Öffentliche Bekanntmachung
Verfahren gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Mit Bescheid vom 02.10.2025 wurde der Antragstellerin, der Firma RBI-Raiffeisen Bauträger u. Immobilien GmbH, Hauptstraße 35, 26901 Lorup, die Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von neun Windenergieanlagen des Typs Enercon E-175 mit einer Nabenhöhe von 162 m, einer Gesamthöhe von 249,5 m, einem Rotordurchmesser von 175 m und einer Leistung von jeweils 7 MW auf den Grundstücken Gemarkung Lorup, Flur 4, Flurstücke 3/7, 49/3, 173/22 sowie Flur 5, Flurstücke 25/4, 26/3, 30/13, 29/6, 29/18 und 41/7 im Windpark Lorup Mammoor erteilt. Die Genehmigung ist mit Nebenbestimmungen versehen.
Mit Änderungsbescheid vom 04.06.2026 wurden die naturschutzfachlichen Nebenbestimmungen der Genehmigung vom 02.10.2025 geändert bzw. ergänzt.
Gegen den Genehmigungsbescheid vom 02.10.2025 sowie gegen den Änderungsbescheid vom 04.06.2026 kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landkreis Emsland, Ordeniederung 1, 49716 Meppen schriftlich, zur Niederschrift beim Landkreis Emsland oder als elektronisches Dokument nach Maßgabe des § 3 a Abs. 2 VwVfG und des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz (EGovG)) in der jeweils gültigen Fassung erhoben werden. Die Erhebung des Widerspruchs durch einfache E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen. Der Widerspruch eines Dritten ist innerhalb eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.
Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage nach § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung kann nur innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe dieses Bescheides beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht, Uelzener Straße 40, 21335 Lüneburg, gestellt und begründet werden.
Der Genehmigungsbescheid sowie der Änderungsbescheid und seine Begründungen können in der Zeit vom 01.07.2026 bis zum 14.07.2026 auf der Homepage des Landkreises Emsland unter https://www.emsland.de unter der Rubrik „Bürger und Behörde > Bekanntmachungen“ eingesehen werden.
Mit Ende der obengenannten Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
49716 Meppen, 16.06.2026
Landkreis Emsland
Der Landrat