Öffentliche Bekanntmachung
Verfahren gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Mit Bescheid vom 29.12.2025 wurde der Antragstellerin, WNE Planung GmbH, Dechant-Schütte-Straße 85, 26871 Papenburg, die Genehmigung zur Errichtung und Betrieb von 7 Windenergieanlagen des Typs Nordex N175/6.X TCS179 mit einer Gesamthöhe von 266,5 m, Rotordurchmesser von 175 m, einer Nabenhöhe von 179 m und einer elektrischen Leistung von jeweils 6,8 MW auf den Grundstücken:
Gemarkung Neubörger, Flur: 11, Flurstück(e): 5, 14, 23, 28 und Gemarkung Neubörger, Flur: 12, Flurstück(e) 4/2, 44, 47, 48 erteilt.
Die Genehmigung ist mit Nebenbestimmungen versehen.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landkreis Emsland, Ordeniederung 1, 49716 Meppen schriftlich, zur Niederschrift beim Landkreis Emsland oder als elektronisches Dokument nach Maßgabe des § 3 a Abs. 2 VwVfG und des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz (EGovG)) in der jeweils gültigen Fassung erhoben werden. Die Erhebung des Widerspruchs durch einfache E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen. Der Widerspruch eines Dritten ist innerhalb eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.
Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Anfech-tungsklage nach § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung kann nur innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe dieses Bescheides beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht, Uelzener Straße 40, 21335 Lüneburg, gestellt und begründet werden.
Der Genehmigungsbescheid, seine Begründung sowie die der Entscheidung zugrundeliegenden Antragsunterlagen können in der Zeit vom 01.06.2026 bis zum 15.06.2026 auf der Homepage des Landkreises Emsland unter https://www.emsland.de unter der Rubrik „Bürger und Behörde > Bekanntmachungen“ eingesehen werden. Hier kann die Genehmigung auch von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, angefordert werden.
Mit Ende der obengenannten Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
49716 Meppen, 26.05.2026
Landkreis Emsland
Der Landrat