10.08.2012

Von früher Förderung bis zur Grundsicherung im Alter

Landkreis Emsland legt Jahresbericht zur Entwicklung der Sozialhilfeausgaben vor

Meppen. Aus den Etatberatungen ist bekannt, dass der Bereich „Soziales und Jugend“ mittlerweile 68,5 Prozent des Gesamthaushaltes des Landkreises Emsland ausmachen. Allein 124,5 Mio. Euro (brutto) entfallen hierbei auf den Bereich SGB XII (Sozialhilfe) und das Asylbewerberleistungsgesetz. Der Jahresbericht zur Entwicklung der Sozialhilfeausgaben, den der Landkreis Emsland nun vorlegte, zeigt die Tendenzen im Einzelnen auf.

Aus dem Topf der Sozialausgaben werden u. a. die Hilfen zur Pflege gezahlt, die von 2,81 Mio. Euro in 2010 auf 3,22 Mio. Euro in 2011 gestiegen sind. Um die Heimpflegekosten finanzieren zu können, nahmen 2011 rund 34 Prozent der Heimbewohner ergänzende Leistungen nach dem SGB XII in Anspruch. Nahezu Zweidrittel der Bewohner sind Selbstzahler.

Ebenfalls in dieses Budget fallen die Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderungen. Lagen die Nettoausgaben in 2010 bei rund 70,31 Mio. Euro, stiegen sie im vergangenen Jahr auf rund 71,08 Mio. Euro an. Im Vorschulbereich ist die Zahl der zu fördernden Kinder sowie der Betreuungsmonate in 2011 weiter gestiegen. Dies führte im Vergleichszeitraum zu einer Kostensteigerung der Bruttoausgaben von rund 2,97 Mio. Euro auf etwa 3,23 Mio. Euro. „Die Erfahrungen zeigen aber, dass durch die möglichst frühe Förderung von Kindern mit Behinderungen oder Entwicklungsverzögerungen spätere Eingliederungshilfen vermieden werden können. Aus diesem Grund nehmen Früherkennung und -förderung einen hohen Stellenwert in der Sozialplanung des Landkreises Emsland ein“, betont Landrat Reinhard Winter.

In den Tagesbildungsstätten und sonstigen Bildungseinrichtungen sind im vergangenen Jahr 548 Kinder (2010: 551) mit Behinderungen unterrichtet worden, wobei sich entsprechend der abnehmenden Zahlen auch die Kosten auf 13,85 Mio. Euro (14,05 Mio. Euro) verringert haben. Im Bereich der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (einschließlich Tagesförderstätten) hingegen sind die Ausgaben trotz steigender Fallzahlen von rund 22,03 Mio. Euro in 2010 auf etwa 22,09 Mio. Euro im vergangenen Jahr gesunken; dies ist mit Nachzahlungen des Landes in 2010 zu begründen. 1573 (1528) Personen gingen 2011 einer Arbeit in den Werkstätten nach.

Das ambulant betreute Wohnen, welches vor dem Hintergrund der Inklusion und der damit verbundenen Stärkung der selbstständigen Lebensführung weiter ausgebaut worden ist, zeigt entsprechend steigende Fallzahlen an. 2010 nutzten 399 Personen das Angebot des ambulant betreuten Wohnens; 2011 nahmen es 478 Personen in Anspruch. Die Ausgaben stiegen in diesem Zeitraum von rund 2,72 Mio. Euro auf rund 3,28 Mio. Euro an. Die Entwicklung bei den Wohnstätten für Menschen mit Behinderungen stellt sich wie folgt dar: 2010 nutzten 861 Personen das Angebot, 2011 waren es 844. Die Kosten wuchsen von etwa 22,88 Mio. Euro auf rund 23,63 Mio. Euro. Die passgenaue Hilfe in jedem Einzelfall wird im Bereich Wohnen durch eine fachübergreifend arbeitende Arbeitsgruppe des Landkreises Emsland sichergestellt. „Durch diese engmaschige und individuelle Hilfe wird dem Leitgedanken und gesetzlichen Auftrag ,ambulant vor stationär´ Rechnung getragen“, betont Winter.

Die Grundsicherung im Alter wird ebenfalls aus den Sozialausgaben bestritten. Hier erhalten Personen über 65 Jahre und dauerhaft Erwerbsgeminderte, die aus dem Berufsleben ausgeschieden sind, ihren Lebensunterhalt aber nicht selbst bestreiten können, eine Unterstützung, mit der das Existenzminimum gedeckt werden kann. 2011 haben durchschnittlich 2906 (2010: 2729) Personen monatlich Leistungen erhalten. Davon waren durchschnittlich 736 (663) Leistungsempfänger in stationären Pflege- und Eingliederungseinrichtungen. Die Ausgaben sind im Jahresvergleich 2010 zu 2011 um rund 1,6 Mio. Euro auf insgesamt 12,83 Mio. Euro gestiegen.

Asylbewerber, geduldete Ausländer und (Bürger-)Kriegsflüchtlinge erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, um ihr Existenzminimum sichern zu können. Das Land Niedersachsen erstattet die Kosten pauschal, womit es zu einer Unterdeckung der Ausgaben in Höhe von 507.123 Euro in 2011 gekommen ist. Die Erstattung des Landes verringerte sich von 2010 auf 2011 um rund 1 Mio. Euro auf rund 3,04 Mio. Euro. „Die pauschale Erstattung bemisst sich nach den Zahlen aus 2010. Zwar wird über die Jahre ein Ausgleich bewirkt; er kann aber die entstehenden Kosten, die neben dem Landkreis auch den Gemeinden und Städten entstehen, nicht annähernd decken“, erläutert Winter. Die Zahl der Leistungsempfänger fiel im gleichen Zeitraum von 604 auf 574 ab. Die Ausgaben des Landkreises Emsland lagen in 2010 bei rund 3,52 Mio. Euro; in 2011 bei etwa 3,55 Mio. Euro.