Häufige Fragen zum Unterrichtsausfall

Wer entscheidet über einen Unterrichtsausfall?

 

In Niedersachsen entscheiden die Landkreise für alle allgemein- und berufsbildenden Schulen im jeweiligen Kreisgebiet über den Unterrichtsausfall, im Emsland also Landrat Burgdorf als Kopf der emsländischen Kreisverwaltung. Hat der Schulunterricht bereits begonnen, ist die Schulleitung zuständig, über eine vorzeitige Beendigung zu entscheiden.

 

Wann und wie fällt diese Entscheidung?

 

Die Kreisstraßenmeister und der Leiter des Fachbereiches Straßenbau der emsländischen Kreisverwaltung verschaffen sich in den frühen Morgenstunden des jeweiligen Schultages (bis ca. 4:30 Uhr) ein genaues Bild über die Straßenverhältnisse. Bei extremen Witterungsverhältnissen, bei denen Schülerinnen und Schüler die Schule nicht bzw. nicht sicher erreichen können, wird unter Berücksichtigung von Wetterprognosen und Unwetterwarnungen im Einzelfall ein Unterrichtsausfall empfohlen, über den letztlich der Landrat entscheidet.

 

Wie erfahre ich, ob der Unterricht an den Schulen im Emsland ausfällt?

 

Nach der Entscheidung, dass der Unterricht ausfällt, erfolgt bis spätestens 5:15 Uhr eine unverzügliche Meldung an die Rettungsleitstelle, die die Direktions-Lage- und Führungszentrale in Osnabrück informiert. Von dort wird die Verkehrsmanagement-Zentrale Niedersachsen (VMZ) benachrichtigt, über die u.a. die regionalen Radiosender ihre Informationen beziehen. So wird ab 6:00 Uhr der Unterrichtsausfall im Rahmen der Verkehrsmeldungen, insbesondere im Norddeutschen Rundfunk (NDR), bekannt gegeben. Zeitgleich ist die Meldung auch im Internet unter www.emsland.de und www.vmz-niedersachsen.de zu finden. Als zusätzliches Kommunikationsinstrument bietet der Landkreis Emsland die Benachrichtigung per App für Smartphones an (der frühere SMS-Service wurde inzwischen eingestellt).

 

Warum wird über den Unterrichtsausfall nicht schon am Vorabend entschieden?

 

Da der Unterrichtsausfall sich immer auf die aktuell herrschenden Straßenverhältnisse bezieht, ist eine Entscheidung am Vorabend die Ausnahme. In der Regel werden die aktuellen Meldungen der Straßenmeistereien am frühen Morgen zu Grunde gelegt. Denn es geht nicht nur um Wettervorhersagen, sondern zum Beispiel auch darum, inwieweit der Winterdienst die wichtigen Verkehrswege bis zum Beginn der Schülerbeförderung räumen kann.

Nur in Ausnahmefällen kann bereits am Vorabend eine sichere Prognose getroffen werden, dass aufgrund der Wetterlage eindeutig feststeht, dass am nächsten Tag die Schülerbeförderung nicht durchführbar ist oder die Zurücklegung des Schulweges eine unzumutbare Gefährdung für die Schülerinnen und Schüler darstellen würde.

 

Bei uns sehen die Straßenverhältnisse gut aus, warum muss auch hier der Unterricht ausfallen?

 

Die Entscheidung fällt grundsätzlich für das gesamte Kreisgebiet. Dabei wägt die Verwaltung genau ab, ob die Witterungs- und Straßenverhältnisse in einem Teil des Emslandes den kreisweiten Unterrichtsausfall rechtfertigen. Selbst wenn die Hauptstraßen frei sind, sind auch die Nebenstraßen und der Weg zu Fuß oder per Fahrrad bis zur Schule oder zur Haltestelle zu berücksichtigen. Im Vordergrund steht dabei immer die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler.

 

Die Straßen in meiner Gemeinde sind extrem glatt. Warum fällt der Unterricht nicht aus?

 

Wie oben beschrieben, muss die Verwaltung im Einzelfall abwägen, ob die Straßenverhältnisse in einem begrenzten Teil des Emslandes einen Unterrichtsausfall im gesamten Kreisgebiet begründen. Wenn dies nicht der Fall ist, gilt aber grundsätzlich, dass Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern des Primarbereichs (Grundschule) und des Sekundarbereichs I (Klassen 5-10), die eine unzumutbare Gefährdung auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ihre Kinder auch dann für einen Tag zu Hause behalten oder sie vorzeitig vom Unterricht abholen können, wenn kein Unterrichtsausfall angeordnet ist.

 

Ich bin berufstätig und habe keine Betreuungsmöglichkeit für meine Kinder. Was kann ich bei Unterrichtsausfall tun?

 

Wenn beispielsweise Verwandte, Eltern von Mitschülern oder Nachbarn keine geeignete Alternative darstellen, bleibt immer die Möglichkeit, das Kind in der Schule betreuen zu lassen. Denn jede Schule ist auch bei Unterrichtsausfall geöffnet, die Lehrkräfte arbeiten. Zwar findet kein regulärer Unterricht statt, aber die Schule hat eine Betreuung der Schülerinnen und Schüler sicherzustellen. Das gilt damit auch für alle Kinder, die die Rundfunkmeldung nicht gehört haben und in die Schule kommen.

 

Wie sieht es alternativ aus mit digitalen Angeboten, z.B. Distanzunterricht?

 

Der Landkreis kann nur einen witterungsbedingten Unterrichtsausfall anordnen, der darauf basiert, dass die Schülerbeförderung nicht sicher zu gewährleisten ist. Ob und inwieweit einzelne Einrichtungen stattdessen digitale Alternativangebote machen, liegt im Ermessen der jeweiligen Schule.

 

Was ist denn mit Kitas oder Tagesbildungsstätten?

 

Die Entscheidung des Landkreises umfasst ausschließlich die allgemein- und berufsbildenden Schulen und gilt nicht für Tabis oder Kitas. Tabis beispielsweise entscheiden auch insofern eigenständig, da sie eine eigene Schülerbeförderung/Fahrdienste anbieten.