Pressemitteilungen
11.05.12
Winter: "Landkreis auf dem richtigen Weg"
Verwaltungsgericht hält Keimgutachten für rechtmäßig
Meppen. „Wir fühlen uns bestätigt in unserem Vorgehen und können sehr zufrieden sein“, kommentiert Landrat Reinhard Winter den Ausgang einer Gerichtsverhandlung vor dem Verwaltungsgericht in Osnabrück. Bei der gestrigen Verhandlung war erörtert worden, ob der Landkreis Emsland als Genehmigungsbehörde ein Keimgutachten von einem Antragsteller verlangen kann, der zwei Hähnchenmastställe mit insgesamt 83.600 Tierplätzen beantragt hatte. Der Richter machte während der Verhandlung deutlich, dass er die Forderung des Landkreises Emsland für rechtmäßig hält.
Der Anwalt des Landwirts erklärte daraufhin, dass er die Klage zurücknimmt. „Die Klagerücknahme hat nun zwar verhindert, dass es zu einem Urteil gekommen ist, aber die Ausführungen des Richters haben unmissverständlich gezeigt, dass der Landkreis Emsland auf dem richtigen Weg ist“, so Winter.
Seit 2010 sind bei einer Antragstellung von Tiermastplätzen Keimgutachten und Brandschutzkonzept vorzulegen. Auch in diesem Fall hatte der Landkreis Emsland ein Keimgutachten verlangt, um abschätzen zu können, ob von der Nutzung der Ställe gesundheitliche Gefahren für die Menschen ausgehen, die innerhalb einer Entfernung von 500 Metern zu den Ställen leben. Außerdem sollten in einem Brandschutzkonzept Maßnahmen vorgelegt werden, die einen umfassenden vorbeugenden Brandschutz sicherstellen, um so die Rettung von Hähnchen im Fall eines Brandes möglich zu machen. Der Landwirt hatte die Gutachten nicht vorgelegt, weil er der Auffassung war, dass er die Unterlagen nicht beibringen müsse, da es dafür keine hinreichende Grundlage gebe.