Spielraum für freiwillige Leistungen bleibt erhalten
Jahresbericht 2016: Sozialausgaben im Landkreis Emsland steigen
Meppen. Die Nettoaufwendungen der Sozialhilfe im Landkreis Emsland sind von 118.754.550 Euro in 2015 auf 124.338.505 Euro im Jahr 2016 und damit um 4,7% gestiegen. Diese Zahlen stellte der Landkreis Emsland in der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration in Neurhede vor. Daneben sind die Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von 17.742.435 Euro in 2015 auf 34.840.649 Euro in 2016 angewachsen. Hier sei für das laufende Jahr mit einem deutlichen Rückgang der Kosten zu rechnen, hieß es vom Landkreis Emsland. Die im Übrigen anfallenden Kosten der Grundsicherung im Alter und bei (dauernder) Erwerbsminderung von 16,9 Mio. Euro werden vom Bund zu 100 % erstattet.
Die Zahl der Asylbewerber ist von 4007 am 31.12.2015 auf 5344 im Mai 2016 gestiegen und bis zum 23. August 2017 auf 1.882 gesunken. Mit Unterstützung der zum 1. September 2016 in der Kreisverwaltung eingerichteten Fachstelle Integration konzentrieren sich die Kommunen, Wohlfahrtsverbände, Soziale Dienste, Bildungsträger sowie andere Akteure und viele Ehrenamtliche verstärkt auf die gesellschaftliche und berufliche Integration.
Im Bereich der Eingliederungshilfe wurde insbesondere die weiter steigende Zahl von jetzt 198 Schulbegleitern (2015: 167) genannt. Die Schulbegleiter sorgen dafür, dass Kinder mit einer wesentlichen körperlichen oder seelischen Behinderung die Regelschule besuchen können. Damit werde dem Gedanken der Inklusion Rechnung getragen. Dies gelte auch für das ambulant betreute Wohnen vor allem seelisch erkrankter Menschen. Hier habe sich ein Anstieg von 676 in 2015 auf 722 Personen in 2016 ergeben. So erfreulich diese Entwicklung auch sei, komme aber bei Personen mit besonders hohem Betreuungsbedarf auch weiterhin nur eine stationäre Versorgung in Betracht.
Erfreulicherweise konnte der Landkreis auch weiterhin freiwillige Leistungen gewähren. Dazu zählen Erholungsmaßnahmen für Familien mit Kindern (28.004 Euro), die Schuldensanierung von Familien (62.801 Euro) sowie die Förderung von Wohlfahrtsverbänden, Sozialen Diensten und Selbsthilfegruppen (429.400 Euro). Daneben zahlte der Landkreis 164.195 Euro für Sprachfördermaßnahmen von Asylbewerbern und 58.279 Euro für die Integrationsberatung.
Im Übrigen sind im vergangenen Jahr auch Baumaßnahmen bei Krankenhäusern, von Wohlfahrtsverbänden sowie die Errichtung von generationsübergreifenden Gemeinschaftseinrichtungen gefördert worden.
Mit dem Bundesteilhabegesetz wird in den nächsten Jahren der Gestaltung inklusiver Lebensräume, die von Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt und zugänglich genutzt werden können, mehr Geltung verschafft. Es ist zu begrüßen, dass die Eingliederungshilfe künftig als modernes Teilhaberecht gestaltet wird, weg vom Fürsorgegedanken. Noch kann aber weder für die Leistungserbringer noch für die Kostenträger wirklich eingeschätzt werden, ob die Umsetzung neben den vielen positiven Aspekten für die Menschen mit Handicap auch mit einem vertretbaren bürokratischen Aufwand geleistet werden kann.
Mit den neuen Pflegestärkungsgesetzen ergeben sich inhaltlich viele positive Ansätze für Menschen mit Pflegebedarf oder mit Behinderung, finanziell sind aber wesentlich höhere Belastungen vor allem auch für die Kommunen zu erwarten.
Wie in der Sitzung erläutert wurde, sind die kommunalen Sozialhilfeausgaben nach dem Kommunalen Finanzreport 2017 der Bertelsmann-Stiftung in den Flächenländern im Schnitt um 9,1% gestiegen.