Zensus 2022

 

2022 findet in Deutschland wieder ein Zensus statt. Mit dieser statistischen Erhebung wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl notwendig. In erster Linie werden hierfür Daten aus Verwaltungsregistern genutzt, sodass die Mehrheit der Bevölkerung keine Auskunft leisten muss. In der gesamten Bundesrepublik Deutschland werden nicht mehr als rund zehn Prozent der Bevölkerung befragt. Sie sind dabei gemäß § 25 Zensusgesetz 2022 zur Auskunft verpflichtet.


In Deutschland ist der Zensus 2022 eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird. Alle Daten werden nur anonymisiert ausgewertet. Beim Zensus geht es nicht darum, etwas über die individuellen Lebensverhältnisse oder Einstellungen der Einwohnerinnen und Einwohner zu erfahren. Vielmehr bedeutet Statistik, dass Daten verallgemeinert, Summen gebildet und Durchschnitte berechnet werden – und gerade nicht der Einzelfall dargestellt wird. Ziel und Zweck ist es ausschließlich, eine verlässliche Datenbasis für weitere Planungen zu erhalten.


Mit dem Zensus 2022 nimmt Deutschland an einer EU-weiten Zensusrunde teil, die seit 2011 alle zehn Jahre stattfinden soll. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der anstehende Zensus von 2021 in das Jahr 2022 verschoben.


Zur Durchführung dieser Erhebung ist eine örtliche Erhebungsstelle beim Landkreis Emsland eingerichtet worden, welche für alle kreisangehörigen Kommunen mit Ausnahme der Städte Lingen (Ems), Papenburg und Meppen zuständig ist. Sie ist in erster Linie verantwortlich für die Anwerbung, Betreuung, Schulung und Koordination der Erhebungsbeauftragten sowie für die Sicherstellung der Qualität der Erhebungen und der Einhaltung des Datenschutzes.


Die Erhebungsstelle wurde außerhalb der Kreisverwaltung in der Lilienthalstr. 30 in 49716 Meppen eingerichtet. Dies dient der vorgeschriebenen räumlichen und organisatorischen Abschottung der Erhebungsstelle. Die gewonnenen Daten unterliegen dem sogenannten „Rückspielverbot“, d. h., die persönlichen Angaben der Befragten müssen streng geheim gehalten werden und dürfen weder an private noch an staatliche Institutionen weitergegeben werden. Die Daten fließen also stets nur in eine Richtung – hin zur amtlichen Statistik. Das Rückspielverbot gilt immer: Die amtliche Statistik gibt Einzeldaten weder an die Polizei noch an das Finanzamt oder sonst eine Behörde weiter.


Weitere Informationen zum Zensus 2022 erhalten Sie unter www.zensus2022.de.