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Leistungsbeschreibung
Ein allgemeiner Grundsatz des Lebensmittelrechts ist es, den Verbraucherinnen und Verbrauchern die Möglichkeit zu bieten, in Bezug auf die Lebensmittel, die sie verzehren, eine fundierte Wahl zu treffen, und alle Praktiken, die irreführen können, zu verhindern. Die Kennzeichnungspflicht von Lebensmitteln vereinfacht diesen Vorgang.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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