Pressemitteilungen
26.04.2011
Waldbrandgefahr: Landkreis erlässt Verordnung
Rauchen und Feueranzünden in Wald, Moor und Heide verboten Meppen. Aufgrund der seit Tagen anhaltenden Trockenheit besteht im Landkreis Emsland eine mittlere bis hohe Waldbrandgefahr. Der Landkreis Emsland hat daher zur Verhütung von Waldbränden eine Verordnung erlassen, die am Mittwoch, 27. April, in Kraft treten wird. Sie ist bis auf Weiteres gültig und wird vom Landkreis Emsland wieder aufgehoben, sobald die erhöhte Waldbrandgefahr nicht mehr besteht.
Die Verordnung verbietet es Besuchern von Wäldern, Mooren und Heidegebieten, die befestigten Straßen, befahrbaren Wege sowie markierten Wander- und Reitwege zu verlassen. Zudem ist es untersagt, in Wäldern, Mooren und Heidegebieten oder in gefährlicher Nähe davon Feuer anzuzünden, zu rauchen und mit feuergefährlichen Gegenständen umzugehen. Ein Verstoß gegen die Verordnung gilt als Ordnungswidrigkeit und kann als solche mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Unter das Verbot fallen nicht die Erledigung öffentlicher Aufgaben sowie die rechtmäßige Bewirtschaftung und Nutzung von Grundstücken einschließlich der Jagdausübung.