07.09.2026

Unter Zeitdruck für mehr Tierwohl

Landkreis Emsland unterstützt Förderung zum Umbau der Haltungsbedingungen – Verkürzte Fristen

 

Mit viel Engagement und hohem Zeitaufwand haben die Fachbehörden des Landkreises Emsland und der Landwirtschaftskammer Niedersachsen die landwirtschaftlichen Antragsteller unterstützt, die sich nun mit einer erteilten Baugenehmigung die finanzielle Förderung von Tierwohl-Baumaßnahmen sichern können. Deadline war der 31. August 2026.

 

Ohne Baugenehmigung, keine Fördermittel: Landwirtschaftliche Betriebe, die wegen der so genannten Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung die Haltungsbedingungen u. a. für Schweine verbessern müssen, können diese Fördermittel aus dem Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung (BUT) abrufen. Doch als erschwerender Faktor kam hinzu, dass das zunächst auf 2030 festgelegte Programmende für eine Förderung auf den 31. August dieses Jahres vorverlegt wurde. Somit ergab sich lediglich ein kurzes Zeitfenster von teilweise wenigen Wochen für das notwendige Baugenehmigungsverfahren.

 

„Dies stellte eine enorme Herausforderung nicht nur für Landwirte, sondern auch für Planungsbüros, den Landkreis Emsland und beteiligte Fachbehörden dar. Es ist uns aber gelungen, dass 94 Prozent der förderfähigen Betriebe nun einen Förderantrag stellen konnten“, sagt der zuständige Kreisbaurat Dr. Michael Kiehl. Konkret heißt dies, dass im Landkreis Emsland in 49 von 52 Fällen rechtzeitig eine Baugenehmigung erteilt wurde, um Fördermittel aus dem Bundesprogramm beantragen zu können. Kiehl dankt den Mitarbeitenden im zuständigen Fachbereich Hochbau für die äußerst schnelle und fachgerechte Durchführung der Verfahren.

 

„Die zügige Bearbeitung zeigt zugleich, wie wichtig eine gute und unkomplizierte fachbereichsübergreifende Zusammenarbeit ist“, betont Wilfried Jansen, Leiter des Fachbereiches Hochbau. Insbesondere mit den Kolleginnen und Kollegen aus dem Umwelt-, Brandschutz- und Veterinärbereich sei in dieser Sache ein enger Austausch erfolgt.

 

Auch die Abstimmung mit weiteren beteiligten internen und externen Stellen habe hervorragend funktioniert, sagt Kiehl. Dieses gute Zusammenspiel aller betroffenen Stellen habe wesentlich dazu beigetragen, die Verfahren schnell und verlässlich voranzubringen. „Das war eine gemeinsame Kraftanstrengung, die sich für unsere Landwirte vor Ort am Ende hoffentlich auszahlt“, so Kiehl weiter.

 

Besonders betroffen von den Regelungen der Nutztierhaltungsverordnung sind im Landkreis Emsland die Ferkelerzeuger, also die Sauenhaltungsbetriebe. Die jeweiligen Bauvorhaben unterscheiden sich sehr im Investitionsvolumen; dies kann zwischen 250.000 und fünf Millionen Euro liegen. Da eine Aufstockung der Tierbestände im Rahmen der Fördermaßnahme nicht erlaubt ist, sind keine Verbesserungen im Betriebseinkommen zu erwarten. „Ohne Förderung kein lohnender Umbau zu mehr Tierwohl. Die Förderung ist damit für die Betriebe von existenzieller Bedeutung. Daher danke ich dem Landkreis Emsland für die wichtige und effiziente Arbeit, die ein maßgebliches Signal für die emsländische Landwirtschaft darstellt“, sagt Georg Meiners, Präsident des Emsländischen Landvolks.

 

Viele Betriebe gehen diesen aufwändigen und teuren Weg nicht. Die gesetzlichen Veränderungen bei den Haltungsbedingungen werden deshalb einen massiven Strukturwandel bei den Ferkelerzeugern bewirken. Experten sagen voraus, dass in den nächsten fünf bis acht Jahren etwa die Hälfte diesen Betriebszweig mit Sauenhaltung aufgeben werden, so die Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

 

Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung sieht vor, dass die Haltungsform 3 und höher (höheres Platzangebot, Verbot der Anbindung, Außenklimareize) in den landwirtschaftlichen Betrieben erreicht wird. Das aufgelegte Förderprogramm des Bundes zum Umbau der Tierhaltungen sah ursprünglich den Zeitrahmen 2024 bis 2030 vor, wurde dann jedoch drastisch verkürzt. Die Mittel für die Baumaßnahmen müssen bis spätestens zum 15. Oktober 2028 abgerufen werden.