Bekanntmachung

 

Die Heese Transporte GmbH, Auf der Heese 1, 49832 Andervenne, beantragt nach §§ 9 und 10 des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes (NNatSchG) die Genehmigung für den Abbau von Sand mit einer Abbaufläche von ca. 14,42 ha im Trockenabbauverfahren auf den Grundstücken Gemarkung Andervenne, Flur 42, Flurstücke 25, 26, 27 und 29 und Flur 29,
Flurstücke 9, 10, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18 und 19. Die voraussichtliche Abbaudauer beträgt 20-25 Jahre. Des Weiteren werden eine Genehmigung nach § 13 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes (NDSchG), eine Genehmigung gemäß der Niedersächsischen
Bauordnung (NBauO), eine Genehmigung zur Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart gemäß dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) sowie eine Genehmigung zur Erstaufforstung gemäß NWaldLG beantragt.


Das o.a. Vorhaben unterliegt der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 2 Abs. 1 und 2 des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) i. V. m. § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Der Bericht über die voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht) wurde mit Datum vom 10.07.2024 vorgelegt.


Das Vorhaben wird hiermit gemäß § 2 Abs. 2 NUVPG i. V. m. §§ 18 ff. UVPG i. V. m. § 73 Abs. 5 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bekanntgemacht.


Der Inhalt dieser Bekanntmachung, der Genehmigungsantrag, die Antragsunterlagen, die entscheidungserheblichen Unterlagen und die behördlichen Stellungnahmen sind in der Zeit vom 17.12.2025 bis einschließlich 16.01.2026 auf der Homepage des Landkreises Emsland unter https://www.emsland.de unter der Rubrik „Bürger und Behörde > Bekanntmachungen“, auf dem UVP-Portal unter https://www.uvp-verbund.de und auf der Homepage der Samtgemeinde Freren unter https://www.freren.de/rathaus/bekanntmachungen/bekanntmachungen/bekanntmachungen.html einsehbar.


Zudem sind die Unterlagen im selben Zeitraum zu den angegebenen Zeiten bei den folgenden
Stellen einsehbar:

 

- Landkreis Emsland, Ordeniederung 1, 49716 Meppen, Zimmer 577, Kreishaus I, II.
Obergeschoss, während der Dienststunden (nach vorheriger Terminabsprache unter:
05931/44-1577)
montags bis donnerstags 8.30 - 12.30 Uhr und 14.30 - 16.00 Uhr
freitags 8.30 - 12.30 Uhr.

 

- Samtgemeinde Freren, Markt 1, 49832 Freren, Rathaus, Zimmer 211, 1. OG., während
der Dienststunden (nach vorheriger Terminabsprache unter: 05902-950211)
montags bis mittwochs 8:30 – 12:30 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
donnerstags 8:30 – 12:30 Uhr und 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
freitags 8:30 – 12:30 Uhr.

 

Zu den entscheidungserheblichen Unterlagen zählen neben dem Genehmigungsantrag insbesondere der Erläuterungsbericht vom 11.04.2024 einschließlich des Geotechnischen Berichts (Lagerstättenerkundung), des Staubtechnischen Berichts vom 14.02.2024 sowie des Schalltechnischen Berichts vom 08.03.2024, der Landschaftspflegerische Begleitplan vom 11.04.2024 einschließlich des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags vom 08.04.2024, der UVPBericht vom 08.05.2024 sowie die Ergänzungsunterlage II vom 02.09.2025.


Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben sind während der Äußerungsfrist, welche am 17.12.2025 beginnt und mit Ablauf des 16.02.2026 endet, schriftlich oder zur Niederschrift unter der o.a. Adresse des Landkreises Emsland geltend zu machen. Die Äußerungsfrist gilt auch für etwaige Einwendungen oder Stellungnahmen von anerkannten Vereinigungen nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz.


Die Einwendungen müssen Name und Anschrift des Einwenders enthalten. Es wird darauf hingewiesen, dass die Einwendungen dem Antragsteller bekannt gegeben werden. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe
unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Mit Ablauf der Äußerungsfrist sind für das Verfahren über die Zulässigkeit des Vorhabens alle Äußerungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen. Die frist- und formgerecht erhobenen Einwendungen werden in einem Erörterungstermin verhandelt. Diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, werden von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen, so können diese Benachrichtigungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Ebenso kann die
Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.


Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten im Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann.


49716 Meppen, den 08.12.2025
LANDKREIS EMSLAND
Der Landrat