Öffentliche Bekanntmachung

Durchführung eines Stauniederlegungsverfahrens gem. § 48 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) zur Außerbetriebsetzung von 3 Kulturstauanlagen in der Speller Aa

 

Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, Betriebsstelle Meppen, Haselünner Straße 78, 49716 Meppen, beantragt die Durchführung eines Stauniederlegungsverfahrens nach § 48 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) vom 19. Februar 2010 (Nds. GVBl. S. 64 – VORIS 28200-), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. September 2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 82) zur Außerbetriebsetzung von 3 Kulturstauanlagen (Preun, Otting, Butmeyer) in der Speller Aa.

 

Gem. § 48 Abs. 3 NWG wird die Frist zu Übernahme der Verpflichtungen i.S.v. § 48 Abs. 2 NWG hiermit bekanntgemacht:

 

30. Juni 2026

 

Die Bekanntmachung ist auch auf der Homepage des Landkreis Emsland unter www.emsland.de unter der Rubrik „Bürger und Behörde, Bekanntmachungen“ einzusehen.

 

Die Verpflichtung zur Übernahme der Erhaltungskosten und/oder zur Erhaltung der 3 Stauanlagen muss der Andere bis zum 30. Juni 2026 gegenüber dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, Betriebsstelle Meppen, erklären.

 

Durch die Vornahme der Erklärungen entstehende Kosten werden nicht erstattet.

Über das Stauniederlegungsverfahren wird nach Abschluss der Frist am 30.06.2026 durch die zuständige Behörde entschieden.

 

Meppen, den 10.02.2026

Landkreis Emsland
Der Landrat