Was erledige ich wo?
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Leistungsbeschreibung
Für den selbständigen Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks der Anlage A zu § 1 Absatz 2 Handwerksordnung (HwO) als stehendes Gewerbe ist eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich. Sie oder Ihr Betriebsleiterin/Ihr Betriebsleiter können als
- Diplom-Ingenieurin/Diplom-Ingenieur oder Ingenieurin/Ingenieur
- Absolventin/Absolvent einer technischen Hochschule bzw. einer staatlich oder staatlich anerkannten Fachschule für Technik und für Gestaltung
mit dem zulassungspflichtigen Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen werden, dem der Studien- oder Schulschwerpunkt entspricht.
Entsprechendes gilt für Staatsangehörige der EU, des EWR oder der Schweiz, die in der EU, dem EWR oder der Schweiz einen vergleichbaren Hochschulabschluss erworben haben; sonstige Berufsqualifikationen finden über § 9 HwO i.V.m. der EU/EWR-Handwerk-Verordnung (EU/EWR HwV) Berücksichtigung. Eine Eintragung kann des Weiteren bei Vorliegen einer der Meisterprüfung gleichwertigen deutschen staatlichen oder staatlich anerkannten Prüfung erfolgen (z.B. Industriemeisterin/Industriemeister).
Die zuständige Stelle beurteilt, ob die Voraussetzungen für die Eintragung erfüllt sind. Die Entscheidung über die Eintragung trifft ebenfalls die zuständige Stelle.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Handwerkskammer (HWK), in deren Bezirk Ihre zukünftige (Betriebsstätte) liegt.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Hochschulzeugnis oder Fachschulzeugnis einer staatlichen oder staatlich anerkannten Fachschule
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle an. wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Anträge / Formulare
Anträge und Formulare können bei der zuständigen Stelle angefragt werden.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Arbeit, Wirtschaft und Verkehr
- Handwerksrolle
- Ausnahmebewilligung für Personen aus dem EU/EWR-Ausland und der Schweiz zur Eintragung in die Handwerksrolle beantragen
- Eintragung in die Handwerksrolle
- Eintragung in die Handwerksrolle als Vertriebene oder Vertriebener, Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler
- Eintragung in die Handwerksrolle mit ausländischer Berufsqualifikation auf Grundlage einer Gleichwertigkeitsfeststellung
- mehr ... ...
- Eintragung in die Handwerksrolle mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium oder Technikerabschluss
- Handwerksrolle Eintragung durch Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO
- Handwerksrolle Eintragung durch Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach § 9 Abs. 1 HwO
- Handwerksrolle Eintragung durch Erteilung einer Ausübungsberechtigung nach § 7a HwO
- Handwerksrolle Eintragung durch Erteilung einer Ausübungsberechtigung nach § 7b HwO
- Handwerksrolle Eintragung eines handwerklichen Nebenbetriebes
- Handwerksrolle Eintragung nicht wesentlicher Tätigkeiten
- Handwerksrolle Eintragung von Personen mit einer Ausnahmebewilligung oder Gleichwertigkeitsfeststellung
- Handwerksrolle Eintragung zulassungspflichtiges Gewerbe
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