Was erledige ich wo?
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Hier geht es zum Serviceportal des Landes, das sämtliche öffentlichen Dienstleistungen, Ansprechpartner etc. darstellt:
Eine ganze Reihe von Dienstleistungen, die online abgewickelt werden können, finden Sie zudem im virtuellen Kreishaus, dessen Bandbreite kontinuierlich erweitert und ergänzt wird.
Leistungsbeschreibung
Sie benötigen einen Reisepass, wenn Sie in ein Land außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Der Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 170 Staaten weltweit einzureisen.
Wenn Sie einen Reisepass haben und sich bestimmte Daten ändern, müssen Sie einen neuen Reiseausweis beantragen.
Sie benötigen bei Änderung folgender Daten einen neuen Reisepass:
- Familienname
- Geburtsname
- Vorname
- Angaben zum Geburtsdatum
- Angaben zum Geburtsort
- Geschlechtsangabe
- Auch wenn Sie auf dem Foto nicht mehr eindeutig zu erkennen sind, benötigen Sie einen neuen Reisepass.
Vorgehen bei Wohnortwechsel
In Ihrem Reisepass wird auch der Wohnort, nicht aber die genaue Anschrift eingetragen. Die Angabe des Wohnorts in Ihrem Reisepass muss geändert werden, wenn sich Ihr inländischer Wohnort ändert. Hierzu müssen Sie in der Regel keinen neuen Reisepass beantragen, sondern Ihren Reisepass nur ändern lassen. Erst wenn in Ihrem Reisepass aus Platzmangel keine Eintragung eines weiteren Wohnortwechsels möglich ist, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.
Teaser
Wenn Sie einen deutschen Reisepass haben und sich bestimmte Daten ändern, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Voraussetzungen
- Wenn Sie einen Reisepass benötigen, müssen Sie einen neuen beantragen, wenn sich mindestens eine der folgenden Daten ändert:
- Vorname
- Geburtsname
- Familienname
- Angaben zum Geburtsdatum
- Angaben zum Geburtsort
- Geschlecht
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
- Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen. Dazu zählt zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise
- einer Strafverfolgung,
- einer Strafvollstreckung oder
- einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
- bisheriger Reisepass
- gegebenenfalls amtlicher Nachweis über die Änderung
Welche Gebühren fallen an?
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Gebühren (ohne Zuschläge) verdoppeln sich, wenn:
- die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
- die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.
Die Kosten gelten ab einem Alter von 24 Jahren.
Gebühr: EUR 70,00
Vorkasse: ja
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html
Die Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind.
Gebühr: EUR 37,50
Vorkasse: ja
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html
Die Kosten gelten für Passanträge im Expressverfahren (Zuschlag).
Gebühr: EUR 32,00
Vorkasse: ja
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html
Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten beantragen.
Gebühr: EUR 22,00
Vorkasse: ja
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html
Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen.
Gebühr: EUR 31,00
Vorkasse: ja
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html
Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.
Gebühr: EUR 6,00
Vorkasse: ja
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse
Gebühr: EUR 15,00
Vorkasse: ja
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
Verfahrensablauf
Einen Reisepass müssen Sie persönlich bei Ihrem Bürgeramt beantragen:
- Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
- Aus wichtigen Gründen können Sie den Antrag auch
- in einer anderen Gemeinde oder
- in einer deutschen Auslandsvertretung stellen.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
- Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
- Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend.
- Dafür wird ein flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers genommen.
- Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
- Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument in vielen Fällen per Post an Ihre Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen.
- Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Für antragstellende Personen unter 24 Jahre.
Geltungsdauer: 6 Jahre
Für antragstellende Personen über 24 Jahre.
Geltungsdauer: 10 Jahre
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt mindestens 2 Wochen.
Bearbeitungsdauer: 2 Wochen
Weiterführende Informationen
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Minsterium für Inneres und Sport
- Reisepass
- Reisepass Ausstellung
- Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige
- Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige
- Reisepass Ausstellung für Vielreisende
- mehr ... ...
- Reisepass Ausstellung im Ausland
- Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
- Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
- Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
- Reisepass Ausstellung vorläufig
- Reisepass Ausstellung zusätzlicher Pässe
- Reisepass Express beantragen
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