Bekanntmachung

Verfahren gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

 

Mit Bescheid vom 25.09.2025 wurde der Antragstellerin, der Firma Marka Taler GmbH & Co. KG, Zum Dorfteich 5, 49757 Vrees, die Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von drei Windenergieanlagen des Typs Enercon E175 EP5 E2 mit einer Nabenhöhe von 162 m, einem Rotordurchmesser von 175 m, einer Gesamthöhe von 249,5 m und einer Leistung von jeweils 7 MW sowie einer Windenergieanlage des Typs Enercon E160 EP5 E3 mit einer Nabenhöhe von 167 m, einem Rotordurchmesser von 160 m, einer Gesamthöhe von 247 m und einer Leistung von 5,56 MW auf den Grundstücken Flur 5, Flurstücke 1/3 und 194/1 sowie Flur 6, Flurstücke 8 und 249/1 der Gemarkung Werlte erteilt.

 

Die Genehmigung ist mit Nebenbestimmungen versehen.

 

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landkreis Emsland, Ordeniederung 1, 49716 Meppen schriftlich, zur Niederschrift beim Landkreis Emsland oder als elektronisches Dokument nach Maßgabe des § 3 a Abs. 2 VwVfG und des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz (EGovG)) in der jeweils gültigen Fassung erhoben werden. Die Erhebung des Widerspruchs durch einfache E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen. Der Widerspruch eines Dritten ist innerhalb eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.

 

Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage nach § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung kann nur innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe dieses Bescheides beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht, Uelzener Straße 40, 21335 Lüneburg, gestellt und begründet werden.

 

Der Genehmigungsbescheid und seine Begründungen können in der Zeit vom 16.10.2025 bis zum 29.10.2025 auf der Homepage des Landkreises Emsland unter https://www.emsland.de unter der Rubrik „Bürger und Behörde > Bekanntmachungen“ eingesehen werden. Hier kann die Genehmigung auch von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, angefordert werden.

 

 

Mit Ende der obengenannten Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

 

49716 Meppen, 02.10.2025

Landkreis Emsland
Der Landrat