08.05.2026

Wimpelketten hoch genug anbringen

Straßenschmuck bei Schützenfesten darf Müllfahrzeuge nicht behindern

 

Meppen. Mit Beginn der Schützenfestsaison werden in vielen Ortschaften und Siedlungen im Landkreis Emsland die Straßen wieder festlich geschmückt. Der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) Landkreis Emsland weist dabei auf wichtige Sicherheitsaspekte hin, damit Feierlichkeiten und Abfallentsorgung reibungslos durchgeführt werden können.

 

Damit Müllfahrzeuge sowie andere große Fahrzeuge die Straßen ungehindert passieren können, ist beim Anbringen von Wimpelketten und anderem Straßenschmuck auf eine ausreichende Durchfahrtshöhe zu achten. Diese muss mindestens 4 Meter betragen, wegen eines möglichen Durchhängens, etwa bei Wind, wird eine Höhe von rund 5 Metern empfohlen – auch in kleineren Straßen und Kleinsiedlungen.

 

Besondere Vorsicht gilt bei der Verwendung von Stahlseilen, da diese kaum nachgeben und bei zu geringer Höhe erhebliche Schäden an Fahrzeugen sowie an Befestigungspunkten verursachen können.

 

„Zu niedrig angebrachte Dekorationen stellen ein erhebliches Risiko dar, da Müllfahrzeuge die Straßen auch bei zu geringer Durchfahrtshöhe in der Regel vollständig durchfahren, da ein Wenden meist nicht möglich ist. Bei unzureichender Höhe kann es daher unmittelbar zu Beschädigungen kommen“, sagt Heinz Bökers, Geschäftsführer des AWB.

 

Für Schäden durch nicht ausreichend hoch angebrachte Wimpelketten oder sonstige Dekorationen übernehmen weder der Abfallwirtschaftsbetrieb noch die beauftragten Entsorgungsunternehmen eine Haftung; verantwortlich sind die jeweiligen Anwohnerinnen und Anwohner beziehungsweise Verursacher.

 

Bild: Ein Müllfahrzeug wird durch eine Wimpelkette an der Durchfahrt gehindert. (Foto: Landkreis Emsland)