Umtausch hin zum einheitlichen EU-Kartenführerschein eine Gesundheitsprüfung?

Nein. Inhaberinnen und Inhaber von LKW und Busführerscheinen müssen jedoch die gesundheitliche Eignung nachweisen, wenn gegebenenfalls die entsprechende Fahrerlaubnisklasse abläuft.

 

  • Wie bekomme ich den neuen Führerschein?

Ein weiterer Behördengang zur Abholung wird entbehrlich. Nutzen Sie bei der Antragstellung den Direktversand des Führerscheins. So wird Ihnen vom Hersteller, der Bundesdruckerei in Berlin, der EU Kartenführerschein bequem und direkt nach Hause geschickt.

 

  • Ich benötige den EU-Kartenführerschein ganz dringend, wie lange dauert der Tausch?

Sie müssen mit einer Bearbeitungsdauer von drei bis vier Wochen ab Vorlage der erforderlichen Unterlagen rechnen. Da Sie nicht gleichzeitig zwei Führerscheine besitzen dürfen, wird Ihr bisheriger Führerschein bereits bei Antragstellung befristet. Befristete Führerscheine gelten nur im Inland. Beachten Sie dies bitte bei Ihrer Terminwahl zum Umtausch, wenn Sie einen Auslandsaufenthalt planen.

Wenn Sie kurzfristig einen EU-Führerschein benötigen, ist eine Eilbestellung per Express möglich. Die Lieferzeit beträgt dann bis zu drei Werktage. Es wird eine zusätzliche Gebühr fällig und Sie müssen zur Abholung des Führerscheines ein weiteres Mal bei Ihrer Führerscheinstelle vorsprechen.

 

  • Bin ich zum Umtausch gegen den einheitlichen EU-Kartenführerschein verpflichtet?

Ja, eine Umtauschverpflichtung besteht für alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine. Die derzeitigen (grauen oder rosafarbenen) Führerscheine sowie die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Kartenführerscheine sind nur bis zum Ablauf der einzelnen Umtausch-Etappen, längstens bis zum 18. Januar 2033 gültig

 

  • Werden alle meine Berechtigungen und Klassen auf den neuen EU- Kartenführerschein übertragen?

Ja. Bei Inhaberinnen und Inhaber von LKW und Busführerscheinen muss jedoch die gesundheitliche Eignung nachgewiesen werden, wenn gegebenenfalls die entsprechende Fahrerlaubnisklasse bereits abgelaufen ist oder gerade abläuft.

 

  • Gilt mein neuer EU-Kartenführerschein überall im Ausland?

Der neue Kartenführerschein wird in allen EU-Staaten anerkannt. Zu den anderen Staaten empfehlen wir Ihnen einen Check, ob gegebenenfalls zusätzlich ein internationaler Führerschein erforderlich sein kann.

 

  • Wann kann ich die Fahrerlaubnisbehörde zum Umtausch aufsuchen?

Die Umstellung erfolgt stufenweise bis Januar 2033, aufgeschlüsselt nach Ausstellungsdatum der Fahrerlaubnis und Geburtsjahr des Inhabers. Die Zeitkorridore sind aufgrund der Vielzahl der umzutauschenden Führerscheine notwendig. Wir möchten große Warteschlangen, übervolle Korridore und überlange Wartezeiten vermeiden, also den Umtausch so reibungslos wie möglich für Sie gestalten.

Nutzen Sie daher unsere Terminverwaltung (openkreishaus.emsland.de) und suchen Sie sich aus, wann Sie persönlich vorsprechen wollen.

 

  • Mein bisheriger Führerschein wurde nicht im Landkreis Emsland ausgestellt. Welche Behörde tauscht meinen Führerschein um?

Sie beantragen den Umtausch Ihres Führerscheines bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Hauptwohnsitzes. Bei Führerscheinen, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, müssen Sie auch eine Karteikartenabschrift der Behörde abfordern, die Ihren letzten Führerschein ausgestellt hat. Die Abforderung können Sie mit diesem Formular zur Karteikartenabschrift vornehmen.

 

  • Was ist eine Karteikartenabschrift?

Eine Karteikartenabschrift ist ein Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat und gibt Auskunft über Ihre Fahrerlaubnisdaten.