Was erledige ich wo?
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Eine ganze Reihe von Dienstleistungen, die online abgewickelt werden können, finden Sie zudem im virtuellen Kreishaus, dessen Bandbreite kontinuierlich erweitert und ergänzt wird.
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Waren aus dem Zollgebiet der Union in ein Drittland exportieren möchten, müssen Sie dies unter bestimmten Voraussetzungen vorher über das "Automatisierte Tarif- und Lokale Zollabwicklungssystem" (ATLAS) anmelden. Ihre Anmeldung wird automatisiert entgegengenommen und unter einer sendungsbezogenen Referenznummer (Master Reference Number, MRN) gespeichert. Mit der Annahme der (Wieder-)Ausfuhranmeldung wird Ihnen die MRN bekannt gegeben. Zusätzlich bekommen Sie bei Überlassung der Ware in das (Wieder-)Ausfuhrverfahren ein Ausfuhrbegleitdokument (ABD), auf dem unter anderem die MRN vermerkt ist.
Mit der Internet-Statusauskunft können Sie allgemeine Informationen zu (Wieder-)Ausfuhrvorgängen online abrufen. Um Ihre Berechtigung nachzuweisen, müssen Sie sich mit
- Ihrer EU-weiten Registrierungs- und Identifizierungsnummer für Wirtschaftsbeteiligte (EORI-Nummer) oder
- Ihrer Identifikationsnummer aus einem Drittstaat (TCUI-Nummer)
identifizieren.
Teaser
Mit der "MRN-Statusauskunft" des Zolles können Sie online Informationen zu Ihren (Wieder-)Ausfuhranmeldungen abrufen.
Verfahrensablauf
Um die Internet-Statusauskunft online abzurufen, gehen Sie folgendermaßen vor:
- Rufen Sie die Seite "Internetausfuhranmeldung Plus" auf und wählen Sie die "MRN Statusauskunft".
- Es erscheint ein neues Fenster, in die Sie Ihre MRN und Ihre TIN (EORI- oder TCUI-Nummer) eingeben müssen.
Voraussetzungen
Sie müssen Wirtschaftsbeteiligte beziehungsweise Wirtschaftsbeteiligter im Sinne des Zollrechts sein. Das heißt, Sie sind im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit mit Tätigkeiten befasst, die unter das Zollrecht fallen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- MRN-Nummer
- TIN (EORI- oder TCUI-Nummer)
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine
Bearbeitungsdauer
Keine
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Formulare: keine
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium der Finanzen
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