Öffentliche Bekanntmachung
Verfahren gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Mit Bescheid vom 02.10.2025 wurde der Raiffeisenwindpark Ems-Vechte Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Sögeler Straße 2, 49777 Klein Berßen, die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen des Typs Enercon E-160 EP5 E3 R1 mit einer Nabenhöhe von 166,6 m, einer Gesamthöhe von 246,60 m, einem Rotordurchmesser von 160 m und einer Leistung von je 5,56 MW und einer Windenergieanlage des Typs Enercon E- 160 EP5 E3 R1 mit einer Nabenhöhe von 119,83 m, einer Gesamthöhe von 199,83 m, einem Rotordurchmesser von 160 m und einer Leistung von 5,56 MW auf den Grundstücken Gemarkung Lahn, Flur 2, Flurstück 57/5 sowie Gemarkung Lahn, Flur 3, Flurstücke 57 und 19 erteilt.
Mit Änderungsbescheid vom 18.06.2026 wurde die Kompensationsfläche angepasst und die dazugehörigen Nebenbestimmungen ersetzt.
Der Änderungsbescheid ist mit Nebenbestimmungen versehen.
Gegen diesen Änderungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landkreis Emsland, Ordeniederung 1, 49716 Meppen schriftlich, zur Niederschrift beim Landkreis Emsland oder als elektronisches Dokument nach Maßgabe des § 3 a Abs. 2 VwVfG und des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz (EGovG)) in der jeweils gültigen Fassung erhoben werden. Die Erhebung des Widerspruchs durch einfache E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen. Der Widerspruch eines Dritten ist innerhalb eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.
Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage nach § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung kann nur innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe dieses Bescheides beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht, Uelzener Straße 40, 21335 Lüneburg, gestellt und begründet werden.
Der Änderungsbescheid kann in der Zeit vom 15.08.2026 bis zum 31.08.2026 auf der Homepage des Landkreises Emsland unter https://www.emsland.de unter der Rubrik „Bürger und Behörde > Bekanntmachungen“ eingesehen werden. Hier kann der Bescheid auch von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, angefordert werden.
Mit Ende der obengenannten Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
49716 Meppen, 11.08.2026
Landkreis Emsland
Der Landrat