Bekanntmachung
Verfahren gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Mit Bescheid vom 25.09.2025 wurde dem Antragsteller, BW Bürgerwindpark Fehndorf/Lindloh GmbH & Co. KG, Lindenallee 2, 49733 Haren (Ems), die Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von 17 Windenergieanlagen des Typs ENERCON E-175 EP5 E2 mit einer Nabenhöhe von 174,50 m, einer Gesamthöhe von 262,00m, einem Rotordurchmesser von 175 m und einer Leistung von jeweils 7 MW auf den Grundstücken:
Gemarkung Fehndorf, Flur 4, Flurstück(e): 17, 18, 23, 26, 35 und 39, Flur 5, Flurstück(e): 17 und 22, Flur 6, Flurstück(e): 6, 8, 13 und 17, Flur 37, Flurstück: 28/4, Flur 38, Flurstück 2/3 sowie
Gemarkung Lindloh, Flur 9, Flurstück(e): 3/34 und 3/37 und Flur 10, Flurstück(e): 33
erteilt.
Die Genehmigung ist mit Nebenbestimmungen versehen.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landkreis Emsland, Ordeniederung 1, 49716 Meppen schriftlich, zur Niederschrift beim Landkreis Emsland oder als elektronisches Dokument nach Maßgabe des § 3 a Abs. 2 VwVfG und des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz (EGovG)) in der jeweils gültigen Fassung erhoben werden. Die Erhebung des Widerspruchs durch einfache E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen. Der Widerspruch eines Dritten ist innerhalb eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.
Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage nach § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung kann nur innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe dieses Bescheides beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht, Uelzener Straße 40, 21335 Lüneburg, gestellt und begründet werden.
Der Genehmigungsbescheid und seine Begründungen können in der Zeit vom 16.10.2025 bis zum 29.10.2025 auf der Homepage des Landkreises Emsland unter https://www.emsland.de unter der Rubrik „Bürger und Behörde > Bekanntmachungen“ eingesehen werden. Hier kann die Genehmigung auch von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, angefordert werden.
Mit Ende der obengenannten Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
49716 Meppen, 01.10.2025
Landkreis Emsland
Der Landrat