20.06.2022

Wichtige Angaben finden sich unter emsland.de

Landkreis Emsland verzichtet im Coronafall auf Zusendung von Informationsschreiben

 

Meppen. Resultierend aus den steigenden Coronafallzahlen und den verkürzten Quarantänezeiten von in der Regel fünf Tagen wird der Landkreis Emsland künftig keine Informationsschreiben mehr an infizierte Personen versenden. Wie bisher finden Betroffene aber im Internet direkt auf der Startseite des Landkreises Emsland unter der Rubrik „Informationen für positiv auf das Coronavirus getestete Personen (und deren Kontaktpersonen)“ wichtige Angaben vor.

 

Da für die Quarantäne keine Anordnung durch das Gesundheitsamt des Landkreises Emsland notwendig ist und die Absonderungsverordnung des Landes Niedersachsen die Dauer der Absonderung und Quarantäne bzw. auch deren Beendigung regelt, vereinfache dieses Vorgehen die Abläufe im Kreishaus, sagt die zuständige Dezernentin Dr. Sigrid Kraujuttis.

 

Für den Nachweis beim Arbeitgeber ist ein positiver PCR-Coronabefund ausreichend. Auch bei der Entschädigung für den Verdienstausfall nach dem Infektionsschutzgesetz sei der positive PCR-Coronabefund erforderlich bzw. Personen mit Infektionssymptomen sollten unbedingt eine Krankschreibung beim jeweiligen Hausarzt erwirken, damit eine Lohnfortzahlungen durch den Arbeitgeber gewährleistet sei, so Kraujuttis abschließend.