Ziele und Arbeitsschwerpunkte


Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Kommune verwirklichen


... in der Kreisverwaltung

Die Gleichstellungsbeauftragte berät und unterstützt die Verwaltung und den Rat oder Kreistag darin, gleichstellungspolitischen Handlungsbedarf innerhalb der Kommune zu erkennen und Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts abzubauen. Einen weiteren Schwerpunkt findet ihre Arbeit in der Umsetzung von Geschlechtergerechtigkeit von Frauen oder auch von Männern innerhalb der eigenen Verwaltung (Personal- und Organisationsfragen, insbesondere Vereinbarkeit von Beruf und Familie). Die Gleichstellungsbeauftragte arbeitet also eng mit der Verwaltungsleitung zusammen, gibt Stellungnahmen ab oder regt selbst Maßnahmen an. Sie ist zur Mitwirkung verpflichtet. Sie ist verpflichtet, an allen Vorhaben, Entscheidungen, Programmen und Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung der Geschlechter haben, mitzuwirken.
Neben der Verpflichtung, eine Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen, hat der Landesgesetzgeber für die Kommunen zwei weitere Instrumente eingeführt, um die Gleichberechtigung voranzubringen:

 

1. Die Erstellung eines Gleichstellungsplans an dem die Gleichstellungsbeauftragte mitwirkt, soll dafür sorgen, dass Frauen oder auch Männer in der eigenen Verwaltung in allen Bereichen, also auch in Führungspositionen, gleichermaßen vertreten sind.

 

2. Alle drei Jahre berichtet die Verwaltung der Vertretung in Form eines Gleichstellungsberichtes über die Maßnahmen, die die Kommune zur Verwirklichung des Verfassungsauftrages aus Artikel 3 Abs.2 durchgeführt hat und welche Auswirkungen diese haben.

 

Ebenso wie die Verwaltung informiert die Gleichstellungsbeauftragte in Form eines Tätigkeitsberichtes regelmäßig die Vertretung über ihre Arbeitsschwerpunkte im Berichtszeitraum.

 

 

… in der Gesellschaft

 

Die Gleichstellungsbeauftragte ist mit Einzelnen und mit Organisationen und Verbänden örtlich und überörtlich vernetzt. Die Gleichstellungsbeauftragte hat ein offenes Ohr für die Einwohner*innen, deren Anliegen sie für ihre Arbeit aufgreift, wenn es hierbei um die Thematik Benachteiligung aufgrund des Geschlechts geht. Die Öffentlichkeitsarbeit nutzt sie, um für ihre Themen zu sensibilisieren und darüber zu informieren.