Was erledige ich wo?
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Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Ihren Abschluss in einem Gesundheitsfachberuf im Ausland erworben haben, können Sie die Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses mit dem deutschen Abschluss durch die zuständige Stelle überprüfen lassen.
Zu den Gesundheitsfachberufen zählen folgende Berufe:
- Altenpfleger/-in
- Diätassistent/in
- Ergotherapeut/-in
- Gesundheits- und Krankenpfleger/-in
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
- Hebamme/Entbindungspfleger
- Logopädin/Logopäde
- Masseur/in und medizinische/r Bademeister/in
- Medizinisch-technische/r Laboratoriumsassistent/in
- Medizinisch-technische/r Radiologieassistent/in
- Medizinisch-technische/r Assistent/in in der Funktionsdiagnostik
- Orthoptist/in
- Pharmazeutisch-technische/r Assistent/-in
- Physiotherapeut/in
- Podologin/Podologe
Und aktuell noch (bis zum 31.12.2018) folgende Weiterbildungen:
- Fachkraft für Intensiv- und Anästhesiepflege
- Fachkraft für onkologische Pflege
- Fachkraft für psychiatrische Pflege
- Fachkraft für operative und endoskopische Pflege
- Fachkraft für Hygiene in der Pflege
- Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege
- Pflegedienstleiterin, Pflegedienstleiter
- Fachkraft für sozialpsychiatrische Betreuung
- Fachkraft Frühe Hilfen - Familienhebamme oder Fachkraft Frühe Hilfen - Familienentbindungspfleger, Fachkraft Frühe Hilfen - Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in
Verfahrensablauf
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit von Gesundheitsfachberufen für EU- und Drittstaatenangehörige
- Tabellarischer und unterschriebener Lebenslauf in deutscher Sprache
- Einfache Kopie eines Identitätsnachweises (Personalausweis/Reisepass)
- Ihr Diplom in Ihrer Heimatsprache und in deutscher Übersetzung sowie ggf. eine Bescheinigung über die Berechtigung zur Berufsausübung in Ihrem Herkunftsstaat in Ihrer Heimatsprache und in deutscher Übersetzung
(Hinweis: Bei einer Krankenpflegeausbildung oder Hebammen-/Entbindungspflegeausbildung innerhalb der EU genügt zunächst die Vorlage des Diploms / Ihrer Berechtigung in Ihrer Heimatsprache.) - Detaillierte Übersichten in Ihrer Heimatsprache und in deutscher Übersetzung aus der die theoretischen und praktischen Unterrichtsfächer mit Stundenumfang der Ausbildung / des Studiums hervorgehen.
(Hinweis: Bei einer Krankenpflegeausbildung oder Hebammen-/Entbindungspflegeausbildung innerhalb der EU sind diese Unterlagen zunächst entbehrlich.) - Detaillierte Übersichten in Ihrer Heimatsprache und in deutscher Übersetzung über die während der Ausbildung / des Studiums absolvierten Praktika mit Angaben zu den Tätigkeitsmerkmalen und dem Stundenumfang.
(Hinweis: Bei einer Krankenpflegeausbildung oder Hebammen-/Entbindungspflegeausbildung innerhalb der EU sind diese Unterlagen zunächst entbehrlich.) - Ein individualisiertes Curriculum mit aufgeschlüsselten Inhalten
(Hinweis: Bei einer Krankenpflegeausbildung oder Hebammen-/Entbindungspflegeausbildung innerhalb der EU sind diese Unterlagen zunächst entbehrlich.) - Sollten Sie noch keinen Wohnsitz in Niedersachsen haben, sondern die Absicht in Niedersachsen einer Ihrer beantragten Berufsbezeichnung entsprechende Tätigkeit ausüben zu wollen: Unterlagen, die die Ernsthaftigkeit Ihrer Absichtserklärung in Niedersachsen arbeiten zu wollen belegen. Zum Beispiel: Stellengesuche, Bewerbungsschreiben oder Kontaktaufnahmen einer beauftragten Personalvermittlungsagentur
- Sonstige Befähigungsnachweise, sofern diese zur Feststellung der Gleichwertigkeit geeignet sind in Ihrer Heimatsprache und in deutscher Übersetzung
- Soll das Antragsverfahren nicht über Sie persönlich abgewickelt werden, sondern z. B. über eine Personalvermittlungsagentur oder eine andere Person Ihres Vertrauens, so ist eine von Ihnen persönlich erstellte Vollmacht im Original erforderlich. Sofern die Kosten des Antragsverfahrens einschließlich ggf. erforderlicher Gutachten von der bevollmächtigten Person übernommen werden, ist dem Antrag außerdem eine entsprechende Bestätigung der bevollmächtigten Person im Original beizufügen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an (je nach Arbeitsaufwand).
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt maximal 4 Monate ab Vorliegen aller für die Entscheidung relevanter Unterlagen.
Anträge / Formulare
Die Antragstellung kann elektronisch erfolgen. Die Übermittlung des Antrages und der Anlagen (pdf-Format) ist ohne elektronische Signatur per Benachrichtigungsmail an die zuständige Stelle möglich.
Fachlich freigegeben durch
Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
- Ausländische Berufsqualifikation
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Glasbläser- und Glasapparatebauermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Amtlich anerkannte/r Prüfer/in für den Kfz-Verkehr
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Amtlich anerkannte/r Sachverständige/r für den Kraftfahrzeugverkehr / Kraftfahrzeugsachverständige/r
- mehr ... ...
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Architektin/Architekt
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Augenoptikermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Bäckermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Behälter- und Apparatebauermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Besamungstechniker/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Betonstein- und Terrazzoherstellermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Bewährungshelferin/Bewährungshelfer
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Boots- und Schiffbauermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Böttchermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Brunnenbauermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Büchsenmachermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Chirurgiemechanikermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Dachdeckermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Drechsler-/Elfenbeinschnitzer- und Holzspielzeugmachermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Elektromaschinenbauermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Elektrotechnikermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Erzieherin/Erzieher
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Estrichlegermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Fachärztin/Facharzt
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Fachzahnärztin/Fachzahnarzt
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Feinwerkmechanikermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Fleischermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Fliesen-, Platten- und Mosaiklegermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Flugdatenbearbeiter/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Fluglotse / Fluglotsin
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Flugsicherungstechniker/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Friseurmeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Gerüstbauermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Glasermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Glasveredlermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Heilerziehungspflegerin/Heilerziehungspfleger
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Heilpädagogin (B.A.)/Heilpädagoge (B.A.)
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Heilpädagogin/Heilpädagoge (Staatlich anerkannt/Weiterbildung an einer Fachschule)
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Hochschullehrerin/Hochschullehrer
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Honorar-Finanzanlagenberater/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Honorar-Immobiliendarlehensberater/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Hörakustikermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Immobiliendarlehensvermittler/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Informationstechnikermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Ingenieurin/Ingenieur
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Installateur- und Heizungsbauermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Kälteanlagenbauermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Karosserie- und Fahrzeugbauermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Klempnermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Konditormeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Kraftfahrzeugtechnikermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Landmaschinenmechanikermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Lehrerin/Lehrer
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Maler- und Lackierermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Maurer- und Betonbauermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Mechanikermeister/in für Reifen- und Vulkanisationstechnik
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Metallbauermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Ofen- und Luftheizungsbauermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Orgel- und Harmoniumbauermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Orthopädieschuhmachermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Orthopädietechnikermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Parkettlegermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Raumausstattermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Rollladen- und Sonnenschutztechnikermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Schilder- und Lichtreklameherstellermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Schornsteinfegermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Seilermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Sozialpädagogin (B.A.)/Sozialpädagoge (B.A.)
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als staatlich geprüfter/e Lebensmittelchemiker/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Steinmetz- und Steinbildhauermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Steuerberaterin/Steuerberater
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Straßenbauermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Straßenwärterin/Straßenwärter
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Stuckateurmeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Tischlermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Versicherungsberater/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Versicherungsvermittler/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als veterinärmedizinische technische Assistentin/veterinärmedizinischer technischer Assistent
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Zahntechnikermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Zimmerermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Zweiradmechanikermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung nach Bundesrecht
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