Bekanntmachung

Verfahren gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

 

Mit Bescheid vom 23.09.2025 wurde der Windpark Andervenne/Handrup GmbH & Co. KG, Lengericher Weg 1, 49838 Handrup, die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von 10 Windenergieanlagen, davon neun Anlagen des Typs Enercon E-175 EP5 E1 mit einer Nabenhöhe von 162 m einer Gesamthöhe von 249,5 m, einem Rotordurchmesser von 175 m und einer Leistung von je 6 MW sowie eine Anlage des Typs Enercon E-138 EP3 E3 mit einer Nabenhöhe von 160 m, einer Gesamthöhe von 229 m, einem Rotordurchmesser von 138 m und einer Leistung von 4,26 MW, auf den Grundstücken Gemarkung Andervenne, Flur 23, Flurstück 61, Flur 24, Flurstücke 34/1 und 18/1, Flur 25, Flurstücke 42 und 14 sowie Gemarkung Handrup, Flur 32, Flurstück 27, Flur 33, Flurstücke 54, 49, 7 und 32 erteilt.

Die Genehmigung ist mit Nebenbestimmungen versehen.

 

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landkreis Emsland, Ordeniederung 1, 49716 Meppen schriftlich, zur Niederschrift beim Landkreis Emsland oder als elektronisches Dokument nach Maßgabe des § 3 a Abs. 2 VwVfG und des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz (EGovG)) in der jeweils gültigen Fassung erhoben werden. Die Erhebung des Widerspruchs durch einfache E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen. Der Widerspruch eines Dritten ist innerhalb eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.

 

Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage nach § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung kann nur innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe dieses Bescheides beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht, Uelzener Straße 40, 21335 Lüneburg, gestellt und begründet werden.

 

Der Genehmigungsbescheid und seine Begründungen können in der Zeit vom 16.10.2025 bis einschließlich zum 29.10.2025 auf der Homepage des Landkreises Emsland unter https://www.emsland.de unter der Rubrik „Bürger und Behörde > Bekanntmachungen“ eingesehen werden.

 

 

Mit Ende der obengenannten Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

 

49716 Meppen, 09.10.2025

Landkreis Emsland
Der Landrat