Windenergie: Emsland erhält als erster Landkreis grünes Licht
Land Niedersachsen genehmigt Planung nach neuen Vorgaben – Flächenziel erreicht
Meppen. Das Sachliche Teilprogramm Windenergie des Landkreises Emsland ist genehmigt. Als erster Landkreis in Niedersachsen hat das Emsland vom Land Niedersachsen grünes Licht für seine Windenergieplanungen erhalten. Das zuständige Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems hat damit festgestellt, dass der Landkreis Emsland das Teilflächenziel nach Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) erreicht.
Weit vor der vorgegebenen Frist ist der Landkreis Emsland nun der vom Land Niedersachsen auferlegten Aufgabe nachgekommen, bis zum Jahr 2032 insgesamt 8.860 ha (3,07 % der Kreisfläche) als Vorranggebiete für die Windenergie auszuweisen. „Das Emsland bleibt somit weiter Vorreiter in Sachen Energiewende und setzt ein klares Zeichen für den Ausbau der erneuerbaren Energien und damit für den Klimaschutz“, sagt Landrat Marc-André Burgdorf.
Das Sachliche Teilprogramm Windenergie tritt mit Veröffentlichung am 13. Juni 2025 in Kraft. Damit bestehe einerseits Planungssicherheit für Investoren. Andererseits seien dies auch gute Nachrichten für Bürgerinnen und Bürger, denn künftig werde auch weiterhin mit dem Sachlichen Teilprogramm Windenergie ein Zubau von Windenergieanlagen gezielt räumlich und planerisch gesteuert.
„Mit der im Landkreis Emsland angewendeten ,Rotor-In-Planung´ schaffen wir zudem für alle Bürgerinnen und Bürger eine große Verlässlichkeit, dass auch künftig die im Sachlichen Teilprogramm Windenergie festgesetzten Abstände zur Wohnbebauung, die in Ortslagen 1.000 m und im Außenbereich 700 m betragen, eingehalten werden können“, sagt der zuständige Kreisbaurat Dr. Michael Kiehl. Dem Sachlichen Teilprogramm Windenergie sei ein möglichst transparenter und nachvollziehbarer Planungsprozess vorausgegangen. „Wir haben die in den beiden Beteiligungsverfahren eingebrachten Belange und Stellungnahme nach fachlichen Argumenten objektiv und fair abgewogen. Dabei mussten zugegeben auch schwierige Entscheidungen und Abwägungen getroffen werden“, erläutert Kiehl den Planungsprozess. So sei es beispielweise bei den vom Landkreis Emsland bewusst sehr groß angesetzten Abständen von Windvorranggebieten zur Wohnbebauung nicht zu vermeiden gewesen, im überschaubaren Maße auch ökologisch weniger wertvolle Waldflächen für die Windenergie zu öffnen, um die vom Land festgesetzten Flächenziele erreichen zu können, so Kiehl.
„Als erster Landkreis in Niedersachsen die Genehmigung für ein Sachliches Teilprogramm Windenergie zu erhalten, ist nicht selbstverständlich. Dies war nur möglich dank des insgesamt sehr konstruktiven Dialogs mit den Trägern öffentlicher Belange, wie beispielsweise den kreisangehörigen Kommunen und den Naturschutzverbänden, aber auch mit der Zivilgesellschaft. Dafür danke ich allen Beteiligten und insbesondere den Mitarbeitenden im Fachbereich Hochbau“, sagt Burgdorf. Ausdrücklich danke er zudem dem emsländischen Kreistag, der sich mit seinem einstimmigen Beschluss im Januar 2025 über das Teilprogramm Windenergie zum Ausbau erneuerbarer Energien bekannt hat.
Für die Zukunft bedeutet dies nun, dass mit der Genehmigung der ausgewiesenen Flächen Windenergieanlagen raumordnerisch Vorrang vor anderen Nutzungen haben. Das heißt aber nicht, dass alle ausgewiesenen Flächen künftig auch tatsächlich bebaut werden. Zudem müssen auch weiterhin Windenergieanlagen, die in den Vorranggebieten errichtet werden sollen, eine Baugenehmigung in einem Verfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erhalten. Aktuell liegen bereits 24 BImSchG-Anträge für 171 Windenergieanlagen zur Prüfung vor.
Zum Hintergrund:
Der Landkreis Emsland als Träger der Regionalplanung hat nach Niedersächsischem Raumordnungsgesetzes (NROG) ein Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) aufzustellen. Die Festlegung von Flächen für die Windenergie an Land können die Träger der Regionalplanung in einem sachlichen Teilprogramm Windenergie zum RROP treffen. Mit der Erstellung eines solchen sachlichen Teilprogramms Windenergie kommt der Landkreis Emsland seiner aus dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) des Bundes vom 20. Juli 2022 und dem darauf aufbauenden „Niedersächsischen Gesetz zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und über Berichtspflichten (NWindG)“ vom 17. April 2024 zugeordneten Aufgabe nach, verbindliche Flächen für die Windenergienutzung an Land bereitzustellen. Demnach betragen die vom Land verbindlich vorgegebenen regionalen Teilflächenziele für den Landkreis Emsland im ersten Schritt 6.846 ha bis zum 31. Dezember 2027 (2,38 % der Kreisfläche) und insgesamt 8.860 ha (3,07 % der Kreisfläche) bis zum 31. Dezember 2032.