Bekanntmachung
Verfahren gemäß § 16b Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Mit Bescheid vom 03.07.2025 wurde der Windpark Herzog Planungs GmbH, Auenweg 3, 26892 Kluse, die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen des Typs Enercon E 160 EP5 E3 mit einer Nabenhöhe von 119,83 m, einer Gesamthöhe von 199,83 m, einem Rotordurchmesser von 160 m und einer Nennleistung von jeweils 5,56 MW als Ersatz für fünf Windenergieanlagen des Typs E-40 auf den Grundstücken Gemarkung Steinbild, Flur 16, Flurstück 39/7 sowie Flur 17, Flurstücke 42/11 und 10/4 erteilt. Die Genehmigung ist mit Nebenbestimmungen versehen.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landkreis Emsland, Ordeniederung 1, 49716 Meppen schriftlich, zur Niederschrift beim Landkreis Emsland oder als elektronisches Dokument nach Maßgabe des § 3 a Abs. 2 VwVfG und des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz (EGovG)) in der jeweils gültigen Fassung erhoben werden. Die Erhebung des Widerspruchs durch einfache E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen. Der Widerspruch eines Dritten ist innerhalb eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.
Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage nach § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung kann nur innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe dieses Bescheides beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht, Uelzener Straße 40, 21335 Lüneburg, gestellt und begründet werden.
Der Genehmigungsbescheid und seine Begründungen können in der Zeit vom 01.10.2025 bis zum 14.10.2025 auf der Homepage des Landkreises Emsland unter https://www.emsland.de unter der Rubrik „Bürger und Behörde > Bekanntmachungen“ eingesehen werden.
Mit Ende der obengenannten Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
49716 Meppen, 16.09.2025
Landkreis Emsland
Der Landrat