Bau- und Kunstdenkmalpflege

 

Die Bau- und Kunstdenkmalpflege nimmt innerhalb der Denkmalpflege einen breiten Raum ein. Allein im Landkreis Emsland sind über 2400 Objekte als Denkmale klassifiziert. Darunter befinden sich einige sehr eindrucksvolle und überregional bekannte Bauwerke wie das Schloss Clemenswerth in Sögel oder die Gymnasialkirche in Meppen. Es gibt aber auch weniger auffällige Objekte: Zum Beispiel historische Grenzsteine oder Wegekreuze, zur Andacht mahnende Bildstöcke oder Kapellen. Auch Friedhöfe, Parkanlagen und andere Zeugnisse aus Industrie-, Technik- und Alltagsgeschichte werden im Verzeichnis der Kulturdenkmale geführt. Der weitaus größte Anteil besteht aus Architekturdenkmalen, zu denen alle Arten historischer Baulichkeit gehören, die Zeugnis über menschliche Geschichte und Entwicklung ablegen können.


Das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz sieht vor, dass im öffentlichen Interesse alle Kulturdenkmale zu schützen, wissenschaftlich zu erforschen und sachgemäß zu pflegen sind. Die Untere Denkmalschutzbehörde unterstützt die Eigentümerinnen und Eigentümer von denkmalgeschützten Objekten vom Anfang der Maßnahme bis zum Abschluss und steht ihnen dabei stets beratend zur Seite. Denkmalpflege ist eine Gemeinschaftsleistung, die oft Kompromisse auf allen Seiten erfordert, um das oberste Ziel zu erreichen: die möglichst originale Erhaltung historischer Substanz, sodass die Informationen, die sie enthält, für die Zukunft gesichert sind und vermittelt werden können.


Baudenkmäler lassen sich in der Regel nur dann bewahren, wenn sie auch genutzt werden und diese Nutzungen erfordern häufig bauliche Veränderungen. Möglichkeiten und Grenzen müssen dabei immer gemeinsam mit den Denkmalbehörden und den Eigentümerinnen und Eigentümern ausgelotet werden, um auch die sich ändernden Bedürfnisse und Anforderungen der heutigen Gesellschaft zu berücksichtigen. Die Nutzung ist dann denkmalgerecht, wenn die Veränderungen möglichst substanzschonend und reversibel sind. Langfristig betrachtet, entspricht dieses Vorgehen den zeitgemäßen ökologischen und ökonomischen Überlegungen zum nachhaltigen sowie zukunftsorientierten Handeln.


Dabei müssen Baudenkmäler immer als Ganzes betrachtet werden. Wichtig sind nicht nur ihre Fassaden, sondern ebenso das Innere und die unmittelbare Umgebung. In einigen Fällen gehört die innere oder äußere Ausstattung zum Wert eines Baudenkmals dazu und gelegentlich erfordert der Umgebungsschutz die Unterordnung von Neubauten zum Wohle eines Denkmals. Was jedoch wie ein gegenwärtiges Opfer zugunsten der Vergangenheit erscheinen mag, ist letztlich ein Geschenk an die Zukunft: Ob im Detail oder Gesamtbild – der Erhalt des historischen Zeugniswerts ist in jedem Fall erstrebenswert, damit unserer Gesellschaft ein Teil ihrer Kulturgeschichte auch weiter präsent und erlebbar bleibt.

 

Kontakt:

 

 

Marek Hülsmann
Marek.Huelsmann@Emsland.de
Tel. 05931/44-2173

 

Schloss Clemenswerth in Sögel