20.04.2011

Pressemitteilungen

20.04.2011

Teilhabe an Kultur und sozialem Leben

Bildungspaket: Leistungen für Mittagessen, Schulbildung und Vereinssport Meppen. Wenn Familien Sozialleistungen beispielsweise aufgrund von Arbeitslosigkeit beziehen, ist oftmals kein Geld für Freizeit- und Bildungsangebote übrig. Insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sind davon betroffen; sie drohen an den Rand der Gesellschaft zu geraten. Um eine Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben dennoch zu ermöglichen und den Anspruch auf Bildung zu erfüllen, hat der Bund das Bildungs- und Teilhabepaket ins Leben gerufen. Mit dieser Gesetzesänderung haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahren aus Familien, die Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, eine Chance, an Bildung, Kultur und sozialem Leben teilzuhaben. „Die Zukunft der Kinder wird nun nicht mehr länger davon abhängig sein, ob Eltern langzeitarbeitslos sind oder nicht“, sagt Landrat Hermann Bröring.

Potentiell anspruchsberechtigt sind im Landkreis Emsland insgesamt etwa 7000 Kinder von Wohngeldempfängern, Empfänger des Kinderzuschlags, Personen im SGB II-Bezug (Hartz IV) sowie Sozialhilfeempfänger nach dem SGB XII. Alle Antragsteller werden in den kommenden Tagen von den Gemeinden und dem Landkreis Emsland Post bekommen, in der über die Leistungen und das Antragsverfahren informiert wird. Die Leistungen des Bildungspakets schließen in dem so genannten Schulbasispaket die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf in Höhe von 70 Euro zum 1. August bzw. 30 Euro zum 1. Februar eines jeden Jahres ein. Zusätzlich werden tatsächliche Aufwendungen für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten erstattet. Damit soll sicher gestellt werden, dass Schüler aus finanziell schwachen Familien an diesen Veranstaltungen teilnehmen können. Von großer Bedeutung ist, dass darüber hinaus erstmals auch die Kosten für Nachhilfe bei lernschwachen Schülern übernommen werden. Zudem werden Kosten für Mittagsverpflegung in Schulen, Horten und Kindergärten sowie für die Schülerbeförderung verbessert. Mit dem Bildungspakt sind erstmals auch Zuschüsse für die Mitgliedschaft in Vereinen sowie sonstigen kulturellen Einrichtungen vorgesehen. Wichtig ist, dass grundsätzlich keine Geldleistungen ausgezahlt werden, sondern mit den Leistungsanbietern direkt abgerechnet wird. Ausgenommen sind in weiten Teilen die Schülerbeförderung und der Schulbedarf; hier wird direkt ausgezahlt. Für den SGB II-Personenkreis sollen bei der Lernförderung und der Förderung der Teilnahme an Vereins-, Kultur- und Ferienangeboten die Familien durch die Fallmanager des Landkreises Emsland vor Ort aktiv betreut werden. Dazu gehört, dass sie bei der Antragstellung helfen und die Familien passgenau beraten. „Im Hinblick auf die präventive Zielsetzung des Bildungspakets, das bedürftigen Kindern Zukunftschancen eröffnen und damit die Spirale der Langzeitarbeitslosigkeit durchbrechen soll, ist diese aktive Beratung äußerst sinnvoll“, erläutert Bröring. Die Leistungen können rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres beantragt werden. Wohngeld- und Kinderzuschlagsbezieher können die rückwirkenden Leistungen bis zum 31. Mai 2011 beantragen; Arbeitslosengeld II- und Sozialhilfeempfänger bis zum 30. April 2011. Nach Ankündigung des zuständigen Bundesministeriums kann es zu Fristverlängerungen kommen. Anträge können bei der Wohnortgemeinde oder beim Landkreis Emsland gestellt werden. Je nach Zuständigkeit werden Anträge anschließend an die verantwortliche Stelle weitergeleitet und dort bearbeitet. Da noch in einigen Teilen, beispielsweise bei den Leistungen zur Lernförderung (Nachhilfe), Abstimmungsbedarf mit dem Bund zur Abwicklung und Umsetzung besteht, kann es zu Anlaufschwierigkeiten kommen. Dafür bittet der Landkreis Emsland um Verständnis. Auf der Startseite des Internetauftritts des Landkreises Emsland (