Öffentliche Bekanntmachung
Verfahren gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Mit Bescheid vom 01.10.2025 und Änderungsbescheid vom 13.04.2026 wurde der Raiffeisenwindpark Ems-Vechte Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Sögeler Straße 2, 49777 Klein Berßen, die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen (WEA 11 und 12) des Types Enercon E-138 EP3 E3 mit einer Nabenhöhe von 160 m, einer Gesamthöhe von 229,13 m, einem Rotordurchmesser von 138,30 m und einer Leistung von je 4,26 MW im Windpark Flechum auf den Grundstücken Gemarkung Eltern, Flur 1, Flurstück 15/1 und Gemarkung Flechum, Flur 6, Flurstück 73/2 erteilt.
Der Genehmigungsbescheid und der Änderungsbescheid sind mit Nebenbestimmungen versehen.
Gegen diese Bescheide kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landkreis Emsland, Ordeniederung 1, 49716 Meppen schriftlich, zur Niederschrift beim Landkreis Emsland oder als elektronisches Dokument nach Maßgabe des § 3 a Abs. 2 VwVfG und des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz (EGovG)) in der jeweils gültigen Fassung erhoben werden. Die Erhebung des Widerspruchs durch einfache E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen. Der Widerspruch eines Dritten ist innerhalb eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.
Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage nach § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung kann nur innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe dieses Bescheides beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht, Uelzener Straße 40, 21335 Lüneburg, gestellt und begründet werden.
Der Genehmigungsbescheid und seine Begründung, der Änderungsbescheid, sowie die der Entscheidungen zugrundeliegenden Antragsunterlagen können in der Zeit vom 01.07.2026 bis zum 14.07.2026 auf der Homepage des Landkreises Emsland unter https://www.emsland.de unter der Rubrik „Bürger und Behörde > Bekanntmachungen“ eingesehen werden. Hier kann die Genehmigung auch von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, angefordert werden.
Mit Ende der obengenannten Auslegungsfrist gelten die Bescheide auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
49716 Meppen, 25.06.2026
Landkreis Emsland
Der Landrat