Was erledige ich wo?
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Leistungsbeschreibung
Beginnen Sie zusätzlich zu einem bereits bestehenden ein weiteres Arbeitsverhältnis, müssen Sie entscheiden, welches davon zukünftig Ihr erstes Arbeitsverhältnis sein soll.
Der Arbeitslohn aus dem ersten Arbeitsverhältnis wird nach der familiengerechten Steuerklasse besteuert (Steuerklasse I bis V, ggf. Kinderfreibeträge), alle Löhne aus weiteren Arbeitsverhältnissen nach der Steuerklasse VI (hier ist der Lohnsteuerabzug höher).
Der Lohnsteuerabzug nach der Steuerklasse VI wird in der Regel dem Arbeitsverhältnis zugeordnet, aus dem Sie den niedrigeren Arbeitslohn erhalten.
Teaser
Wenn Sie nebeneinander bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt sind, können Sie selbst festlegen, welcher Arbeitgeber die familiengerechten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale abrufen soll.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei Ihrer neuen Arbeitgeberin/Ihrem neuen Arbeitgeber.
Voraussetzungen
Mehrere Dienstverhältnisse gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Identifikationsnummer
- Geburtsdatum
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Anträge / Formulare
keine (lediglich formlose Mitteilung an die Arbeitgeber)
Was sollte ich noch wissen?
keine
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Finanzministerium/ Landesamt für Steuer Niedersachsen
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale
- Adress- und Personendaten ändern lassen
- Änderung des Kirchensteuerabzugs bei Kirchenaustritt
- Änderung des Kirchensteuerabzugs bei Kircheneintritt
- Eheschließung führt zur Änderung der Steuerklasse
- mehr ... ...
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung der Steuerklasse nach Tod des Ehegatten oder einer Lebenspartnerin bzw. eines Lebenspartners
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung der Steuerklasse von eingetragenen Lebenspartnerschaften
- Steuerklasse ändern getrenntlebende Ehegatten bzw. Lebenspartner
- Steuerklasse ändern nach Wiederaufnahme der ehelichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft
- Steuerklasse Änderung Alleinerziehende beantragen
- Wechsel der Steuerklassen während der Ehe oder Lebenspartnerschaft beantragen
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