Was erledige ich wo?
Auf dieser Seite werden Inhalte eines niedersachsenweiten Systems eingebunden.
***Achtung: Manche Browsereinstellungen/Popup-Blocker stellen diese Seiten nicht korrekt dar. Bestätigen Sie in diesem Fall bitte den Sicherheitshinweis Ihres Browsers und/oder folgen Sie dem unten dargestellten Link, um die Abfrage in einem neuen Fenster im Landesportal zu öffnen.
Hier geht es zum Serviceportal des Landes, das sämtliche öffentlichen Dienstleistungen, Ansprechpartner etc. darstellt:
Eine ganze Reihe von Dienstleistungen, die online abgewickelt werden können, finden Sie zudem im virtuellen Kreishaus, dessen Bandbreite kontinuierlich erweitert und ergänzt wird.
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Ihre berufliche Qualifikation im Ausland erworben haben und in Deutschland in Ihrem Beruf arbeiten wollen, können oder müssen Sie Ihren ausländischen Abschluss je nach Beruf anerkennen lassen.
Dies gilt für die folgenden reglementierten Berufe:
- Architektin/Architekt
- Fachärztin/Facharzt
- Heilerziehungspflegerin/Heilerziehungspfleger
- Apothekerin/Apotheker
- Erzieherin/Erzieher
- Fachzahnärztin/Fachzahnarzt
- Heilpädagogin BA/Heilpädagoge BA
- Heilpädagogin/Heilpädagoge
- Lehrerin/Lehrer
- Sozialarbeiterin BA/Sozialarbeiter BA
- Sozialpädagogin BA/Sozialpädagoge BA
- Straßenwärterin/Straßenwärter
- Ingenieurin/Ingenieur
- Markscheiderin/Markscheider
- Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent
- Tierärztin/Tierarzt
- Veterinärmedizinische technische Assistentin/Veterinärmedizinischer technischer Assistent
- Hochschullehrerin/Hochschullehrer
- Rettungssanitäterin/Rettungssanitäter
- Bewährungshelferin/Bewährungshelfer
Neben den genannten reglementierten Berufen gibt es auch weitere, die über ein Bundesgesetz geregelt sind. Informationen hierz erhalten Sie in der Leistung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation nach Bundesrecht.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Druckformulare / Merkblätter
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
unterschiedlich: je Aufwand und gesetzlicher Regelung für Ihren Beruf
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Welche Fristen muss ich beachten?
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
Es gilt das die Ausübung des jeweiligen Berufes regelnde Bundes- bzw. Landesrecht. Informationen dazu finden Sie auch im Portal "Anerkennung in Deutschland".
Darüber hinaus können je nach Beruf weitere Gesetze gelten. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Unterstützende Institutionen
nicht angegeben
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
nicht angegeben
Urheber
Sachsen-Anhalt
nicht angegeben
Bitte wählen Sie einen Ort
| Behörde |
|---|
| Dörpen |
| Emsbüren |
| Freren |
| Geeste |
| Haren (Ems) |
| Haselünne |
| Herzlake |
| Lathen |
| Lengerich |
| Lingen (Ems) |
| Meppen |
| Nordhümmling |
| Papenburg |
| Rhede (Ems) |
| Salzbergen |
| Sögel |
| Spelle |
| Twist |
| Werlte |