Integration im Emsland



Rund 37.000 Flüchtlinge nach dem Krieg in den Altkreisen Aschendorf-Hümmling, Meppen und Lingen, ca. 500 vietnamesische „Boatpeople“ Anfang der achtziger Jahre und mehr als 22.000 Aussiedler Ende der achtziger bis Mitte der neunziger Jahre im Kreisgebiet – der Blick in die Vergangenheit belegt, dass der Landkreis Emsland nicht nur vielfältige Erfahrungen in Sachen Integration aufweisen kann, sondern auch stark von ihr profitiert hat. In der jüngeren Vergangenheit stellte ab 2015 ein Zustrom von Asylbewerbern ganz Deutschland vor Herausforderungen. Auch im Landkreis Emsland mussten in sehr kurzer Zeit sehr viele Menschen nicht nur untergebracht und versorgt, sondern auch bestmöglich integriert werden. Insbesondere im Jahr 2015 hatte der Flüchtlingszustrom bis dato unbekannte Ausmaße angenommen und die gesamte kommunale Ebene vor große Herausforderungen gestellt.

 

Flüchtlinge, die in Deutschland ankommen, werden nach einem bestimmten Schlüssel auf die Länder und anschließend auf die Kommunen verteilt. Die Verteilung auf die 19 Verwaltungseinheiten im Landkreis Emsland erfolgt nach der jeweiligen Einwohnerzahl, der Zahl der Zuweisungen der letzten fünf Jahre und nach der Anzahl der Leistungsempfänger nach dem AsylbLG. Während die Flüchtlinge vorrangig aus den niedersächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen verteilt wurden, erfolgte 2015 zudem eine Zuweisung aus den Notunterkünften, die im Emsland eingerichtet waren. In erster Linie konnte im Emsland eine Unterbringung dezentral in Häusern und Wohnungen realisiert werden. Aufgrund der hohen Zahlen setzten einige Kommunen zwischenzeitlich aber zusätzlich auf die Schaffung von Gemeinschaftsunterkünften.

 

Unabhängig vom Herkunftsland kann und wird eine Bewertung, ob und inwieweit der Aufenthalt Einzelner berechtigt ist, durch den Landkreis Emsland nicht vorgenommen. Für die Durchführung des Asylverfahrens ist zunächst das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zuständig. Erst nachdem hier entschieden wurde, ob dem Asylbewerber ein Asylrecht zusteht, wird die Ausländerbehörde (Landkreis Emsland bzw. Stadt Lingen) tätig, die ohne eigenen Ermessensspielraum an die Entscheidung des BAMF gebunden ist.

 

Inzwischen hat sich die Situation deutlich entspannt, wenngleich als gesamtgesellschaftliche Aufgabe nun die Integration der Neuzugewanderten in den Vordergrund gerückt ist und konsequent fortgeführt werden muss. Nach der aktuellen Aufnahmequote der Landesaufnahmebehörde vom September 2018 hat der Landkreis Emsland bis Ende des Jahres 2019 insgesamt 643 Asylbewerber aufzunehmen. 

 

Aktuelle Informationen zur Flüchtlingssituation im Emsland finden Sie hier.
 

Maßnahmen des Landkreises

Mit Blick auf die Flüchtlinge und Neuzugewanderten, die ins Emsland kommen und, hat der Landkreis vielfältige Unterstützungs- und Integrationsmaßnahmen eigenständig auf den Weg gebracht.

 

Dazu gehören:

 

  • Förderung der Flüchtlings und Migrationsarbeit

Den Trägern der vom Land Niedersachsen geförderten Integrationsberatung (SKM Lingen, SKM Meppen, DRK Emsland, Caritas Emsland und Kolping) wird ab dem Jahr 2017 je hauptamtlich besetzter Stelle ein Zuschuss von 6.000 Euro vom Landkreis Emsland gezahlt, max. in Höhe des ausgewiesenen Eigenanteils.

 

  • Gesundheitsprojekt für Flüchtlingskinder

Im Fachbereich Gesundheit wurde ein Projekt zur Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung von Migranten- und Flüchtlingskindern auf den Weg gebracht.

 

  • Sprachförderung aus Landkreismitteln

Sprache ist der Schlüssel zu Integration und Bildung – dieser Philosophie fühlt sich der Landkreis seit jeher verpflichtet. So wird aktuell aus dem Mitteln des Landkreise ein Betrag von rd. 100.000 Euro für nachrangige Sprachförderung für Neuzugewanderte im Landkreis Emsland genutzt, um die gesellschaftliche Integration durch eine noch intensivere Sprachförderung zu stärken.

 

  • Entlastung bei der kommunalen Flüchtlingsarbeit

Der Landkreis Emsland hat seinen Städten, Samtgemeinden und Gemeinden zur finanziellen Entlastung der mit der Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern verbundenen Aufwendungen erhebliche Zuwendungen zur Verfügung gestellt, die auch die Erstattung von Leerstandskosten umfasste. Seit dem Jahr 2017 erfolgt die Erstattung der Personal- und Verwaltungskosten sowie der Kosten der Flüchtlingssozialarbeit pauschal nach den abgestimmten Regelungen der Heranziehungssatzung „Asyl“.

 

  • Fachstelle Integration

Um in Zukunft eine zentrale Steuerung der Integrationsaktivitäten innerhalb und außerhalb des Landkreise Emsland zu erreichen wurde zum 01.09.2016 innerhalb der Kreisverwaltung eine Fachstelle Integration gegründet. Weitere Informationen zur Fachstelle Integration finden Sie hier