Öffentliche Ausschreibung
zur Durchführung der Maßnahme „Begleitende Phase der Assistierten Ausbildung (AsA flex)“
a) Bezeichnung (Anschrift) der zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle:
Landkreis Emsland
– Jobcenter –
Ordeniederung 1
49716 Meppen
Bezeichnung (Anschrift) der den Zuschlag erteilende Stelle:
Siehe oben
Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind:
Landkreis Emsland
Fachbereich Recht
Zentrale Vergabestelle
Ordeniederung 1
49716 Meppen
b) Art der Vergabe:
Es handelt sich um eine öffentliche Ausschreibung nach § 9 Abs. 1 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO).
c) Form, in der die Angebote einzureichen sind:
Die Angebote sind in Textform nach § 126 b des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) einzureichen.
Entsprechend § 38 Abs. 3 UVgO dürfen Angebote in Textform nach § 126 b BGB ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gem. § 7 UVgO übermittelt werden. Zur Einhaltung dieses Kriteriums hat die Angebotsabgabe mithilfe der E-Vergabeplattform des Landes Niedersachsen unter https://vergabe.niedersachsen.de zu erfolgen.
d) Art und Umfang sowie Ort der Leistung:
Leistungsgegenstand ist die Durchführung der begleitenden Phase der Assistierten Ausbildung (AsA flex) nach § 16 Abs. 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) i. V. m. §§ 74 und 75 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III).
Förderungsberechtigte junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe können während einer betrieblichen Berufsausbildung oder einer Einstiegsqualifizierung durch Maßnahmen der Assistierten Ausbildung bedarfsbezogen gefördert werden (begleitende Phase).
Ziel der begleitenden Phase ist die Hinführung der Förderungsberechtigten zum Abschluss einer betrieblichen Berufsausbildung.
Das Ziel ist ebenfalls erreicht, wenn der junge Mensch seine betriebliche Berufsausbildung ohne die Unterstützung von AsA flex fortsetzen und abschließen kann. Ebenso, wenn der Abschluss einer betrieblichen Berufsausbildung und eine anschließende dauerhafte berufliche Eingliederung erreicht wurde.
Die Aufnahme einer Berufsausbildung nach einer mit der begleiteten Phase der Assistierten Ausbildung unterstützten Einstiegsqualifizierung stellt ebenfalls einen Erfolg dieser Phase dar.
Die Unterstützung in AsA flex erfolgt stundenweise im Rahmen von zwei möglichen Unterstützungselementen, dem „Stütz – und Förderunterricht“ und der „Stabilisierung des betrieblichen Berufsausbildungsverhältnisses“. Der „Stütz- und Förderunterricht“ beinhaltet die Angebote zum Abbau von Bildungs- und Sprachdefiziten und Angebote zur Vermittlung von fachtheoretischen Fer-tigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten. Die „Stabilisierung des betrieblichen Berufsausbildungsverhältnisses“ umfasst die sozialpädagogische Begleitung sowie die Ausbildungsbegleitung.
Betriebe, die einen mit AsA flex geförderten jungen Menschen ausbilden, können bei der Durchführung der Berufsausbildung oder Einstiegsqualifizierung administrativ und organisatorisch sowie zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses oder der Einstiegsqualifizierung unterstützt werden.
Es ist ein zielgruppenspezifisches Unterstützungsangebot zu entwickeln und durchzuführen.
Die Maßnahme soll am 01.09.2025 beginnen und am 31.08.2028 enden.
Ort der Leistungserbringung
• Papenburg und Umgebung
• Meppen und Umgebung
• Lingen (Ems) und Umgebung
Es ist ein zentraler, mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbarer Schulungsort erforderlich
e) Aufteilung der Leistung:
Die Leistung wird in drei Losen, wie folgt vergeben:
• Los Nr. 1: Papenburg und Umgebung
• Los Nr. 2: Meppen und Umgebung
• Los Nr. 3: Lingen (Ems) und Umgebung
Inhalt und Umfang der Lose können den Bewerbungsbedingungen und Vertragsunterlagen entnommen werden. Es kann nur für vollständige Lose ein Angebot abgegeben werden. Eine Angebotsabgabe für mehrere Lose ist bei entsprechender Leistungsfähigkeit des Bieters möglich.
f) Zulassung von Nebenangeboten:
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
g) Bestimmungen über die Ausführungsfrist:
Die Maßnahme soll voraussichtlich zum 01.09.2025 beginnen.
h) Bezeichnung und Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können:
Die Vergabeunterlagen stehen vollständig und direkt abrufbar ausschließlich auf der E-Vergabeplattform des Landes Niedersachsen unter https://vergabe.niedersachsen.de zum Download zur Verfügung.
i) Angebots- und Bindefrist:
Ablauf der Angebotsfrist: Freitag, 09.05.2025 um 10:00 Uhr
Bindefrist: 01.09.2025
Die Angebotseröffnung erfolgt am 09.05.2025 um 10:00 Uhr im Kreishaus I, Zimmer 633. Bei Ausschreibungen nach der UVgO sind Bieter zur Angebotsöffnung gem. § 40 Abs. 2 S. 2 UVgO nicht zugelassen.
j) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen:
Entfällt
k) Die wesentlichen Zahlungsbedingungen oder Abgabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind:
Die wesentlichen Zahlungsbedingungen sind den Vertragsunterlagen zu entnehmen.
l) Die mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen, die vom Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bieters verlangt werden:
Bieter, die die Maßnahme „Begleitende Phase der Assistierten Ausbildung (AsA flex)“ im Auftrag des Jobcenters Landkreis Emsland durchführen wollen, müssen zu Beginn der Maßnahme durch eine fachkundige Stelle entsprechend der Maßgaben nach § 176 Abs. 1 i. V. m. § 177 und § 178 SGB III zugelassen sein.
Die einzureichenden Unterlagen bzw. die Vordrucke stehen vollständig und direkt abrufbar ausschließlich auf der E-Vergabeplattform des Landes Niedersachsen unter https://vergabe.niedersachsen.de zum Download zur Verfügung.
m) Angabe der Zuschlagskriterien:
Eine Bewertung der Qualität und des Preises wird nach den aufgeführten Vergabeunterlagen im Verhältnis Qualität 60 % und Preis 40 % durchgeführt.
Die Bewertungsmatrix sowie die Bewertungsmaßstäbe sind in den Bewerbungsbedingungen und Vertragsunterlagen enthalten.
Meppen, den 04.04.2025
Landkreis Emsland
Der Landrat