Verantwortung für Demokratie vor Ort übernehmen
Kreiswahlleiter Gerenkamp ruft zur Stimmabgabe am Sonntag auf
Meppen. Von 8 bis 18 Uhr stehen die Wahllokale bei der Kommunalwahl an diesem Sonntag (13. September) offen, damit jede Bürgerin und jeder Bürger eine Stimme abgeben kann. Kreiswahlleiter Martin Gerenkamp ruft dazu auf, von diesem demokratischen Recht unbedingt Gebrauch zu machen.
„Bei den Kommunalwahlen geht es jetzt darum, die Weichen der Politik im Landkreis Emsland zu stellen. Bürgerinnen und Bürger im Emsland können an vier, teilweise an fünf Wahlen teilnehmen. Das ist eine enorme Möglichkeit, unmittelbaren Einfluss auszuüben auf die konkreten Lebensbedingungen im Emsland. Darum ist es wichtig, hinzugehen und mitzubestimmen, wie wir hier leben wollen. Mit der Beteiligung an der Kommunalwahl übernimmt jede Emsländerin und jeder Emsländer Verantwortung für die Demokratie vor Ort“, sagt Gerenkamp.
Gewählt werden der Kreistag des Landkreises Emsland, sowie die Stadt-, Samtgemeinde-, Gemeinde- und Ortsräte für die kommenden fünf Jahre. Darüber hinaus werden per Direktwahl der Landrat und in 17 kreisangehörigen Städten, Samtgemeinden und Gemeinden – ausgenommen in den Samtgemeinden Spelle und Nordhümmling – auch die Samtgemeindebürgermeister, Oberbürgermeister (in Lingen) bzw. Bürgermeister bestimmt. Diese Posten werden jeweils für acht Jahre neu besetzt.
Der Landkreis Emsland ist für die Abwicklung der Kreis- und Landratswahl verantwortlich. Bei der aktuellen Kreiswahl ist das Gebiet des Landkreises Emsland, wie bei den vorherigen Kommunalwahlen auch, in zehn Wahlbereiche eingeteilt worden. Für die bevorstehende Kreis- und Landratswahl wurden jeweils 274.350 Stimmzettel gedruckt. In den einzelnen Wahlbereichen der Kreiswahl gibt es unterschiedliche Stimmzettel, die in der Größe – je nach Anzahl der Personen, die sich zur Wahl stellen – variieren. Der größte Stimmzettel im Wahlbereich 1 (Papenburg) misst ca. 68 cm. Die Stimmzettel sind weiß. Der Stimmzettel für die Landratswahl ist gelb und hat die Größe Din A4.
272.334 Personen, von denen 15.273 erstmals bei einer Kommunalwahl stimmberechtigt sind, können ihre Stimme in einem der insgesamt 328 Wahllokale abgeben. Jede Wahlberechtigte/jeder Wahlberechtigte hat drei Stimmen, die er oder sie entweder einem einzigen Bewerber/einer Bewerberin oder einer Gesamtliste geben kann. Die Stimmen können aber auch auf mehrere Bewerberinnen/Bewerber oder Gesamtlisten verteilt werden.
Welche Wahllokale aufgesucht werden müssen, ist den Wahlbenachrichtigungskarten zu entnehmen, die durch die Städte, Samtgemeinden und Gemeinden versandt wurden. Wahlberechtigt sind alle Deutschen oder Staatsangehörige anderer EU-Staaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet ihren Wohnsitz haben, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen und in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Wahlberechtigte können ihr Wahlrecht auch per Briefwahl ausüben. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr bei der Stadt-, Samtgemeinde- oder Gemeindewahlleitung vorliegen, da dann mit der Auszählung der Wahl begonnen wird. Wer die Briefwahl beantragt und einen Wahlschein von der Wahlleitung erhalten hat, kann seine Stimme ausschließlich per Briefwahl abgeben. Eine Stimmabgabe bei der Urnenwahl ist dann nicht mehr möglich. Der Urnenwahlvorstand im Wahllokal ist auch nicht verpflichtet, Wahlbriefe anzunehmen. Vielmehr ist der Briefwähler selbst dafür verantwortlich, dass sein Wahlbrief rechtzeitig bei der Wahlleitung eintrifft.
Die letzte Kreiswahl im September 2021 brachte 159.774 von insgesamt 269.435 wahlberechtigten Wählerinnen und Wähler zur Stimmabgabe an die Wahlurnen. Die Wahlbeteiligung erreichte damit 59,3 Prozent; 25,2 Prozent (40.292 Personen) gaben ihre Stimme damals per Briefwahl ab.
Weitere Informationen sind hier sowie www.landeswahlleiter.niedersachsen.de zu finden.