Was erledige ich wo?
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Leistungsbeschreibung
Die Führung der Berufsbezeichnung „staatlich geprüfte/r Lebensmittelchemiker/in“ ist in Deutschland durch die einzelnen Bundesländer reglementiert. Das heißt, die Aufnahme oder Ausübung dieses Berufs ist durch rechtliche Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes an den Besitz bestimmter Qualifikationen gebunden.
Das bedeutet: Sie können mit der Berufsbezeichnung „staatlich geprüfte/r Lebensmittelchemiker/in zum Beispiel im öffentlichen Dienst nur arbeiten, wenn Ihre Qualifikation der deutschen Qualifikation "Staatlich geprüfte/r Lebensmittelchemiker/in" entspricht.
Sie haben Ihren Abschluss im Ausland erworben? Dann können Sie die Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses mit dem deutschen Abschluss überprüfen lassen. Wenn Sie in Deutschland diesen Beruf ausüben wollen, muss die Gleichwertigkeit Ihrer ausländischen Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf durch die zuständige Stelle festgestellt werden.
Die zuständige Stelle prüft, ob wesentliche Unterschiede zwischen Ihrer ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Berufsabschluss bestehen.
Verfahrensablauf
- Sie stellen bei der zuständigen Stelle einen schriftlichen Antrag für das Anerkennungsverfahren.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Unterlagen auf Gleichwertigkeit. Dabei kontrolliert sie, ob Ihre ausländische Qualifikation der deutschen Qualifikation entspricht.
Fällt die die Prüfung positiv aus, erhalten Sie die Anerkennung und dürfen die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte/r Lebensmittelchemiker/in" führen.
Gibt es essentielle Unterschiede zwischen Ihrer und der deutschen Berufsqualifikation, können Sie eine sogenannte "Eignungsprüfung" absolvieren.
In der Eignungsprüfung können Sie erforderliche fachwissenschaftliche, lebensmittelrechtliche und verwaltungstechnische Kenntnisse und Fähigkeiten, die in Ihrer bisherigen Ausbildung nicht vermittelt wurden, nachweisen.
Der Umfang der Prüfung wird von der zuständigen Stelle festgelegt. Bestehen Sie die Eignungsprüfung, erhalten Sie die Anerkennung und dürfen die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte/r Lebensmittelchemiker/in" führen.
An wen muss ich mich wenden?
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Straße 2
30169 Hannover
Telefon: 0511 120-0
Fax: 0511 120-2382
E-Mail: poststelle@ml.niedersachsen.de
www.ml.niedersachsen.de
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Voraussetzungen
- Hochschulstudium der Lebensmittelchemie mit Abschluss der Ersten Staatsprüfung beziehungsweise mit
- Master oder Universitätsdiplomabschluss, der in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erworben wurde
sowie
- eine einjährige berufspraktische Ausbildung mit abschließender Prüfung (Zweite Staatsprüfung)
- Deutschkenntnisse (Nachweis z.B.über Sprachzertifikat)
- Sie sind Bürger/in der Europäischen Union (EU) oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
- Nachweis des Ausbildungsabschlusses
- tabellarische Übersicht aller Ausbildungsgänge in deutscher Sprache und gegebenenfalls über die bisherige Erwerbstätigkeit
- Nachweise einschlägiger Berufspraxis
- sonstige für den Beruf relevanten Unterlagen und Nachweise (Bescheinigungen über berufliche Weiterbildungen)
- Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse (Sprachzertifikate)
Alle Dokumente müssen in beglaubigter Kopie vorliegen und ins Deutsche übersetzt sein – von öffentlich bestellten Dolmetschern/innen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren sind abhängig vom Aufwand. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Bearbeitungsdauer
Die Dauer der Bearbeitung hängt vom Einzelfall ab. Generell soll das Verfahren innerhalb von 4 Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen abgeschlossen sein.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Gegen die Entscheidung der zuständigen Stelle können Sie Widerspruch einlegen.
Was sollte ich noch wissen?
Lebensmittelchemiker/innen untersuchen und bewerten die chemische Zusammensetzung von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen sowie die Wechselwirkungen ihrer Inhaltsstoffe. Sie übernehmen auch Aufgaben in der Forschung, etwa in der Weiterentwicklung von chemischen, biochemischen und mikrobiologischen Analysemethoden.
Zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen können Sie sich auch im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beraten lassen.
Die Hotline ist Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 15 Uhr unter der Telefonnummer +49 30 1815-1111 erreichbar.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
- Ausländische Berufsqualifikation
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Glasbläser- und Glasapparatebauermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Amtlich anerkannte/r Prüfer/in für den Kfz-Verkehr
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Amtlich anerkannte/r Sachverständige/r für den Kraftfahrzeugverkehr / Kraftfahrzeugsachverständige/r
- mehr ... ...
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Architektin/Architekt
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Augenoptikermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Bäckermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Behälter- und Apparatebauermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Besamungstechniker/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Betonstein- und Terrazzoherstellermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Bewährungshelferin/Bewährungshelfer
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Boots- und Schiffbauermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Böttchermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Brunnenbauermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Büchsenmachermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Chirurgiemechanikermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Dachdeckermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Drechsler-/Elfenbeinschnitzer- und Holzspielzeugmachermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Elektromaschinenbauermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Elektrotechnikermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Erzieherin/Erzieher
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Estrichlegermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Fachärztin/Facharzt
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Feinwerkmechanikermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Fleischermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Fliesen-, Platten- und Mosaiklegermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Flugdatenbearbeiter/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Fluglotse / Fluglotsin
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Flugsicherungstechniker/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Friseurmeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Gerüstbauermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Glasermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Glasveredlermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Heilerziehungspflegerin/Heilerziehungspfleger
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Heilpädagogin (B.A.)/Heilpädagoge (B.A.)
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Heilpädagogin/Heilpädagoge (Staatlich anerkannt/Weiterbildung an einer Fachschule)
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Hochschullehrerin/Hochschullehrer
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Honorar-Finanzanlagenberater/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Honorar-Immobiliendarlehensberater/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Hörakustikermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Immobiliendarlehensvermittler/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Informationstechnikermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Ingenieurin/Ingenieur
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Installateur- und Heizungsbauermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Kälteanlagenbauermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Karosserie- und Fahrzeugbauermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Klempnermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Konditormeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Kraftfahrzeugtechnikermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Landmaschinenmechanikermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Lehrerin/Lehrer
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Maler- und Lackierermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Maurer- und Betonbauermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Mechanikermeister/in für Reifen- und Vulkanisationstechnik
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Metallbauermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Ofen- und Luftheizungsbauermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Orgel- und Harmoniumbauermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Orthopädieschuhmachermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Orthopädietechnikermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Parkettlegermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Raumausstattermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Rollladen- und Sonnenschutztechnikermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Schilder- und Lichtreklameherstellermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Schornsteinfegermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Seilermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Sozialpädagogin (B.A.)/Sozialpädagoge (B.A.)
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Steinmetz- und Steinbildhauermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Steuerberaterin/Steuerberater
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Straßenbauermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Straßenwärterin/Straßenwärter
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Stuckateurmeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Tischlermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Versicherungsberater/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Versicherungsvermittler/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als veterinärmedizinische technische Assistentin/veterinärmedizinischer technischer Assistent
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Zahntechnikermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Zimmerermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Zweiradmechanikermeister/in
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung nach Bundesrecht
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung von Gesundheitsfachberufen
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