Bekanntmachung

einer Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz

 

Die Marka Taler GmbH & Co. KG, Zum Dorfteich 5, 49757 Vrees, beantragt nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von 36 Windenergieanlagen des Typs Enercon E175 EP5 E2 mit einer Nabenhöhe von 162 m, einem Rotordurchmesser von 175 m, einer Gesamthöhe von 249,5 m und einer Leistung von jeweils 7 MW auf den Grundstücken

- Gemarkung Rastdorf, Flur 1, Flurstück 141/1
- Gemarkung Rastdorf, Flur 2, Flurstücke 81 und 79/1
- Gemarkung Vrees, Flur 22, Flurstücke 72, 74, 81, 108, 133, 149, 151, 101/73, 117/1, 124, 125, 69/13, 79/3, 79/6 und 81
- Gemarkung Vrees, Flur 23, Flurstücke 1/1, 1/2, 1/3, 1/7 und 1/9
- Gemarkung Vrees, Flur 24, Flurstücke 1 und 2

 

Die geplanten Anlagen sollen im Dezember 2028 in Betrieb genommen werden.

 

Das Vorhaben unterliegt gemäß § 4 BImSchG in Verbindung mit § 1, § 2 und Nr. 1.6.1 des Anhangs 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) der Genehmigungspflicht.

 

Aufgrund der Anwendbarkeit von § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Festlegung von Flächenbedarfen und zur Genehmigungserleichterung für Windenergieanlagen an Land und für Anlagen zur Speicherung von Strom oder Wärme aus erneuerbaren Energien in bestimmten Gebieten (Windenergieflächenbedarfsgesetz – WindBG) war die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) nicht erforderlich.

 

Das Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG in Verbindung mit §§ 8 ff. der Neunten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV) öffentlich bekannt gemacht.

 

Der Genehmigungsantrag, die Antragsunterlagen, die entscheidungserheblichen Unterlagen und die behördlichen Stellungnahmen sind in der Zeit vom 08.09.2025 bis einschließlich 07.10.2025 auf der Homepage des Landkreises Emsland (http://www.emsland.de) unter der Rubrik „Bürger und Behörde > Bekanntmachungen“ einsehbar.

 

 

Sollte für Sie eine andere Möglichkeit der Einsichtnahme erforderlich sein, wenden Sie sich bitte in der Zeit vom 08.09.2025 bis einschließlich 07.10.2025 während der Dienststunden (montags bis donnerstags 08:30 – 12:30 Uhr und 14:30 – 16:00 Uhr, freitags 08:30 – 12:30 Uhr) unter der Telefonnummer 05931/44 2568 an den Landkreis Emsland, um für Sie eine individuelle Lösung zur Einsichtnahme in die vorgenannten Unterlagen zu finden.

 

Zu den entscheidungserheblichen Unterlagen zählen neben dem Genehmigungsantrag insbesondere:

- Schallimmissionsprognose
- Schattenwurfprognose
- Gutachten zur Standorteignung
- Eisfallgutachten
- Allgemeines sowie standortbezogenes Brandschutzkonzept
- Landschaftspflegerischer Begleitplan

 

Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben sind während der Einwendungsfrist, welche am 08.09.2025 beginnt und mit Ablauf des 21.10.2025 endet, schriftlich beim Landkreis Emsland, Fachbereich Hochbau, Ordeniederung 1, 49716 Meppen oder elektronisch unter einwendungen-immissionsschutz@emsland.de geltend zu machen.

 

Die Einwendungen müssen Name und Anschrift der Einwenderin bzw. des Einwenders enthalten. Es wird darauf hingewiesen, dass die Einwendungen dem Antragsteller bekannt gegeben werden. Auf Verlangen der Einwenderin bzw. des Einwenders sollen dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

 

Mit Ablauf der Einwendungsfrist werden für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Einwendungen, die auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, werden auf den Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten verwiesen.

 

Gemäß § 16 Abs. 1 S. 3 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) soll u.a. bei Vorhaben zur Errichtung von Windenergieanlagen an Land auf einen Erörterungstermin verzichtet werden, wenn der Antragsteller diesen nicht beantragt. Ein Antrag auf Durchführung eines Erörterungstermins wurde nicht gestellt.

 

Sollte die Durchführung eines Erörterungstermins dennoch als erforderlich angesehen werden, werden die frist- und formgerecht erhobenen Einwendungen voraussichtlich am Donnerstag, den 20.11.2025 ab 10:00 Uhr im Sitzungssaal (I. OG) des Kreishauses I in 49716 Meppen, Ordeniederung 1, erörtert. Sollte die Erörterung am 20.11.2025 nicht abgeschlossen werden können, wird sie an den darauffolgenden Werktagen (nicht samstags) zur gleichen Zeit am selben Ort fortgesetzt.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Erörterungstermin auf Grund einer Ermessensentscheidung nach § 10 Abs. 6 BImSchG durchgeführt wird und die erhobenen Einwendungen auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden.

 

Sollte der Erörterungstermin nicht stattfinden, wird dies rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht.

Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

 

 

49716 Meppen, den 27.08.2025

LANDKREIS EMSLAND
Der Landrat