Was erledige ich wo?
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Eine ganze Reihe von Dienstleistungen, die online abgewickelt werden können, finden Sie zudem im virtuellen Kreishaus, dessen Bandbreite kontinuierlich erweitert und ergänzt wird.
Leistungsbeschreibung
Ehemalige Steuerberaterinnen/Steuerberater und Steuerbevollmächtigte können unter bestimmten Voraussetzungen wiederbestellt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Steuerberaterkammer, in deren Bereich eine berufliche Niederlassung oder regelmäßige Arbeitsstätte begründet werden soll.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Voraussetzungen
- nach Erlöschen der Bestellung durch Verzicht gegenüber der zuständigen Stelle
- Wurde auf die Bestellung nach Einleitung eines berufsgerichtlichen Verfahrens verzichtet, kann die Wiederbestellung in der Regel nicht vor Ablauf von acht Jahren erfolgen.
- nach rechtskräftige Ausschließung
- Wiederbestellung nach Aufhebung der rechtskräftigen Ausschließung aus dem Beruf im Gnadenwege oder
- Wiederbestellung nach Verstreichen von mindestens acht Jahren seit der rechtskräftigen Ausschließung
- nach Widerruf der Bestellung
- Die Wiederbestellung kann bei nicht mehr Bestehen der Gründe, die für den Widerruf maßgeblich waren (z.B. Bestellung durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung) erfolgen.
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Welche Unterlagen werden benötigt?
- bei Wiederbestellung nach einem Widerruf
- Nachweise darüber, dass die Gründe, die für den Widerruf der Bestellung maßgeblich gewesen sind, nicht mehr bestehen
- aktuelles Passbild
- aktuelles Führungszeugnis (Belegart O) zur Vorlage bei Behörden
- Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung oder Nachweis der Mitversicherung bei einer Arbeitgeberin/einem Arbeitgeber bzw. bei einer Auftraggeberin/einem Auftraggeber
- zusätzlich bei Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälten, niedergelassenen europäischen Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüferinnen/Wirtschaftsprüfern oder vereidigten Buchprüferinnen/Buchprüfern
- Bescheinigung von der für sie zuständigen Berufsorganisation
Welche Gebühren fallen an?
bei Antragsstellung
Gebühr: EUR 150,00
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Tätigkeit darf erst aufgenommen werden, wenn die Bestellung erfolgt ist.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Die Wiederbestellung zur Steuerberaterin/zum Steuerberater muss schriftlich bei der für die beabsichtigte berufliche Niederlassung zuständigen Stelle beantragt werden.
Rechtsbehelf
Gegen die Versagung der Wiederbestellung als Steuerberaterin oder Steuerberater ist die Klage vor dem Niedersächsischen Finanzgericht zulässig.
Fachlich freigegeben durch
Steuerberaterkammer Niedersachsen
- Steuerberaterin/Steuerberater
- Bestellung einer Praxisabwicklerin/eines Praxisabwicklers für die Praxis einer/eines verstorbenen oder ehemaligen Steuerberaterin/Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten
- Steuerberaterin/Steuerberater Bestellung
- Steuerberaterin/Steuerberater, Bestellung eines allgemeinen Vertreters
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