Geschichte

Vom Amt Meppen zum Landkreis Emsland

Die Vorgängerbehörden der heutigen Kreisverwaltung reichen bis in das Mittelalter zurück. Das einzig Verbindende ist allerdings nur noch das Territorium Emsland. Legitimation, Aufgaben und Erscheinungsbild haben sich im Laufe der vergangenen Jahrhunderte erheblich gewandelt. Der Landkreis Emsland steht heute für ein fest umrissenes Gebiet, das sich von Salzbergen im Süden bis Papenburg im Norden und von Twist im Westen bis Vrees im Osten auf rund 2.880 km² Fläche erstreckt. Er ist damit flächengrößter Landkreis Niedersachsens und einer der größten Landkreise der Bundesrepublik. Es gibt klare Grenzen zu den benachbarten Niederlanden, dem Bundesland Nordrhein-Westfalen, den Nachbarkreisen Leer, Cloppenburg, Osnabrück und Grafschaft Bentheim.

 

Das Emsland im Mittelalter

Das war nicht immer so. Der Name Emsland taucht in der schriftlichen Überlieferung des Mittelalters erstmals Ende des 13. Jahrhunderts im Zusammenhang mit der Erwähnung des Drosten des Bischofs von Münster im Emsland auf. Den Drosten als Amtsverwalter des Bischofs hatte es schon vorher gegeben, erstmals erwähnt wurde er 1240. Seine Benennung war aber bis dahin immer auf seinen Amtssitz, die Burg Landegge, bezogen. Die Änderung der Benennung ist so bedeutsam, weil in diesem Vorgang die Anfänge einer flächendeckenden Herrschaft der Bischöfe von Münster fassbar werden, die 1252 mit dem Erwerb der ravensbergischen Besitzungen im Emsland den entscheidenden Schub erhalten hatte. Ende des 14. Jahrhunderts kann man erstmalig vom Amt Meppen reden.

 

Grafen und Missionare

Dem vorausgegangen war dem ein herrschaftlicher Entwicklungsprozess, der über fünf Jahrhunderte gedauert hatte. Die Eroberung des sächsischen Siedlungsraumes, zu dem auch das Gebiet um Ems und Hase gehörte, durch die Karolinger Ende des 8. Jahrhunderts, brachte eine entscheidende Veränderung des herrschaftlichen Gefüges mit sich. Karl der Große teilte das Gebiet neu auf. Zwei Stränge bildeten dabei das Rückgrat der neu zu errichtenden Herrschaft. Die Gaue mit den Grafen als königlichen Herrschaftsvertretern an der Spitze bildeten die Grundlage der politischen Administration. Die Kirchenorganisation gründete sich dagegen auf Missionssprengel, die von Missionszellen als Kernorten die Missionierung des eroberten Gebietes organisierten. Hinter ihr standen in unserem Raum die neu gegründeten Bistümer Münster und Osnabrück.

 

Territorium und Herrschaft

Im Laufe des 9. und 10. Jahrhunderts zersplitterte sich die herrschaftliche Situation im Emsland stark. Neben grundherrliche Rechte, also Herrschaft, die an Eigentum am Boden gebunden war, traten verliehene Herrschaftsrechte, also Lehnsbesitz, ergänzt durch Rechte an Zoll, Münze und anderen Abgaben, die nicht selten auf Vertretungsrechten als Vögte gründeten, also der Wahrnehmung weltlicher Macht in Vertretung kirchlicher Herren. Ausgeübt wurde die Herrschaft hauptsächlich von den Familien der Grafen von Ravensberg und Tecklenburg, von den Bischöfen von Münster und Osnabrück und vom Abt des Klosters Corvey, der über den bedeutendsten Grundbesitz im Emsland verfügte. Herrschaftsmittelpunkte waren dabei die Hauptorte der Missionssprengel in Meppen und Aschendorf und die als feste Häuser errichteten Landesburgen Landegge und Fresenburg. Verschiedene Herrschaftsrechte wurden teilweise von denselben Familienverbänden ausgeübt und allmählich verdichtete sich in einigen Räumen die punktuelle zu einer mehr flächendeckenden Herrschaft. Die herrschaftliche Situation, wie sie sich um 1400 im Emsland präsentierte, blieb bis zum Reichsdeputationshauptschluss 1803 im Wesentlichen unverändert.

 

Die Standesherrschaft der Herzöge von Arenberg

Die französischen Eroberungen links des Rheins während der Revolutionskriege brachten für die bislang dort herrschenden Fürstenhäuser teilweise erhebliche Gebietsverluste mit sich. Der Frieden von Lunèville 1801 sah eine Entschädigung dieser Fürsten durch Übereignung bislang geistlicher Herrschaften rechts des Rheins vor (Säkularisation). Im Zuge des so genannten Reichsdeputationshauptschlusses vom 25. Februar 1803 wurde auch das Fürstbistum Münster aufgeteilt. Den Hauptanteil erhielt Preußen, der Rest fiel an kleinere zu entschädigende Fürstenhäuser, wie das der Herzöge von Arenberg, die im Emsland das Amt Meppen erhielten. 1811 zunächst von den Franzosen, dann nach dem Wiener Kongress von 1815 durch den König von Hannover als neuem Landesherrn mediatisiert, behielten die Herzöge von Arenberg in ihrem seit 1826 bestehenden Herzogtum Arenberg Meppen noch standesherrliche Rechte, wie die untere Zivil- und Strafgerichtsbarkeit, Schulaufsicht, Polizeiverwaltung. Die bisherige staatliche landrätliche Verwaltung des Kreises Meppen wurde aufgelöst; die Aufsicht über die von den arenbergischen Beamten ausgeübten "öffentlichen Funktionen" übernahm der Landdrost in Osnabrück. Die herzogliche Verwaltung teilte die Standesherrschaft in vier sogenannte Mediatämter auf: Amt Meppen, Haselünne, Hümmling und Aschendorf. Nach der 1866 erfolgten Übernahme des Königreichs Hannover durch das Königreich Preußen wurde die arenbergische Standesherrschaft 1875 endgültig aufgelöst. Die Übernahme Hannovers durch Preußen brachte auch das Amt Lingen zwischen 1702 und 1815 bereits einmal unter preußischer Herrschaft, danach auf dem Wiener Kongress Hannover zugeschlagen wieder unter die Krone Preußens. Der Kreis Emsbüren, 1826 zunächst als Vogtei in das Amt Lingen eingeordnet, wurde endgültig in den neuen Großkreis Lingen eingegliedert.

 

Preußische Kreisreform 1885

Im Rahmen der gesamtstaatlichen Reformmaßnahmen trat zum 1. April 1885 auch für die nun preußische Provinz Hannover eine Kreisordnung in Kraft, die Anknüpfungspunkte an die heute selbstverwaltete Kommune "Landkreis Emsland" zulässt. Die in den alten Provinzen bereits 1872 eingeleitete Kreisreform Preußens war getragen von dem Grundgedanken, die aktive Selbstverwaltung auch auf dem Lande einzuführen, wie bereits in den Städten geschehen. Schul- und Armenkassen, Gesundheitspflege, Wohltätigkeitsanstalten und vor allem die wirtschaftliche Selbstverwaltung sollten aus der staatlichen Zuständigkeit in den selbstverwalteten Bereich der Kreise übergehen. Auf der Grundlage der neuen Ordnung gab es im Emsland in Lingen, Meppen, Aschendorf und für den Hümmling in Sögel Kreisverwaltungen. Eine ihrer wichtigsten Funktionen war bereits damals, nach Möglichkeit für einen gerechten Ausgleich der Verhältnisse zu sorgen. Dabei kam dem Landrat als Mittler zwischen Staats- und Kommunalverband eine wichtige Rolle zu.

 

Kreisreform 1932

Durch Verordnung des preußischen Staatsministeriums wurden die bisherigen Kreise Aschendorf und Hümmling zum 1. Oktober 1932 aufgelöst und zu einem neuen Kreis Aschendorf-Hümmling mit Sitz in Aschendorf zusammengeschlossen. Damit verbunden war gleichzeitig eine Gebietsänderung, denn aus dem Kreis Hümmling wurden die Gemeinden Ahmsen, Groß Berßen, Klein Berßen, Groß Stavern, Klein Stavern, Herßum, Holte, Lähden, Lastrup, Vinnen und Wachtum und aus dem Kreis Aschendorf die Gemeinden Emen und Tinnen dem Kreis Meppen zugeschlagen. Vom Kreis Meppen wurden die Gemeinden Schwartenpohl und Wachendorf in den Kreis Lingen eingegliedert.

 

Politischer Neubeginn 1945

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges bauten die alliierten Besatzungstruppen sofort eine auf demokratischen Prinzipien fußende Verwaltung auf. Der politische Neubeginn sollte auch durch eine neue Verwaltungsstruktur unterstrichen werden. Die britische Militärregierung löste deshalb in ihrer Zone, zu der auch das Emsland gehörte, die bestehende landrätliche Verwaltung auf und ersetzte sie nach britischem Vorbild durch das Modell einer "Doppelspitze". Der nun ehrenamtlich tätige Landrat repräsentierte die politische Vertretung, die bereits 1946 wieder von der Bevölkerung frei gewählt werden konnte, und der hauptamtliche Oberkreisdirektor leitete als Hauptverwaltungsbeamter die Verwaltung. Durch den Erlass des Niedersächsischen Ministerpräsidenten vom 14. Oktober 1947 wurde dieser Übergang, der die Geburtsstunde der Kreise als voll selbstverwalteter Kommunen bedeutete, rückwirkend auf den 1. April 1946 festgesetzt. Damit war ein Prozess beendet, dessen Grundgedanken in den preußischen Staatsreformmodellen des 19. Jahrhunderts wurzelten.

 

Grundlagen der Gebiets- und Verwaltungsreform.

Bei Politikern und Verwaltungsfachleuten wuchs seit Beginn der 1960er Jahre die Einsicht, dass zur Bewältigung der Zukunftsaufgaben eine grundlegende Reform der Verwaltung und des gebietlichen Zuschnitts der Verwaltungsbezirke vorgenommen werden mussten. Ziel war es - vor allem um effektiver planen zu können - größere Einheiten zu schaffen, Zuständigkeiten neu zu ordnen und die Qualität der Verwaltungsleistung zu verbessern. Die Verwaltung sollte leistungsfähiger werden, um die Dienstleistung für den Bürger besser sicherzustellen. Das Niedersächsische Landeskabinett setzte am 14. September 1965 eine Sachverständigenkommission mit dem Auftrag ein, Vorschläge für eine Neuordnung der Regierungs- und Verwaltungsbezirke des Landes Niedersachsen zu entwerfen. Die Sachverständigenkommission wurde nach ihrem Vorsitzenden, dem Göttinger Staats- und Kommunalwissenschaftler Prof. Dr. Werner Weber, "Weber Kommission" genannt. Im März 1969 veröffentlichte der Niedersächsische Innenminister das fertig gestellte Gutachten

 

Gemeindereform

Als erster Schritt auf dem Wege zur Gebiets- und Verwaltungsreform wurde die Gemeindereform in Angriff genommen. Im überwiegend ländlich strukturierten Niedersachsen war die Gemeindegliederung zu kleinteilig. Annähernd die Hälfte aller Gemeinden, nämlich 2.080, hatte weniger als 500 Einwohner. Die Verwirklichung der im Gutachten vorgeschlagenen Gemeindemindestgröße von 7.000 bis 8.000 Einwohnern hätte im dünn besiedelten Emsland zu unüberschaubar großen Einheiten geführt. Nach intensiver Diskussion einigte man sich auf Größen von 5.000 Einwohnern, die möglichst nicht unterschritten werden sollten. Durch die Neugliederungsgesetze zur Gebietsreform wurden in den drei Kreisen des Emslandes in den Jahren 1973 und 1974 aus ehemals 161 selbstständigen Gemeinden 20 Einheits- und Samtgemeinden gebildet.

 

Kreisreform

Die Überlegungen zur Kreisreform waren davon geleitet, dass sich die Aufgaben der Kreisverwaltungen in Zukunft unter dem sozialstaatlichen Auftrag des Grundgesetzes stärker auf die Gebiete der Leistungsverwaltung und der Daseinsvorsorge verlagern würden. Die Kreise sollten eine aktivere Rolle bei der Gestaltung des Wirtschafts- und Soziallebens übernehmen. Sie sollten eine ausgleichende Gesamtverantwortung gegenüber dem Lebens- und Wirtschaftsraum des Kreisgebietes und seiner Bevölkerung ausfüllen. Eine der wichtigsten Aufgaben würde es sein, Strukturverbesserungen zu planen und durchzuführen. Um diese Aufgaben erfüllen zu können, mussten ausreichend große Raumeinheiten geschaffen werden, die langfristig die gestellten Planungs- und Entwicklungsaufgaben, vor allem in Hinsicht auf Finanzierungs- und Investitionsprogramme, erfüllen konnten. Dazu gehörte, dass die Kreise im Rahmen der gesamten öffentlichen Verwaltung auch Träger von Fachaufgaben werden mussten, die bisher von staatlichen Behörden wahrgenommen wurden.

 

Die Gründung des Landkreises Emsland

Unter diesen Voraussetzungen schlug die Sachverständigenkommission für die Neubildung der Kreise im Emsland vor, die Kreise Aschendorf-Hümmling und Meppen sowie Lingen und Grafschaft Bentheim zusammenzuschließen. Bereits im Anhörungsverfahren zur Erstellung des Gutachtens hatte es im Emsland Widerstände gegen diese Lösung gegeben. Nach einem langwierigen politischen Entscheidungsprozeß, nicht zuletzt beeinflusst durch den Regierungswechsel 1976, kam es schließlich am 1. August 1977 zur Bildung eines Großkreises Emsland aus den Kreisen Aschendorf-Hümmling, Meppen und Lingen mit Kreissitz in Meppen und Außenstellen in Papenburg (Aschendorf) und Lingen. Aus dem Kreis Lingen wurde die Gemeinde Wietmarschen ausgegliedert und dem Kreis Grafschaft Bentheim zugeschlagen. Nach der Kreistagswahl vom 23. Oktober 1977 wählte der Kreistag auf seiner konstituierenden Sitzung am 22. November den Abgeordneten Klaus Stricker einstimmig zum ersten Landrat des Landkreises Emsland. Auf derselben Sitzung wurde auch der Regierungsvizepräsident Karl-Heinz Brümmer zum Oberkreisdirektor gewählt, nachdem er bereits seit dem 1. September 1977 das Amt kommissarisch ausgeübt hatte.

 

Das Kreishaus in Meppen

Die verschiedenen Ämter der Kreisverwaltung waren am Kreissitz Meppen in eigenen oder angemieteten Räumen untergebracht, so dass im Laufe der Zeit 15 unterschiedliche Büroadressen existierten. Die Kreisreform 1977 erforderte nun eine umfassende Neuorganisation der Kreisverwaltung. So erklärte der Kreistag bereits am 6. März 1978 seine grundsätzliche Bereitschaft zur Errichtung eines zentralen neuen Kreishauses in der Orde in Meppen. Nachdem die Planungen und der Architektenwettbewerb abgeschlossen waren, erfolgte der erste Spatenstich am 2. August 1982, gut ein Jahr später, am 6. September 1983, feierte man das Richtfest. Der 10. Dezember 1984 war ein herausragender Tag in der Geschichte des Landkreises Emsland: Zum ersten Mal konnte der Kreistag des Landkreises Emsland im Sitzungssaal des neuen Kreishauses zusammentreten. Das neue Gebäude wurde auf einer Fläche von 5.569 m² errichtet, es ist 130 m lang, 114 m breit und 12 m hoch; insgesamt wurden rund 61.294 m³ umbauter Raum geschaffen. Die veranschlagten Baukosten von 47,5 Mio. DM konnten unterschritten werden; tatsächlich wurden 42 Mio. DM verbaut. Es wurde als Dienstleistungsbetrieb für die emsländische Bevölkerung, als Haus, das dem Bürger dienen und das Zusammengehörigkeitsgefühl im Emsland stärken soll, offiziell am

2. September 1985 seiner Bestimmung übergeben.

 

Die Kreisverwaltung heute

Von der Abfallwirtschaft bis zum Zivilschutz kümmern sich rund 1.300 Mitarbeiter des Dienstleistungsunternehmens Kreisverwaltung um die Belange der rund 315.000 Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Emsland. Die Modernisierung der Verwaltung wird Zug um Zug verwirklicht. So wurde beispielsweise das Amt für Abfallwirtschaft zum 1. Juli 1996 in einen nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführten Eigenbetrieb des Landkreises überführt. Nach der Fusion von Meppen Haselünner Eisenbahn und Hümmlinger Kreisbahn am 1. Januar 1993 zur Emsländischen Eisenbahn ist diese zum 1. Januar 1997 in eine GmbH umgewandelt worden. Die Emsland Touristik GmbH kümmert sich seit dem 8. Juli 1997 um die Förderung des Fremdenverkehrs und die Vermarktung der touristischen Angebote im Emsland. 

 

In einem Verwaltungsbericht werden Leistungen, Veränderungen und Ziele auch für die Öffentlichkeit transparent gemacht. Der Haushaltsplan des Landkreises Emsland spiegelt Projekte, Perspektiven und Probleme einer selbstverwalteten Kommune, vor allem unter den finanzpolitisch schwierigen Rahmenbedingungen der öffentlichen Kassen wider. Dennoch versucht der Landkreis Emsland seinem Auftrag, Daseinsvorsorge für die Bürger zu betreiben, nicht zuletzt dadurch Rechnung zu tragen, dass erhebliche Mittel für die Wirtschaftsförderung zur Schaffung von Arbeitsplätzen aus verschiedenen europäischen und nationalen Förderprogrammen eingeworben und gleichfalls erhebliche Eigenmittel bereitgestellt werden. Begleitet, unterstützt und parlamentarisch legitimiert wird die Arbeit der Kreisverwaltung vom Kreistag und seinen Ausschüssen. Bei der Kommunalwahl 2001 wurde erstmals auf der Grundlage der 1996 geänderten Niedersächsischen Landkreisordnung ein hauptamtlicher Landrat direkt vom Volk gewählt, damit wurde das nach dem Zweiten Weltkrieg eingeführte Modell der "Doppelspitze" aus ehrenamtlichem Landrat und hauptamtlichem Oberkreisdirektor abgelöst. Der Landrat repräsentiert den Landkreis Emsland und ist zugleich Chef der Kreisverwaltung, seit 2019 ist dies Marc-André Burgdorf.