Öffentliche Bekanntmachung

Verfahren gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

 

Mit Bescheid vom 26.06.2026 wurde der wpd Windpark Engelbertswald GmbH & Co. KG, Stephanitorsbollwerk 3, 28217 Bremen, die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von vierzehn Windenergieanlagen des Typs Enercon E-175 EP5 E2 mit einer Nabenhöhe von 174,5 m, einer Gesamthöhe von 263 m, einem Rotordurchmesser von 175 m und einer Leistung von je 7 MW auf den Grundstücken Gemarkung Bückelte-Geeste, Flur 6, Flurstück 50/3 und Gemarkung Bramhar, Flur 2, Flurstücke 5/3, 13, 79, 81 und 86 erteilt.


Der Genehmigungsbescheid ist mit Nebenbestimmungen versehen.


Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landkreis Emsland, Ordeniederung 1, 49716 Meppen schriftlich, zur Niederschrift beim Landkreis Emsland oder als elektronisches Dokument nach Maßgabe des § 3 a Abs. 2 VwVfG und des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz (EGovG)) in der jeweils gültigen Fassung erhoben werden. Die Erhebung des Widerspruchs durch einfache E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen. Der Widerspruch eines Dritten ist innerhalb eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.


Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage nach § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung kann nur innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe dieses Bescheides beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht, Uelzener Straße 40, 21335 Lüneburg, gestellt und begründet werden.


Der Genehmigungsbescheid, seine Begründung sowie die der Entscheidung zugrundeliegenden Antragsunterlagen können in der Zeit vom 01.09.2026 bis einschließlich zum 14.09.2026 auf der Homepage des Landkreises Emsland unter https://www.emsland.de unter der Rubrik „Bürger und Behörde > Bekanntmachungen“ eingesehen werden (s.u.). Hier kann der Bescheid auch von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, angefordert werden.

 


Mit Ende der obengenannten Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

 

49716 Meppen, 25.08.2026
Landkreis Emsland
Der Landrat