Bekanntmachung

Herr Josef Nottberg, Alt-Hesepertwist 14, 49767 Twist, beantragt nach § 16 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Genehmigung für die Erweiterung eines Schweinemaststalles (Stall 3) um 1.386 Mastplätze mit Einbau einer zertifizierten Abluftreinigungsanlage der Firma Devriecom sowie Einbau einer zertifizierten Abluftreinigungsanlage der Firma Hagola im vorh. Schweinemaststall 1 auf dem Grundstück Flur 6, Flurstücke 65/3 der Gemarkung Twist. Die Gesamtanlage hat danach eine Kapazität von 2.546 Mastschweinen, 99 Rindern und 15 Kälbern.

 

Die geplante Anlage soll im Frühjahr 2026 in Betrieb genommen werden.

 

Das o.a. Vorhaben unterliegt der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 3b Abs. 3 i.V.m. § 3b Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der vor dem 16.05.2017 geltenden Fassung i.V.m. Nr. 7.11.1 der Anlage 1 zum UVPG (alte Fassung). Der Bericht über die voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht) wurde mit Datum vom 25.05.2021 vorgelegt.

 

Gemäß § 16 Abs. 1 BImSchG in Verbindung mit § 1, § 2 Abs. 1 a.) des Anhangs 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) unterliegt das Vorhaben der Genehmigungspflicht.

 

Das Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG in Verbindung mit §§ 8 ff. der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) öffentlich bekannt gemacht.

 

Der Genehmigungsantrag, die Antragsunterlagen, die entscheidungserheblichen Unterlagen und die behördlichen Stellungnahmen sind in der Zeit vom 23.05.2025 bis einschließlich 23.06.2025 auf der Homepage des Landkreises Emsland unter https://www.emsland.de unter der Rubrik „Bürger und Behörde > Bekanntmachungen“ und auf dem UVP-Portal unter https://www.uvp-verbund.de einsehbar.

 

 

Zudem sind die Unterlagen im selben Zeitraum zu den angegebenen Zeiten bei den folgenden Stellen einsehbar:

 

- Landkreis Emsland, Ordeniederung 1, 49716 Meppen, Zimmer 520 a, während der Dienststunden (nach vorheriger Terminabsprache unter: 05931/44-1568)

montags bis donnerstags 8.30 - 12.30 Uhr und 14.30 - 16.00 Uhr
freitags 8.30 - 12.30 Uhr.

 

- Gemeinde Twist, Flensbergstraße 7, 49767 Twist, Zimmer 1.32, während der Dienststunden

montags bis freitags 8:30 – 12:30 Uhr
montags bis mittwochs 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
donnerstags 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung.

 

- Gemeinde Emmen: Die Unterlagen sind auf der Homepage der Gemeinde Emmen unter der Rubrik „Bekanntmachungen“ einsehbar.

 

- Provinz Drenthe, Westerbrink 1, NL-9405 BJ Assen, nur nach Vereinbarung. Terminvereinbarung über das Kundenkontaktcenter (Telefonnummer +31 592 36 55 55) oder per E-Mail an vth@drenthe.nl.

 

Zu den entscheidungserheblichen Unterlagen zählen neben dem Genehmigungsantrag insbesondere:

- Immissionsschutzgutachten
- Schalltechnisches Gutachten
- Keimgutachten
- Brandschutzkonzept
- Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
- Nichttechnische Zusammenfassung (niederländisch)
- Bericht über grenzüberschreitende Auswirkungen (niederländisch).

 

Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben sind während der Einwendungsfrist, welche am 23.05.2025 beginnt und mit Ablauf des 23.07.2025 endet, schriftlich unter den o.a. Adressen oder elektronisch unter einwendungen-immissionsschutz@emsland.de geltend zu machen.

 

Die Einwendungen müssen Name und Anschrift des Einwenders enthalten. Es wird darauf hingewiesen, dass die Einwendungen dem Antragsteller bekannt gegeben werden. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist werden für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Einwendungen, die auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, werden auf den Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten verwiesen.

 

Die frist- und formgerecht erhobenen Einwendungen werden voraussichtlich am Mittwoch, den 27.08.2025 ab 10:00 Uhr im Sitzungssaal (I. OG) des Kreishauses I in 49716 Meppen, Ordeniederung 1, erörtert. Sollte die Erörterung am 27.08.2025 nicht abgeschlossen werden können, wird sie an den darauffolgenden Werktagen (nicht samstags) zur gleichen Zeit am selben Ort fortgesetzt.

 

Sollte der Erörterungstermin trotz vorliegender Einwendungen nicht stattfinden, wird dies rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass der Erörterungstermin auf Grund einer Ermessensentscheidung nach § 10 Abs. 6 BImSchG durchgeführt wird und die erhobenen Einwendungen auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden.

 

Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

 

49716 Meppen, den 22.04.2025

LANDKREIS EMSLAND
Der Landrat