Was erledige ich wo?
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Leistungsbeschreibung
Wenn sich der auf dem Reisepass vermerkte Wohnort geändert hat, weil der Inhaber/die Inhaberin umgezogen ist, muss die Wohnortangabe im Reisepass geändert werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die gezogen wurde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- bisheriger Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Bearbeitungsdauer
in der Regel erfolgt eine sofortige Bearbeitung
Bearbeitungsdauer: 0 Tage
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Bitte wählen Sie einen Ort
Behörde |
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Dörpen |
Emsbüren |
Freren |
Geeste |
Haren (Ems) |
Haselünne |
Herzlake |
Lathen |
Lengerich |
Lingen (Ems) |
Meppen |
Nordhümmling |
Papenburg |
Rhede (Ems) |
Salzbergen |
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Spelle |
Twist |
Werlte |