Was erledige ich wo?
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Eine ganze Reihe von Dienstleistungen, die online abgewickelt werden können, finden Sie zudem im virtuellen Kreishaus, dessen Bandbreite kontinuierlich erweitert und ergänzt wird.
Leistungsbeschreibung
- Der Beruf Altenpfleger/in ist in Deutschland reglementiert.
- Die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation ist notwendig, damit Sie in dem Beruf in Deutschland arbeiten können.
Verfahrensablauf
- Sie können den Antrag mit den Dokumenten bei der zuständigen Stelle abgeben.
- Sie können den Antrag auch mit der Post an die zuständige Stelle schicken. Versenden Sie keine Originale!
- Vielleicht können Sie den Antrag als E-Mail verschicken. Fragen Sie vorher Ihre zuständige Stelle. Zu einem späteren Zeitpunkt im Anerkennungsverfahren müssen Sie die Dokumente vielleicht im Original oder die beglaubigten Kopien vorlegen.
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Die zuständige Stelle bekommt den Antrag. Sie bestätigt Ihnen spätestens nach einem Monat, dass der Antrag angekommen ist. Wenn die zuständige Stelle alle Dokumente von Ihnen erhalten hat, bearbeitet sie Ihren Antrag.
Die zuständige Stelle macht eine Gleichwertigkeitsprüfung: Sie vergleicht Ihre Berufsqualifikation mit der deutschen Berufsqualifikation. Dabei berücksichtigt die zuständige Stelle Ihre Berufserfahrung, weitere Befähigungsnachweise und Qualifikationen.
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Wenn die Gleichwertigkeitsprüfung erfolgreich ist, prüft die zuständige Stelle die weiteren Voraussetzungen. Dann müssen Sie meistens Ihre Deutschkenntnisse, Ihre persönliche Eignung und gesundheitliche Eignung nachweisen.
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Das Anerkennungsverfahren dauert höchstens 4 Monate. Am Ende sendet die zuständige Stelle Ihnen einen Bescheid mit dem Ergebnis.“
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4 Monate nach Vorlage aller Unterlagen (hierzu zählen u.U. auch Gutachten, die von der Behörde angefordert werden müssen).
Zuständige Stelle
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Lüneburg
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Voraussetzungen
- Gleichwertigkeit Ihrer Berufsqualifikation
- Gesundheitliche Eignung
- Persönliche Eignung
- Deutschkenntnisse auf B2 Niveau
Welche Gebühren fallen an?
- Sie müssen für das Verfahren Geld bezahlen. Die zuständige Stelle teilt Ihnen die genauen Kosten mit.
Bearbeitungsdauer
- Nach spätestens 4 Monaten: Sie erhalten einen Bescheid mit dem Ergebnis über die Gleichwertigkeit.
Rechtsgrundlage
oder nach Wahl bis Ende 2024:
- Altenpflegegesetz in der am 31. Dezember 2019 geltenden Fassung
- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers in der am 31. Dezember 2019 geltenden Fassung
Anträge / Formulare
- Antragsformular von der zuständigen Stelle
- Wenn es kein Antragsformular gibt: ein formloser Antrag
- Identitätsnachweis (z. B. Reisepass oder Personalausweis)
- Eheurkunde (wenn sich Ihr Name durch Heirat geändert hat)
- Lebenslauf
- Nachweise Ihrer Berufsqualifikation (z. B. Zeugnisse, Berufsurkunde)
- Nachweise über Inhalt und Dauer Ihrer Ausbildung (z. B. Diploma Supplement, Transcript of Records)
- Nachweis Ihrer Berufserfahrung in Ihrem Beruf (z. B. Arbeitszeugnisse)
- Auskunft über einen bereits gestellten Antrag auf Anerkennung. Geben Sie dann an, bei welcher Stelle Sie den Antrag gestellt haben.
- Sie wohnen oder arbeiten noch nicht in Deutschland? Dann müssen Sie vielleicht nachweisen: Sie wollen in Deutschland in dem Beruf arbeiten. Nachweise sind z. B. Bewerbungen auf einen Arbeitsplatz, Einladungen zu Vorstellungsgesprächen, persönliche Erklärung über Ihr Vorhaben.
Diese Dokumente geben Sie meistens später ab. Die zuständige Stelle informiert Sie, wann Sie die Dokumente abgeben sollen:
- Nachweis Ihrer persönlichen Eignung: Führungszeugnis aus Deutschland oder aus Ihrem Herkunftsland (z. B. Strafregisterauszug, Certificate of Good Standing). Die Dokumente dürfen bei der Antragstellung höchstens 3 Monate alt sein.
- Nachweis Ihrer gesundheitlichen Eignung: ärztliches Attest. Die Dokumente dürfen bei der Antragstellung höchstens 3 Monate alt sein.
- Nachweise Ihrer Deutschkenntnisse: Sprachzertifikat
Rechtsbehelf
Wenn Ihre Berufsqualifikation nicht gleichwertig ist, können Sie eine Ausgleichsmaßnahme machen. Mit einer Ausgleichsmaßnahme können Sie wesentliche Unterschiede ausgleichen. Wesentliche Unterschiede sind in Ihrem Bescheid aufgelistet.
Es gibt verschiedene Ausgleichsmaßnahmen:
- Anpassungslehrgang
- Eignungsprüfung
Wenn Sie die Ausgleichsmaßnahme erfolgreich absolvieren, erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese Bescheinigung geben Sie bei der zuständigen Stelle ab. Die zuständige Stelle prüft die Bescheinigung und alle weiteren Voraussetzungen (z. B. Ihre persönliche Eignung oder Ihre gesundheitliche Eignung). Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihre Berufsqualifikation anerkannt. Sie erhalten die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung. Sie haben beruflich die gleichen Rechte wie eine Person mit der deutschen Berufsqualifikation.
Sie kommen aus einem Drittstaat? Für die Ausgleichsmaßnahme dürfen Sie nach Deutschland einreisen. Bitte lassen Sie sich bei Fragen zur Einreise beraten, z. B. bei der Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland.
Sie können gegen die Entscheidung von der zuständigen Stelle rechtlich vorgehen. Details zu diesem Verfahren stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende Ihres Bescheides.
- Ausländische Berufsqualifikation
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Glasbläser- und Glasapparatebauermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Masseur / in und medizinische/r Bademeister / in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Amtlich anerkannte/r Prüfer/in für den Kfz-Verkehr
- mehr ... ...
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Amtlich anerkannte/r Sachverständige/r für den Kraftfahrzeugverkehr / Kraftfahrzeugsachverständige/r
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Architektin/Architekt
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Augenoptikermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Bäckermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Behälter- und Apparatebauermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Besamungstechniker/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Betonstein- und Terrazzoherstellermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Bewährungshelferin/Bewährungshelfer
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Boots- und Schiffbauermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Böttchermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Brunnenbauermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Büchsenmachermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Chirurgiemechanikermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Dachdeckermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Diätassistent/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Drechsler-/Elfenbeinschnitzer- und Holzspielzeugmachermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Elektromaschinenbauermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Elektrotechnikermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Ergotherapeut/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Erzieherin/Erzieher
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Estrichlegermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Fachapothekerin/Fachapotheker
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Fachärztin/Facharzt
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Fachtierärztin/Fachtierarzt
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Fachzahnärztin/Fachzahnarzt
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Fahrlehrer/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Feinwerkmechanikermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Finanzanlagenvermittler/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Fleischermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Fliesen-, Platten- und Mosaiklegermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Flugdatenbearbeiter/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Fluglotse / Fluglotsin
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Flugsicherungstechniker/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Friseurmeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Gerüstbauermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Gesundheits- und Krankenpfleger/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Glasermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Glasveredlermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Hebamme
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Heilerziehungspflegerin/Heilerziehungspfleger
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Heilpädagogin (B.A.)/Heilpädagoge (B.A.)
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Heilpädagogin/Heilpädagoge (Staatlich anerkannt/Weiterbildung an einer Fachschule)
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Hochschullehrerin/Hochschullehrer
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Honorar-Finanzanlagenberater/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Honorar-Immobiliendarlehensberater/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Hörakustikermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Immobiliendarlehensvermittler/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Informationstechnikermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Ingenieurin/Ingenieur
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Installateur- und Heizungsbauermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Kälteanlagenbauermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Karosserie- und Fahrzeugbauermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Klempnermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Konditormeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Kraftfahrzeugtechnikermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Landmaschinenmechanikermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Lehrerin/Lehrer
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Logopäde oder Logopädin
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Maler- und Lackierermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Markscheiderin/Markscheider
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Maurer- und Betonbauermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Mechanikermeister/in für Reifen- und Vulkanisationstechnik
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Medizinisch-technische/r Assistent/in für Funktionsdiagnostik
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Metallbauermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Ofen- und Luftheizungsbauermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Orgel- und Harmoniumbauermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Orthopädieschuhmachermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Orthopädietechnikermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Parkettlegermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Raumausstattermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Rollladen- und Sonnenschutztechnikermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Schilder- und Lichtreklameherstellermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Schornsteinfegermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Seilermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Sozialarbeiterin (B.A.)/Sozialarbeiter (B.A.)
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Sozialpädagogin (B.A.)/Sozialpädagoge (B.A.)
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als staatlich geprüfter/e Lebensmittelchemiker/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Steinmetz- und Steinbildhauermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Steuerberaterin/Steuerberater
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Straßenbauermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Straßenwärterin/Straßenwärter
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Stuckateurmeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Tischlermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Versicherungsberater/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Versicherungsvermittler/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als veterinärmedizinische technische Assistentin/veterinärmedizinischer technischer Assistent
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Zahntechnikermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Zimmerermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Zweiradmechanikermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung nach Bundesrecht
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung von Gesundheitsfachberufen
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