Bekanntmachung
Durchführung eines Stauniederlegungsverfahrens gem. § 48 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) zur Außerbetriebsetzung von 3 Kulturstauanlagen in der Spelle Aa
Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, Betriebsstelle Meppen, Haselünner Straße 78, 4916 Meppen, beantragt die Durchführung eines Stauniederlegungsverfahrens nach § 48 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) vom 19. Februar 2010 (Nds. GVBl. S. 64 - VORIS 28200 -), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. September 2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 82), zur Außerbetriebsetzung von 3 Kulturstauanlagen (Preun, Otting, Butmeyer) in der Speller Aa.
Gem. § 48 Abs. 2 des NWG wird der Antrag hiermit bekanntgemacht.
Die Antragsunterlagen, aus denen sich Art und Umfang ergeben, sowie die entscheidungserheblichen Unterlagen liegen in der Zeit vom 10. November 2025 - 08. Dezember 2025
- im Rathaus der Samtgemeinde Spelle, Zimmer 24 (Herr Gruben), Hauptstraße 43, 48480 Spelle, während der Dienststunden, montags und dienstags von 8.00 - 16.00 Uhr, mittwochs und freitags von 8.00 - 12.30 Uhr, donnerstags von 8.00 - 18.00,
- im Rathaus der Gemeinde Emsbüren, Zimmer 121 (1. OG), Magistratstraße 5, 48488 Emsbüren, während der Dienststunden, montags 8.00 - 16.00 Uhr, dienstags, mittwochs und freitags von 8.00 - 12.00 Uhr, donnerstags von 8.00 - 18.00 oder nach Terminvergabe (Tel. 05903/9305-1126), und
- beim Landkreis Emsland, Ordeniederung 1, 49716 Meppen (Fachbereich Umwelt, Zi. B 545) während der Dienststunden, montags bis donnerstags von 8.30 - 12.30 Uhr und 14.30 - 16.00 Uhr sowie freitags von 8.30 - 12.30 Uhr (Einsichtnahme ist nur über eine Terminvergabe (Tel.: 05931 44-1545) möglich)
öffentlich zur allgemeinen Einsicht aus.
Zu den entscheidungserheblichen Unterlagen zählen neben dem Antrag zur Außerbetriebsetzung insbesondere:
- Erläuterungsbericht
- Eigentumsverhältnisse (nicht für die Öffentlichkeit zugänglich)
- Pläne
- Fotodokumentation
- Bodenkundliche Flächenprüfung
- Hydraulische 1-D-Modellierung
Die Bekanntmachung ist auch auf der Homepage des Landkreises Emsland unter www.emsland.de unter der Rubrik „Bürger und Behörde, Bekanntmachungen“ einzusehen.
Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben sowie Stellungnahmen können vom 10. November 2025 - 22. Dezember 2025 schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Emsland oder der Gemeinde Emsbüren bzw. der Samtgemeinde Spelle unter obigen Anschriften geltend gemacht werden.
Die Einwendungen werden dem Antragsteller bekannt gegeben. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Namen und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Durch die Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
Über Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die zuständige Behörde entschieden.
Durch die wasserrechtliche Genehmigung werden öffentlich-rechtliche Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens und denen durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt.
Meppen, den 20.10.2024
Landkreis Emsland
Der Landrat